Österreichs größter Stromerzeuger VERBUND AG hat am 19. März 2026 offiziell zur 79. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 21. April 2026 um 10:30 Uhr in der Wiener S...
Österreichs größter Stromerzeuger VERBUND AG hat am 19. März 2026 offiziell zur 79. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 21. April 2026 um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle statt und verspricht wichtige Weichenstellungen für die Zukunft des Energiekonzerns. Aktionäre können sich auf eine umfangreiche Tagesordnung mit sieben Punkten freuen, die von der Bilanzgenehmigung bis zu Aufsichtsratswahlen reicht.
Die diesjährige Hauptversammlung der VERBUND AG behandelt gleich sieben wichtige Agendapunkte. Den Auftakt bildet die Präsentation der genehmigten Jahresabschlüsse 2025, einschließlich des Lageberichts des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts. Darüber hinaus werden die Konzernabschlüsse samt Konzernlagebericht und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung vorgestellt.
Ein zentraler Punkt der Versammlung ist die Beschlussfassung über die Verwendung des in den Jahresabschlüssen 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Diese Entscheidung ist für alle Aktionäre von besonderem Interesse, da sie direkt die Dividendenausschüttung betrifft. Die VERBUND AG gilt traditionell als dividendenstarkes Unternehmen und hat in der Vergangenheit regelmäßig attraktive Ausschüttungen an ihre Aktionäre geleistet.
Weitere wichtige Tagesordnungspunkte umfassen die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Diese formellen Beschlüsse sind ein wichtiges Instrument der Corporate Governance und spiegeln das Vertrauen der Aktionäre in die Unternehmensführung wider. Zusätzlich steht die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 auf der Agenda.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Billigung des Vergütungsberichts, der die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2025 darlegt. Diese Transparenz bei der Offenlegung von Managementbezügen entspricht den modernen Corporate Governance-Standards und gibt Aktionären wichtige Einblicke in die Vergütungsstruktur des Unternehmens.
Den Abschluss der Tagesordnung bilden die Wahlen zum Aufsichtsrat. Diese Personalentscheidungen sind von strategischer Bedeutung, da der Aufsichtsrat eine wichtige Kontrollfunktion ausübt und die langfristige Ausrichtung des Unternehmens mitbestimmt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss dabei den gesetzlichen Anforderungen zur Geschlechterparität entsprechen.
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Aktionärsvertretern) und fünf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertretern). Von den zehn Aktionärsvertretern sind sechs Männer und vier Frauen, bei den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei Frauen vertreten. Diese Zusammensetzung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Geschlechterquote gemäß § 86 Abs. 7 Aktiengesetz.
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt vom Aktienbesitz zum Record Date ab. Dieses ist auf den 11. April 2026 um 23:59 Uhr Wiener Zeit festgelegt. Nur Personen, die zu diesem Stichtag Aktionäre sind und dies gegenüber dem Unternehmen nachweisen, sind zur Teilnahme berechtigt.
Für Inhaberaktien müssen Aktionäre eine Depotbescheinigung gemäß § 10a Aktiengesetz vorlegen, die spätestens bis zum 16. April 2026 um 23:59 Uhr bei der Gesellschaft eingehen muss. Diese kann per Post, E-Mail oder SWIFT übermittelt werden. Aktionäre sollten sich rechtzeitig an ihre depotführende Bank wenden, um die erforderliche Bestätigung zu erhalten.
Bei Namensaktien ist ausschließlich der Eintrag im Aktienbuch zum Ende des Record Date maßgeblich. Die Aktionäre müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen oder sich für die Hauptversammlung anmelden. Diese Vereinfachung macht die Teilnahme für Inhaber von Namensaktien deutlich komfortabler.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein und hat dieselben Rechte wie der vertretene Aktionär. Ausgeschlossen von einer solchen Vollmacht sind die Gesellschaft selbst sowie ihre Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.
Als besonderen Service bietet die VERBUND AG ihren Aktionären die Möglichkeit, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu beauftragen. Der Interessenverband für Anleger (IVA) mit Herrn Michael Knap als Vertreter übernimmt diese Aufgabe kostenfrei für die Aktionäre. Die Stimmabgabe erfolgt dabei ausschließlich nach den Weisungen der Aktionäre.
Falls keine spezifischen Weisungen erteilt werden, stimmt der unabhängige Vertreter entsprechend den Abstimmungsempfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat ab. Diese Empfehlungen werden rechtzeitig auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht. Wichtig zu beachten ist, dass der Bevollmächtigte keine Anweisungen bezüglich Wortmeldungen, Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder Fragen und Anträgen entgegennimmt.
Das österreichische Aktienrecht gewährt Aktionären umfangreiche Rechte zur Mitgestaltung der Hauptversammlung. Aktionäre mit einem Anteil von mindestens 5% des Grundkapitals, die ihre Aktien bereits drei Monate vor der Antragstellung besitzen, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche Anträge müssen bis zum 31. März 2026 bei der Gesellschaft eingehen.
Für Beschlussanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten genügt bereits ein Aktienanteil von 1% des Grundkapitals. Diese Anträge können bis zum 14. April 2026 in Textform eingereicht werden und werden zusammen mit den Namen der antragstellenden Aktionäre auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Jeder Aktionär hat das Recht, während der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit diese zur ordnungsgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich sind. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns.
Die Auskunftserteilung kann verweigert werden, wenn sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet wäre, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen oder eine Straftat darstellen würde.
Das Grundkapital der VERBUND AG beträgt zum Zeitpunkt der Einladung 347.415.686 Euro und gliedert sich in 170.233.686 nennwertlose Inhaberaktien und 177.182.000 nennwertlose Namensaktien. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme in der Hauptversammlung.
Eine Besonderheit stellt die Stimmrechtsbeschränkung gemäß der Satzung dar: Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und deren mehrheitlich beherrschten Unternehmen sind die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 5% des Grundkapitals, also 17.370.784 Stimmen, beschränkt. Diese Regelung dient dem Schutz vor feindlichen Übernahmen und gewährleistet eine ausgewogene Machtverteilung.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 21. April 2026 um 9:30 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F. Teilnehmer müssen sich auf die mittlerweile üblichen Sicherheitskontrollen einstellen, einschließlich Personenüberprüfung sowie Kontrolle von Taschen und Rucksäcken. Ein gültiger Lichtbildausweis ist zur Identitätsfeststellung erforderlich.
Personen mit gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Messern oder Pfefferspray erhalten nur dann Zutritt, wenn sie diese Gegenstände beim Sicherheitspersonal abgeben. Die Gesellschaft bittet alle Teilnehmer, ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrollen einzuplanen.
Alle relevanten Dokumente werden spätestens bis zum 31. März 2026 auf der Unternehmenswebsite unter www.verbund.com zur Verfügung gestellt. Dazu gehören der Integrierte Geschäftsbericht 2025, die Jahresabschlüsse, Beschlussvorschläge sowie Informationen zu den Kandidaten für die Aufsichtsratswahlen.
Die umfassende digitale Bereitstellung der Unterlagen entspricht den modernen Standards der Unternehmenskommunikation und ermöglicht es den Aktionären, sich optimal auf die Hauptversammlung vorzubereiten. Zusätzlich werden Formulare für Vollmachtserteilungen und Widerrufe zum Download angeboten.
Die VERBUND AG ist als verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre zuständig. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz und dem Aktiengesetz.
Die Aktionärsdaten werden verarbeitet, um die Ausübung der Aktionärsrechte bei der Hauptversammlung zu ermöglichen. Dazu gehören insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Wertpapierkontonnummer und Anzahl der gehaltenen Aktien. Bei Vollmachtserteilungen werden auch die entsprechenden Daten der Bevollmächtigten verarbeitet.