VERBUND AG hat am 19. März 2026 zur 79. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 21. April 2026 um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle statt.
VERBUND AG hat am 19. März 2026 zur 79. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 21. April 2026 um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle statt. Aktionäre können die vorgesehene Tagesordnung einsehen, die Punkte von der Bilanzgenehmigung bis zu Aufsichtsratswahlen umfasst.
Die Hauptversammlung behandelt sieben Agendapunkte. Dazu gehören die Präsentation der genehmigten Jahresabschlüsse 2025, einschließlich des Lageberichts des Vorstands und des Corporate Governance‑Berichts, sowie die Vorstellung der Konzernabschlüsse und der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Auf der Tagesordnung steht außerdem die Beschlussfassung über die Verwendung des in den Jahresabschlüssen 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Weiterhin sind die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 vorgesehen.
Auf der Agenda steht zudem die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025. Abschließend sind Wahlen zum Aufsichtsrat geplant.
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Aktionärsvertretern) und fünf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertretern). Von den zehn Aktionärsvertretern sind sechs Männer und vier Frauen; bei den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei Frauen vertreten. Das Unternehmen erklärt, dass die Mindestvorgabe gemäß § 86 Abs. 7 AktG eingehalten ist.
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt vom Aktienbesitz zum Record Date ab. Dieses ist auf den 11. April 2026 um 23:59 Uhr CEST festgelegt. Nur Personen, die zu diesem Stichtag Aktionäre sind und dies gegenüber der Gesellschaft nachweisen, sind zur Teilnahme berechtigt.
Für Inhaberaktien muss eine Depotbescheinigung gemäß § 10a AktG vorgelegt werden, die spätestens bis zum 16. April 2026 um 23:59 Uhr bei der Gesellschaft eingehen muss. Die Einreichung kann per Post, E‑Mail oder SWIFT erfolgen. Aktionäre sollten sich an ihre depotführende Bank wenden, um die Bestätigung zu erhalten.
Bei Namensaktien ist der Eintrag im Aktienbuch zum Ende des Record Date maßgeblich; ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich.
Aktionäre können einen Bevollmächtigten ernennen; natürliche oder juristische Personen sind möglich. Die Gesellschaft sowie ihre Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder können nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden.
Die Gesellschaft bietet zudem die Möglichkeit, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Interessenverband für Anleger, IVA) zu beauftragen. Beim unabhängigen Vertreter wird die Stimmabgabe gemäß den auf dem speziellen Formular erteilten Weisungen vorgenommen. Der unabhängige Vertreter akzeptiert keine Weisungen hinsichtlich Wortmeldungen, Widersprüchen gegen Beschlüsse oder zur Einreichung von Fragen oder Anträgen.
Wenn keine Weisungen an den unabhängigen Vertreter erteilt wurden, ist vorgesehen, dass dieser in Übereinstimmung mit den Abstimmungsempfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat abstimmt. Die Gesellschaft veröffentlicht die Abstimmungsempfehlungen auf ihrer Website.
Gemäß österreichischem Aktienrecht können Aktionäre mit mindestens 5% des Grundkapitals, die die Aktien seit mindestens drei Monaten halten, verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden; solche Anträge müssen bis zum 31. März 2026 schriftlich eingereicht werden.
Beschlussanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten können von Aktionären mit mindestens 1% des Grundkapitals eingebracht werden; diese Anträge müssen bis zum 14. April 2026 in Textform eingereicht werden und werden zusammen mit den Namen der einreichenden Aktionäre auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Jeder Aktionär hat während der Hauptversammlung Anspruch auf Auskunft zu Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit dies zur ordnungsgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftserteilung kann verweigert werden, wenn sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnte oder eine Straftat darstellen würde.
Zum Datum der Einladung beträgt das Grundkapital €347.415.686 und gliedert sich in 170.233.686 nennwertlose Inhaberaktien und 177.182.000 nennwertlose Namensaktien. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme.
Gemäß Satzung sind die Stimmrechte der Aktionäre, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind, auf 5% des Grundkapitals, entsprechend 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
Der Einlass beginnt am 21. April 2026 um 9:30 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F. Zur Registrierung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Teilnehmer müssen mit Sicherheitskontrollen einschließlich Taschenkontrollen rechnen.
Personen mit gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Messern oder Pfefferspray erhalten nur Zutritt, wenn sie diese Gegenstände beim Sicherheitspersonal abgeben.
Alle relevanten Unterlagen werden spätestens bis zum 31. März 2026 auf der Unternehmenswebsite www.verbund.com bereitgestellt. Dazu gehören der Integrierte Geschäftsbericht 2025, die Jahresabschlüsse, die Beschlussvorschläge sowie Unterlagen zu den Kandidaten für die Aufsichtsratswahlen. Formulare für Vollmachtserteilungen und Widerrufe stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
VERBUND AG ist die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit einschlägigen Datenschutzvorschriften, einschließlich der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Verarbeitete Daten können Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Wertpapierkontonummer und Anzahl der gehaltenen Aktien umfassen, sowie Daten von Bevollmächtigten im Zusammenhang mit Vollmachtserteilungen.