Änderungen im UWG für nachhaltigen Konsum und informierte Kaufentscheidungen
Der Wirtschaftsausschuss gab der Regierungsvorlage zur UWG‑Novelle grünes Licht: Neue Regeln zu Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und Abmahnungen sind vorgesehen.
Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat heute mit breiter Mehrheit einer Regierungsnovelle zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestimmt, mit der neue unlautere Geschäftspraktiken definiert werden sollen. Ziel der Vorlage aus dem Wirtschaftsressort ist es laut Aussendung, zu verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch irreführende Umweltaussagen oder nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden – ein Phänomen, das in der Debatte als "Greenwashing" bezeichnet wird.
Die Novelle sieht eine Reihe konkreter Vorgaben vor: Nachhaltigkeitssiegel sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Zudem sind strengere Nachweisanforderungen für Umweltaussagen und spezielle Verbote etwa bei produktbezogenen Klimaneutralitätsbehauptungen geplant, wenn diese auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
Der Ausschuss stimmte der Regierungsvorlage des Wirtschaftsministeriums heute zu; neben den Koalitionsparteien entschied sich auch die FPÖ im Ausschuss für Zustimmung, behielt sich jedoch eine mögliche Ablehnung im Plenum vor. In der Aussendung wird Kritik an der kurzen Begutachtungszeit genannt: Michael Fürtbauer (FPÖ) erklärte, es sei sehr wenig Zeit für die Begutachtung gewesen. Die Grünen stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle; Lukas Hammer (Grüne) bezeichnete die zugrunde liegende EU‑Richtlinie als "sehr zu befürworten", kritisierte jedoch die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren für lagernde Produkte als problematisch und verwies auf Hinweise, diese Frist könne unionsrechtswidrig sein.
Die UWG‑Novelle (528 d.B.) sieht vor, Nachhaltigkeitssiegel künftig nur noch dann verwenden zu dürfen, wenn sie von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Umweltaussagen sollen an strengere Voraussetzungen geknüpft werden, etwa an einen Nachweis in Form eines anerkannten Umweltzeichens. Angaben zu künftigen Umweltleistungen, beispielsweise zur Reduktion des Wasserverbrauchs, sollen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan dokumentiert werden.
Außerdem ist in der Vorlage ein Verbot vorgesehen, produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen zu machen, wenn diese Aussagen auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
Die in der Novelle vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren soll laut Entwurf für bestehende Lagerbestände gelten. Franz Hörl (ÖVP) bezeichnete die Übergangsfrist als wichtig für die Wirtschaft; Michael Fürtbauer (FPÖ) äußerte dagegen Bedenken, dass drei Jahre für große Mengen an lagerndem Verpackungsmaterial zu kurz sein könnten. Lukas Hammer (Grüne) verwies auf Begutachtungsäußerungen, nach denen die Frist unionsrechtswidrig sei, und regte an, diesen Teil der Vorlage gemeinsam zu überarbeiten.
Die Novelle sieht Verbote gegen Praktiken vor, die auf frühzeitiger Obsoleszenz von Waren beruhen, etwa wenn ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll Werbung mit Vorteilen, die irrelevant oder irreführend sind und sich nicht aus einem Produktmerkmal oder der Geschäftstätigkeit ergeben, explizit untersagt werden; als Beispiele werden Behauptungen genannt, eine bestimmte Marke abgefüllten Wassers sei glutenfrei, oder Papierblätter enthalte keinen Kunststoff.
Zum Schutz bei Finanzdienstleistungsverträgen auf Online‑Benutzeroberflächen sieht der Entwurf ein ausdrückliches Verbot einer als aggressiv eingestuften Geschäftspraktik vor. Gemeint ist eine belästigende Wirkung von wiederholten Anfragen, insbesondere durch Pop‑up‑Fenster, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleiten können, eine bereits getroffene Entscheidung zu revidieren, nur damit die wiederholten Aufforderungen enden – im Text als "click fatigue" bezeichnet.
Aufgenommen wird zudem eine Regelung zur Eindämmung rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen: Gegen bestimmte Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl oder wirtschaftlichen Absichten – soll die Möglichkeit bestehen, eine Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz einzufordern. Die Erläuterungen verweisen darauf, dass damit ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm aufgegriffen wird, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.
Aus verschiedenen Fraktionen wurden ergänzende Positionen vorgebracht. Michael Bernhard (NEOS) sprach in der Aussendung von einem "gelungenen Maß in der Verbindung von Umwelt und Wirtschaft" und warnte vor "Trittbrettfahrern" und "Marketingschmähs". Ausschussvorsitzende Tanja Graf (ÖVP) betonte, es gehe auch um fairen Wettbewerb, und argumentierte für eine längere Übergangsfrist, damit vorhandene Produkte und Verpackungsmaterial nicht einfach entsorgt werden müssten.
Die FPÖ brachte in derselben Sitzung weitere wirtschaftspolitische Forderungen ein: Sie spricht sich für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen‑ und Fremdkapital aus (716/A(E)), etwa durch einen Steuerabzug für fiktive Eigenkapitalzinsen, und forderte eine Verbesserung der Zahlungsmoral des Bundes gegenüber Unternehmen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen (717/A(E)). Barbara Kolm (FPÖ) begründete die steuerpolitische Forderung damit, Zinsen für Fremdkapital seien steuerlich absetzbar, was einen Nachteil für Eigenkapital gegenüber Fremdfinanzierung darstelle. Die durchschnittliche Zahlungsdauer des Bundes wurde in der Aussendung mit 36 Tagen angegeben; die FPÖ fordert, Rechnungen künftig zumindest innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Demgegenüber meinte Franz Jantscher (ÖVP), Österreich liege beim Zahlungsziel von 30 Tagen ohnehin im Spitzenfeld und verfüge über sehr gute Bonität.
Die Grünen haben mehrere Initiativen zur Investitionskontrolle eingebracht. Sie fordern unter anderem, den Berichtszeitraum des Investitionskontrollberichts auf ein volles Kalenderjahr festzulegen und die Frist für die Übermittlung des jährlichen Berichts auf den 1. Oktober des Folgejahres zu legen (495/A). Weitere Vorschläge betreffen die Berücksichtigung von Schachtelkonstruktionen bei ausländischen Direktinvestitionen (498/A) sowie eine dauerhafte Regelung für Direktinvestitionen in forschungsintensive Bereiche bei Überschreiten der 10‑Prozent‑Schwelle (499/A). Zudem soll die Investitionskontrollbehörde in begründeten Einzelfällen die Prüffrist einmalig um bis zu zwei Monate verlängern können (519/A(E)).
Die Grünen forderten außerdem ein Reformpaket "Frauen fördern, Standort stärken" (866/A(E)), das Maßnahmen von einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr bis zu einer Professionalisierung der Pflege und sozialer Absicherung von Selbstständigen umfasst. In diesem Kontext nennen die Grünen weitere Forderungen, etwa eine gleichteilige Inanspruchnahme von Elternkarenz durch beide Elternteile, eine Umstellung der Kinderbetreuungsgeld‑Modelle auf 50:50‑Modelle und einen Anspruch auf partnerschaftliche Elternteilzeit (875/A(E)).
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Das UWG regelt in Österreich unlautere Geschäftspraktiken. Die Novelle, um die es hier geht, ergänzt das Gesetz um neue Definitionen unlauterer Praktiken im Zusammenhang mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln.
Greenwashing: In der Aussendung wird mit diesem Begriff die Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch unzutreffende oder nicht glaubwürdig belegte Umweltaussagen beschrieben, etwa durch falsche oder zweifelhafte Nachhaltigkeitssiegel.
Umsetzungsplan: Angaben zu künftigen Umweltleistungen, wie etwa einer Reduktion des Wasserverbrauchs, sollen laut Vorhaben in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan festgehalten werden. Der Plan dient als Nachweismöglichkeit für in Aussicht gestellte Umweltleistungen.
Obsoleszenz: Mit dem Begriff ist die Praxis gemeint, Produkte so zu gestalten, dass sie eine künstlich begrenzte Lebensdauer haben. Die Novelle sieht Verbote für derartige Praktiken vor, wenn ein Produkt vorsätzlich mit begrenzter Lebensdauer geplant oder konzipiert wird.
Click fatigue: In der Aussendung wird dieser Ausdruck verwendet, um die belästigende Wirkung wiederholter Anfragen auf Online‑Benutzeroberflächen zu beschreiben, die Konsumentinnen und Konsumenten dazu bringen können, eine getroffene Entscheidung zu revidieren, um den wiederholten Aufforderungen zu entkommen.
Der Wirtschaftsausschuss erteilte der Regierungsvorlage heute mit breiter Mehrheit sein Einvernehmen. Neben den Koalitionsparteien stimmte im Ausschuss auch die FPÖ zu, behielt sich jedoch eine mögliche Ablehnung im Plenum vor. Die Grünen stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle.
Die Novelle setzt Vorgaben aus einer EU‑Richtlinie um; Lukas Hammer (Grüne) bezeichnete die Richtlinie in der Aussendung als "sehr zu befürworten", kritisierte aber die nationale Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Lagerbestände als problematisch und verwies auf Hinweise, sie könne unionsrechtswidrig sein.
Produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen sollen verboten werden, wenn sie sich darauf stützen, Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette zu kompensieren. Damit sollen solche Aussagen nach den Erläuterungen nicht zulässig sein, wenn die Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erfolgt.
Der Entwurf sieht vor, gegen bestimmte Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl oder wirtschaftlichen Absichten – die Möglichkeit einzuräumen, eine Unterlassung zu verlangen und bei Verschulden Schadenersatz zu fordern. Die Bestimmung soll laut Erläuterungen das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm aufgreifen, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.
Im Entwurf ist eine Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Lagerbestände vorgesehen. Vertreter der ÖVP bezeichneten die Frist als wichtig für die Wirtschaft, während die Grünen und die FPÖ Bedenken anmeldeten: Die Grünen wiesen auf mögliche unionsrechtliche Probleme hin, die FPÖ befürchtete, die Frist könne für große Mengen an Verpackungsmaterial zu kurz sein.
Die FPÖ brachte unter anderem Anträge zu einer steuerrechtlichen Gleichstellung von Eigen‑ und Fremdkapital (716/A(E)) sowie zur Sicherstellung eines Zahlungsziels von 30 Tagen durch öffentliche Stellen (717/A(E)) ein. Die Grünen reichten mehrere Initiativen zur Investitionskontrolle ein und fordern außerdem ein umfassendes Reformpaket zur Förderung von Frauen in Beruf und Betreuung (866/A(E) u. a.).
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz
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