Sonstiges

Stocker empfängt Mitsotakis bei Salzburger Festspielen

Arbeitsgespräch und Pressekonferenz am 27. Juli 2026 im Hotel Sacher — Teilnahme nur mit spezieller Akkreditierung

22. Juli 2026

Bundeskanzler Christian Stocker empfängt den griechischen Premierminister Kyriakos Mitsotakis am 27. Juli 2026 in Salzburg; Medientermine nur mit gesonderter Akkreditierung.

Der Premierminister der Hellenischen Republik Kyriakos Mitsotakis ist dieses Jahr Ehrengast von Bundeskanzler Christian Stocker bei den Salzburger Festspielen. Im Zuge des Besuchs treffen sich die beiden Regierungschefs am Montag, den 27. Juli 2026, zu einem Arbeitsgespräch im Hotel Sacher; anschließend ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Die Pressekonferenz ist für 10.00 Uhr angesetzt und wird in Deutsch sowie Griechisch mit Simultandolmetschung abgehalten. Ein Foto- und Filmtermin soll unmittelbar im Anschluss stattfinden. Die Teilnahme an den Medienterminen ist nur mit einem vom Bundespressedienst für diese Veranstaltung ausgestellten Akkreditierungsausweis möglich; die Ausgabe der Ausweise erfolgt an festgelegten Zeiten in Wien und Salzburg.

Bundeskanzler Stocker und Premierminister Mitsotakis am 27. Juli 2026 im Hotel Sacher

Nach Angaben des Bundespressedienstes findet das Arbeitsgespräch der beiden Regierungschefs am Montag, 27. Juli 2026, im Hotel Sacher in Salzburg statt. Direkt im Anschluss ist um 10.00 Uhr eine Pressekonferenz der beiden Regierungschefs geplant; die Pressekonferenz wird in Deutsch und Griechisch mit Simultandolmetschung abgehalten.

Ein Foto- und Filmtermin ist unmittelbar im Anschluss an die Pressekonferenz vorgesehen. Der Medieneinlass erfolgt ab 9.15 Uhr über den Haupteingang des Hotel Sacher Salzburg, Schwarzstrasse 5-7, 5020 Salzburg.

Der Besuch im Rahmen der Salzburger Festspiele

Die Mitteilung nennt die Salzburger Festspiele als Kontext des Treffens, wobei Kyriakos Mitsotakis als Ehrengast von Bundeskanzler Stocker empfangen wird. Das Programm umfasst ein Arbeitsgespräch, eine Pressekonferenz mit Simultandolmetschung sowie einen anschließenden Foto- und Filmtermin.

Das Bundeskanzleramt stellt das Veranstaltungsprogramm und die formalen Zugangsbedingungen in seiner Aussendung dar. Genannt werden konkrete Zeitpunkte für die Pressekonferenz sowie die Anforderungen an Akkreditierung und Nachweisführung beim Abholen des Ausweises.

Termine, Zeitplan und Medieneinlass am 27. Juli 2026

Für Medien ist die Pressekonferenz für 10.00 Uhr angekündigt; Sprachen sind Deutsch und Griechisch mit Simultandolmetschung. Direkt nach der Pressekonferenz folgt der Foto- und Filmtermin. Der Zugang für akkreditierte Medien wird ab 9.15 Uhr über den Haupteingang des Hotel Sacher gewährt.

Das Bundeskanzleramt kündigt an, Bilder über seinen Fotoservice bereitzustellen und die Veranstaltung per Livestream zu übertragen. Diese Angebotswege sind in der Aussendung als die vorgesehenen Bereitstellungsformen genannt.

Akkreditierung: Regelungen, Zeiten und Ausgabestellen

Die Teilnahme an den im Besuchsprogramm vorgesehenen Medienterminen ist laut Aussendung ausschließlich mit einem vom Bundespressedienst für diese Veranstaltung ausgestellten Akkreditierungsausweis möglich. Anmeldungen zur Akkreditierung sind ab sofort online über die Website des Bundeskanzleramtes möglich.

Die Akkreditierungsausweise werden an zwei Orten ausgegeben: am Freitag, 24. Juli 2026, im Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof, 1010 Wien (neben dem Ochsentor), sowie am Montag, 27. Juli 2026, im Foyer des Hotel Sacher Salzburg. Ausgabezeiten in Wien sind am 24. Juli 2026 von 9.00 bis 17.00 Uhr; in Salzburg am 27. Juli 2026 von 8.00 bis 10.00 Uhr.

Zutritts- und Nachweispflichten bei der Abholung der Akkreditierung

Bei der Abholung des Akkreditierungsausweises müssen Medien laut Mitteilung einen gültigen Presseausweis oder das Original des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens vorlegen. Zusätzlich ist ein amtliches Lichtbilddokument vorzulegen; als Beispiele nennt die Aussendung Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

Der Bundespressedienst weist darauf hin, dass er sich vorbehält, Akkreditierungsausweise gegebenenfalls einzuziehen und damit die Akkreditierung zu widerrufen. Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist die Akkreditierung für diesen Besuch vorzulegen.

Technische Bereitstellung: Fotoservice und Livestream des Bundeskanzleramts

Das Bundeskanzleramt kündigt an, Bilder über seinen Fotoservice zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wird die Veranstaltung via Livestream übertragen. Beide Angebote werden in der Aussendung als die vorgesehenen technischen Bereitstellungswege benannt.

Die Hinweise in der Mitteilung verweisen Medien auf diese offiziellen Kanäle des Bundeskanzleramts als Anlaufstellen für nachträgliches Bild- und Tonmaterial. Konkrete Zugriffszeiten oder technische Spezifikationen sind in der Aussendung nicht genannt.

Begriffserklärungen: Simultandolmetschung, Akkreditierung, Medienakkreditierungsbüro, Presseausweis, Fotoservice

Simultandolmetschung: Simultandolmetschung bezeichnet eine Form der Verdolmetschung, bei der die Dolmetscher die gesprochenen Inhalte nahezu gleichzeitig in die Zielsprache übertragen. In der Aussendung ist angegeben, dass die Pressekonferenz in Deutsch und Griechisch mit Simultandolmetschung abgehalten wird.

Akkreditierung: Akkreditierung ist der formale Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Medienunternehmen oder einer journalistischen Tätigkeit, der den Zutritt zu bestimmten Medienterminen ermöglicht. Die Aussendung nennt, dass die Teilnahme nur mit einem vom Bundespressedienst ausgestellten Akkreditierungsausweis möglich ist.

Medienakkreditierungsbüro: Das Medienakkreditierungsbüro ist eine zentrale Stelle, an der Akkreditierungsausweise ausgegeben werden. In der Mitteilung ist das Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof in Wien als Ausgabestelle genannt.

Presseausweis: Ein Presseausweis ist ein amtlich oder von Verbänden ausgestelltes Dokument, das Journalisten als Nachweis ihrer beruflichen Tätigkeit dient. Die Aussendung nennt den Presseausweis als ein zulässiges Dokument zum Nachweis bei der Abholung des Akkreditierungsausweises.

Fotoservice: Unter Fotoservice wird in der Mitteilung das Bereitstellen offizieller Fotografien des Bundeskanzleramts verstanden. Das Bundeskanzleramt nennt seinen eigenen Fotoservice als eine Quelle für Bildmaterial der Veranstaltung.

Was Medien konkret beachten müssen

  • Teilnahme nur mit einem vom Bundespressedienst ausgestellten Akkreditierungsausweis
  • Anmeldung zur Akkreditierung online über die Website des Bundeskanzleramtes
  • Ausgabe der Ausweise am 24. Juli 2026 in Wien und am 27. Juli 2026 in Salzburg
  • Vorlage eines gültigen Presseausweises oder des Original-Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens sowie eines amtlichen Lichtbilddokuments

Diese Punkte fasst die Aussendung des Bundespressedienstes als verbindliche Vorgaben für die Medienteilnahme zusammen. Medien, die teilnehmen möchten, müssen die genannten Nachweise bei der Ausgabe vorlegen; ohne die Vorweisen der geforderten Dokumente ist laut Mitteilung keine Aushändigung des Akkreditierungsausweises vorgesehen.

FAQ zur Akkreditierung und Medienteilnahme

Wann und wo findet das Arbeitsgespräch zwischen Stocker und Mitsotakis statt?

Das Arbeitsgespräch der beiden Regierungschefs findet laut Aussendung am Montag, 27. Juli 2026, im Hotel Sacher in Salzburg statt. Einen konkreten Beginn für das Arbeitsgespräch nennt die Mitteilung nicht; die Pressekonferenz der beiden Regierungschefs ist für 10.00 Uhr angekündigt.

Wie ist der Ablauf für Medientermine am Veranstaltungstag?

Der angekündigte Ablauf besteht aus einer Pressekonferenz um 10.00 Uhr, gefolgt von einem Foto- und Filmtermin. Der Medieneinlass erfolgt ab 9.15 Uhr über den Haupteingang des Hotel Sacher Salzburg. Sprachen bei der Pressekonferenz sind Deutsch und Griechisch mit Simultandolmetschung.

Wie kann die Akkreditierung beantragt werden?

Die Aussendung informiert, dass Anmeldungen zur Akkreditierung ab sofort online auf der Website des Bundeskanzleramtes möglich sind. Nur mit dem vom Bundespressedienst ausgestellten Akkreditierungsausweis ist die Teilnahme an den Medienterminen möglich; die Mitteilung verweist auf die dortigen Anmeldemöglichkeiten.

Wann und wo können Akkreditierungsausweise abgeholt werden?

Die Ausweise werden am Freitag, 24. Juli 2026, im Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof in Wien (neben dem Ochsentor) ausgegeben sowie am Montag, 27. Juli 2026, im Foyer des Hotel Sacher Salzburg. Die Ausgabezeiten in Wien sind 9.00 bis 17.00 Uhr am 24. Juli; in Salzburg ist die Ausgabe am 27. Juli von 8.00 bis 10.00 Uhr geplant.

Welche Nachweise sind bei der Abholung erforderlich?

Bei der Abholung des Ausweises ist laut Aussendung ein gültiger Presseausweis oder das Original des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens sowie ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen. Ohne diese Nachweise erfolgt nach den Angaben keine Ausgabe des Akkreditierungsausweises.

Was passiert, wenn die Akkreditierung widerrufen wird?

Die Mitteilung weist darauf hin, dass sich der Bundespressedienst vorbehält, gegebenenfalls Akkreditierungsausweise einzuziehen und damit die Akkreditierung zu widerrufen. Konkrete Gründe oder Verfahren für einen Widerruf nennt die Aussendung nicht; der Hinweis steht als ausdrückliche Vorbehaltsregelung in der Mitteilung.

Quellen und Kontakt

Quelle der Angaben: Bundespressedienst / Bundeskanzleramt, Aussendung zur Besuchsankündigung.

Online-Akkreditierung: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/akkreditierung

Fotoservice des Bundeskanzleramts: https://fotoservice.bundeskanzleramt.at

Livestream des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/live

Kontakt Akkreditierung: federalpressservice [at] bka.gv.at

Ansprechpartnerin: Irene Kaufmann, Telefon: +43 1 53115-202561, E-Mail: irene.kaufmann [at] bka.gv.at

Bundespressedienst, Telefon: +43 1 53 115 - 202724