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Wirtschaft

Eignungszone Steineck‑Kammern: Gemeinden und Experten legen Widerspruch ein

Vier Gemeinden, Flugplatz und Fachexperten bezweifeln „sehr gutes Windenergiepotenzial“ im südlichen Liesingtal

1. Juni 2026
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Alle vier betroffenen Gemeinden haben negative Stellungnahmen zur Eignungszone Steineck‑Kammern eingebracht; Experten und Flugplatz melden fachliche Bedenken.

Das vom Land Steiermark zur Novellierung des Sachprogramms Windenergie vorgeschlagene Gebiet Steineck‑Kammern im südlichen Liesingtal hat in der Region breite Ablehnung hervorgerufen. In den vergangenen Wochen gaben alle vier unmittelbar betroffenen Gemeinden negative Stellungnahmen zur geplanten Eignungszone ab; zudem melden ein regionaler Flugplatz, Einwohner, Waldeigentümer und wissenschaftliche Stimmen erhebliche fachliche und raumordnerische Bedenken.

Welche Beschlüsse in den Gemeinden gefasst wurden

Die vier Standortgemeinden trafen nacheinander Entscheidungen im Gemeinderat: St. Stefan ob Leoben am 7. Mai 2026, St. Michael in Obersteiermark am 13. Mai 2026, Kammern in Liesingtal am 26. Mai 2026 sowie Traboch am 27. Mai 2026. In allen vier Gemeinderäten wurde laut der Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“ beschlossen, aufgrund vorliegender sachlicher Gründe negative Stellungnahmen gegen die geplante Eignungszone abzugeben. Über alle Gemeinden hinweg fiel das Votum mit nur einer einzigen Gegenstimme sehr deutlich aus.

Für die Marktgemeinde Kammern wird Bürgermeister Karl Dobnigg mit den Worten zitiert: „Die Willensbildung in der Gemeinde Kammern ist abgeschlossen, über die Parteigrenzen hinweg wurde im Gemeinderat am 26. Mai ein einstimmiger Beschluss gegen die Eignungszone und für die Umwandlung in eine Ausschlusszone gefasst.“

Wesentliche Begründungen der Ablehnung

In der Presseaussendung werden fünf Hauptfaktoren für die ablehnenden Beschlüsse genannt. Dazu zählen die räumliche Nähe zu Ortszentren und Wohnhäusern, die südliche Ausrichtung zur Wohnbebauung sowie Folgen wie Schall, Nachtblinklichter und Schattenwurf. Ebenfalls genannt werden die Nähe zu Flugeinrichtungen und die Lage in der Nähe eines Naturschutzgebiets und bedeutender Vogelzugrouten.

  • Nähe zu Ortszentren von unter 2 Kilometern, näheste Wohnhäuser unter 500 Meter
  • Südliche Ausrichtung der Eignungszone zum Wohngebiet
  • Nähe und Südlage verschärfen die Beeinträchtigung durch Schall und Nachtblinklichter sowie durch Schattenwurf im Winter
  • Nähe zu den Flugeinrichtungen Flugplatz Timmersdorf (2,1 km) und Hubschrauber‑Stützpunkt Christophorus 17 (2,7 km)
  • Unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet XXI „Niedere Tauern, Ostausläufer“ und zu bedeutenden inneralpinen Vogelzugrouten

Fachliche Zweifel am ausgewiesenen Windenergiepotenzial

Neben lokalen Betroffenheitsgründen wird in der Aussendung die Bewertung des Windenergiepotenzials durch das Land Steiermark in Frage gestellt. Reinhold Lazar, emeritierter Professor am Institut für Geographie und Raumforschung der Universität Graz, äußert sich in der Mitteilung kritisch: „Aus den Datengrundlagen kann jedenfalls keine sehr gute Eignungsbewertung bezüglich Windenergiepotenzial für den Standort Steineck‑Kammern abgeleitet werden; einerseits wegen der relativ niedrigen Seehöhe von ca. 1.200 Metern und andererseits wegen orographischer Effekte – wie z.B. vorgelagerte Bergrücken in Richtung Kalwang, weil sich damit aufgrund von Verwirbelungen Strömungsverluste einstellen.“

Als zahlenbasierten Vergleich führt die Aussendung an, dass die Windpotenzialkarte 2026 von GTIF Austria für den Bereich Steineck einen mittleren Wert von 4 m/s in 100 Metern über Grund ausweist. Dieser Wert liege demnach unter dem in österreichischen Potenzial‑ und Fördermodellen herangezogenen Bereich wirtschaftlich nutzbarer Windstandorte von etwa 5,5 bis 7,5 m/s. Professor Lazar bezeichnet den Wert von 4 m/s zudem als „noch zu hoch veranschlagt.“

Die Pressemitteilung stellt weiter fest, dass laut Auskunft des Landes zur Beurteilung die Windfeldbibliothek Steiermark 2017 herangezogen wurde; diese Bibliothek diene primär dazu, die Ausbreitung von Luftschadstoffen und Geruchseinwirkungen zu simulieren und nicht vorrangig zur Beurteilung von Windenergiepotenzial.

Einwendungen des Zivilflugplatzes Leoben‑Timmersdorf

Der Flugplatz Leoben‑Timmersdorf hat in seiner Einwendung gegenüber dem Land Steiermark einen „wesentlichen Mangel der Standortbeurteilung“ konstatiert. In der Aussendung wird der Wortlaut zur Einwendung zitiert: „Der Alpine‑Sportflieger‑Club Leoben wurde nach unserem Kenntnisstand bisher nicht eingebunden. Es fand keine fachliche Abstimmung über Motorflug, Segelflug, Platzrunde, Ausklinkbereiche für den Segelflug, Sicherheitsabstände, Ausweichräume, Notverfahren oder mögliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung statt. Dies stellt aus unserer Sicht einen wesentlichen Mangel der Standortbeurteilung dar.“

Als konkrete Einwände des Flugplatzes werden in der Meldung Lärm‑ und Sicherheitskonflikte, erhöhte Flugzeiten, eine unzureichende Grundlage für die raumordnerische Eignung sowie eine fehlende sicherheitstechnische Bewertung angeführt. Der Flugplatz fordert demnach, die Eignungszone Steineck‑Kammern aus der Verordnung zu entfernen und den Bereich als Ausschlusszone festzulegen.

Stellungnahme der Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“

Jürgen Blematl, Sprecher der Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“, wird in der Aussendung mit einer zusammenfassenden Bewertung zitiert: „Es ist deutlich belegt, dass der Standort Steineck‑Kammern für Windkraft ungeeignet ist – ein hohes regionales Konfliktpotenzial trifft auf ein nach den verfügbaren Daten lediglich geringes Windenergiepotenzial, sodass die Ausweisung als Eignungszone sachlich nicht tragfähig erscheint.“

Die Initiative hofft laut Mitteilung, dass das Land Steiermark die Einwände der betroffenen Gemeinden, des Flugplatzes Timmersdorf sowie von Bewohnern, Grundstückseigentümern und Fachexperten anerkennt. Die Aussendung weist außerdem darauf hin, dass die Initiative Unterschriften gegen die geplante Eignungszone sammelt.

Verfahren und Fristen in der Begutachtung

Die Zone Steineck‑Kammern ist Teil der Novellierung des Sachprogramms Windenergie für die Steiermark, die laut Mitteilung aktuell zur Begutachtung aufliegt. Einsprüche können noch bis 8. Juni 2026 an die Abteilung 13 übermittelt werden; als Kontaktadresse nennt die Aussendung die E‑Mail abt13‑bau‑raumordnung [at] stmk.gv.at.

Eignungszone, Ausschlusszone und Windpotenzialkarte erklärt

Was ist eine Eignungszone?

In der Raumplanung bezeichnet eine Eignungszone ein Gebiet, das von einer Behörde als grundsätzlich geeignet für eine bestimmte Nutzung ausgewiesen wird. Im vorliegenden Fall bedeutet die Ausweisung einer Eignungszone für Windenergie, dass das Land Steiermark das Gebiet Steineck‑Kammern in die Liste möglicher Standorte aufgenommen hat.

Was bedeutet Ausschlusszone?

Eine Ausschlusszone ist das Gegenstück: Dort sollen bestimmte Nutzungen, hier Windenergieanlagen, nicht zugelassen werden. Die Marktgemeinde Kammern fordert laut Mitteilung die Umwandlung der geplanten Eignungszone in eine Ausschlusszone.

Was ist die Windpotenzialkarte?

Eine Windpotenzialkarte gibt für bestimmte Höhen über Grund mittlere Windgeschwindigkeiten an. In der Aussendung wird die Windpotenzialkarte 2026 von GTIF Austria genannt, die für Steineck einen Wert von 4 m/s in 100 Metern über Grund ausweist.

Welche Rolle hat die Windfeldbibliothek?

Laut Mitteilung wurde für die Standortbewertung die Windfeldbibliothek Steiermark 2017 herangezogen. Die Aussendung beschreibt, dass diese Bibliothek primär zur Simulation der Ausbreitung von Luftschadstoffen und Geruchseinwirkungen dient, nicht vorrangig zur Beurteilung des Windenergiepotenzials.

Einspruchsfrist und Unterschrifteninitiative im Liesingtal

Die Aussendung nennt die fristgebundene Möglichkeit, Einsprüche gegen die Novellierung des Sachprogramms Windenergie bis zum 8. Juni 2026 an die Abteilung 13 zu senden. Als E‑Mail wird abt13‑bau‑raumordnung [at] stmk.gv.at angegeben. Darüber hinaus sammelt die Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“ Unterschriften gegen die geplante Eignungszone.

FAQ zur Eignungszone Steineck‑Kammern

Wer hat gegen die Eignungszone Stellung genommen?

Nach Angaben der Initiative haben alle vier unmittelbar betroffenen Gemeinden negative Stellungnahmen abgegeben: St. Stefan ob Leoben, St. Michael in Obersteiermark, Kammern in Liesingtal und Traboch. Außerdem meldeten der Flugplatz Leoben‑Timmersdorf, Anrainer, Waldeigentümer sowie Fachexperten Bedenken an.

Welche formalen Fristen gelten für Einwendungen?

Laut der Pressemitteilung läuft die Begutachtungsfrist für die Novellierung des Sachprogramms Windenergie bis zum 8. Juni 2026. Einsprüche sollen an die Abteilung 13 gerichtet werden; die angegebene E‑Mail lautet abt13‑bau‑raumordnung [at] stmk.gv.at.

Welche konkreten Abstände und Entfernungen werden in der Kritik genannt?

In der Aussendung werden Abstände genannt: die nächste Ortsmitte liegt unter 2 Kilometern entfernt, die nächsten Wohnhäuser unter 500 Metern. Die Entfernung zum Flugplatz Leoben‑Timmersdorf wird mit 2,1 km angegeben, der Hubschrauber‑Stützpunkt Christophorus 17 mit 2,7 km.

Welche Windgeschwindigkeiten werden genannt und wie werden sie bewertet?

Die Windpotenzialkarte 2026 von GTIF Austria weist für Steineck Werte von 4 m/s in 100 Metern über Grund aus. In der Mitteilung wird dieser Wert als deutlich windschwach gegenüber den in österreichischen Potenzial‑ und Fördermodellen genannten Bereichen von etwa 5,5 bis 7,5 m/s beschrieben; Professor Reinhold Lazar bewertet den Wert von 4 m/s zusätzlich als „noch zu hoch veranschlagt.“

Welche fachlichen Mängel beanstandet der Flugplatz?

Der Flugplatz Leoben‑Timmersdorf bemängelt laut Mitteilung fehlende Einbindung des Alpine‑Sportflieger‑Clubs Leoben und das Ausbleiben fachlicher Abstimmungen zu Motorflug, Segelflug, Platzrunde, Ausklinkbereichen, Sicherheitsabständen, Ausweichräumen, Notverfahren und möglichen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung. Der Flugplatz bezeichnet dies als „wesentlichen Mangel der Standortbeurteilung.“

Was fordert die Initiative „Für ein lebenswertes Liesingtal“?

Die Initiative fasst zusammen, dass der Standort Steineck‑Kammern für Windkraft ungeeignet sei, weil ein hohes regionales Konfliktpotenzial auf ein geringes Windenergiepotenzial treffe, und bezeichnet die Ausweisung als Eignungszone als „sachlich nicht tragfähig“. Die Initiative hofft, dass das Land die Einwände anerkennt, und sammelt Unterschriften gegen die geplante Eignungszone.

Quellen und Kontakt

Quelle: Verein „Für ein lebenswertes Liesingtal“ (Presseaussendung). Für Rückfragen nennt die Aussendung als Kontakt den Verein „Für ein lebenswertes Liesingtal“, Telefon: +43 676 933 9130, E‑Mail: verein [at] liesingtal.info, Website: https://www.liesingtal.info/. Für Einsprüche im Begutachtungsverfahren wird die E‑Mail der Abteilung 13 genannt: abt13-bau-raumordnung [at] stmk.gv.at.

Schlagworte

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