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SPÖ plant Erbschaftssteuer: FPÖ warnt vor Steuerbelastung

13. März 2026 um 14:09
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Die politische Debatte um die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich erreicht eine neue Eskalationsstufe. SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer kündigte an, die seit 2008 ausgesetzte E...

Die politische Debatte um die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich erreicht eine neue Eskalationsstufe. SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer kündigte an, die seit 2008 ausgesetzte Erbschafts- und Schenkungssteuer "sicher" wieder einzuführen. Diese Ankündigung löst heftige Kritik der Opposition aus, insbesondere von Seiten der FPÖ, die von einem "Enteignungsanschlag" auf den österreichischen Mittelstand spricht. Die Diskussion um diese Steuer wirft grundsätzliche Fragen zur Vermögensbesteuerung und sozialen Gerechtigkeit in Österreich auf.

Historische Entwicklung der Erbschaftssteuer in Österreich

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer hat in Österreich eine lange Geschichte. Bereits in der Monarchie wurde eine Form der Nachlasssteuer eingehoben. Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich die Erbschaftssteuer als wichtige Einnahmequelle des Staates. Der Steuersatz variierte je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Erbschaft zwischen 2 und 60 Prozent. Besonders hohe Vermögen unterlagen dabei progressiven Steuersätzen, die darauf abzielten, extreme Vermögenskonzentrationen zu verhindern.

Im Jahr 2008 entschied der Verfassungsgerichtshof jedoch, dass die damals geltende Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig sei. Der Hauptkritikpunkt lag in der ungleichen Bewertung verschiedener Vermögensarten. Während Immobilien oft unter ihrem Marktwert bewertet wurden, unterlagen andere Vermögenswerte ihrer vollen Bewertung. Diese Ungleichbehandlung führte zur Aufhebung der Steuer. Seither haben verschiedene Regierungen immer wieder über eine Neueinführung diskutiert, jedoch ohne konkrete Umsetzung.

Die Abschaffung der Erbschaftssteuer führte zu einem Einnahmenverlust von etwa 150 Millionen Euro jährlich für den österreichischen Staatshaushalt. Dieser Betrag mag im Verhältnis zum Gesamtbudget gering erscheinen, doch Experten argumentieren, dass es weniger um die absolute Höhe der Einnahmen geht, sondern um die verteilungspolitische Wirkung dieser Steuer.

Internationale Vergleiche und europäische Praxis

Ein Blick über die Grenzen zeigt unterschiedliche Ansätze bei der Erbschaftsbesteuerung. Deutschland kennt eine gestaffelte Erbschaftssteuer mit Freibeträgen von bis zu 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Der Steuersatz variiert zwischen 7 und 50 Prozent, abhängig von der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad. Frankreich erhebt ebenfalls eine Erbschaftssteuer mit Sätzen von bis zu 45 Prozent, gewährt jedoch großzügige Freibeträge für Familienangehörige.

Die Schweiz handhabt die Erbschaftsbesteuerung kantonal unterschiedlich. Während einige Kantone wie Schwyz keine Erbschaftssteuer kennen, erheben andere moderate Steuern. Interessant ist, dass die meisten Schweizer Kantone direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreien. In den USA existiert eine Bundeserbschaftssteuer mit einem sehr hohen Freibetrag von über 12 Millionen Dollar, was bedeutet, dass nur sehr wenige Nachlässe tatsächlich besteuert werden.

Innerhalb der EU-Länder zeigt sich ein gemischtes Bild. Während Länder wie Italien, Belgien und die Niederlande Erbschaftssteuern erheben, haben andere wie Tschechien, die Slowakei und Österreich diese abgeschafft. Diese unterschiedlichen Ansätze führen zu Wettbewerbseffekten, da wohlhabende Personen ihre Steuerwohnsitze entsprechend wählen können.

Auswirkungen auf österreichische Familien und Unternehmen

Die geplante Wiedereinführung der Erbschaftssteuer würde verschiedene Bevölkerungsgruppen unterschiedlich treffen. Besonders betroffen wären mittelständische Unternehmer, deren Betriebe oft den Großteil ihres Vermögens darstellen. Ein typisches Beispiel wäre ein Familienbetrieb mit 50 Mitarbeitern und einem Unternehmenswert von 2 Millionen Euro. Bei einer Erbschaftssteuer von 25 Prozent müssten die Erben 500.000 Euro aufbringen, was oft nur durch den Verkauf von Betriebsteilen oder die Aufnahme von Krediten möglich wäre.

Immobilienbesitzer stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Eine Familie, die ein Einfamilienhaus im Wert von 800.000 Euro in Wien besitzt, könnte je nach Ausgestaltung der Steuer und den vorgesehenen Freibeträgen mit erheblichen Steuerzahlungen konfrontiert werden. Dies könnte dazu führen, dass Erben das Familienheim verkaufen müssen, um die Steuerschuld zu begleichen.

Landwirte bilden eine weitere vulnerable Gruppe. Landwirtschaftliche Betriebe haben oft hohe Vermögenswerte in Form von Grund und Boden, generieren aber relativ geringe laufende Erträge. Eine Erbschaftssteuer könnte hier zur Zerschlagung traditioneller Familienbetriebe führen, da die nächste Generation die Steuerlast nicht aus den Betriebserträgen stemmen kann. Diese Problematik ist besonders in Regionen mit hohen Bodenpreisen relevant, wie etwa im Wiener Umland oder in Tirol.

Konkrete Berechnungsbeispiele für verschiedene Vermögensklassen

  • Kleinsparer mit 100.000 Euro Erspartem: Wahrscheinlich unter dem Freibetrag, keine Steuer
  • Mittelständische Familie mit Eigenheim (500.000 Euro): Je nach Freibetrag 50.000-125.000 Euro Steuerlast
  • Unternehmerwitwe mit Beteiligung (1,5 Millionen Euro): Potenzielle Steuerlast von 300.000-450.000 Euro
  • Vermögende Familie mit diversifizierten Anlagen (5 Millionen Euro): Steuerlast zwischen 1-2 Millionen Euro

Fachbegriffe und rechtliche Grundlagen erklärt

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen durch Erbfall oder Schenkung erhoben wird. Sie unterscheidet sich von der Einkommensteuer dadurch, dass sie nicht laufende Erträge, sondern den einmaligen Vermögensübergang besteuert. Die Steuer kann entweder vom Erblasser (Nachlasssteuer) oder vom Erben (Erbanfallsteuer) geschuldet werden. In den meisten Systemen ist der Erbe steuerpflichtig.

Der Begriff Freibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem eine Erbschaft steuerfrei bleibt. Diese Freibeträge variieren typischerweise nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehegatten und Kinder erhalten meist höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder fremde Personen. Der Freibetrag soll sicherstellen, dass normale Familienvermögen nicht übermäßig belastet werden.

Die Bewertung von Vermögensgegenständen stellt eine zentrale Herausforderung dar. Während Bargeld und börsennotierte Wertpapiere leicht zu bewerten sind, erfordern Immobilien, Unternehmen oder Kunstgegenstände komplexe Bewertungsverfahren. Historisch führten genau diese Bewertungsunterschiede zur Aufhebung der österreichischen Erbschaftssteuer durch den Verfassungsgerichtshof.

Unter Steuerprogression versteht man ein Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit der Höhe des steuerpflichtigen Betrags steigt. Bei einer progressiven Erbschaftssteuer würden kleine Erbschaften niedrig besteuert, während größere Nachlässe höheren Steuersätzen unterliegen. Dies soll eine gleichmäßigere Vermögensverteilung fördern.

Politische Positionen und Parteistandpunkte

Die FPÖ unter Arnold Schiefer positioniert sich klar gegen jede Form der Erbschaftssteuer. Die Partei argumentiert, dass bereits versteuerte Einkommen nicht erneut besteuert werden sollten und sieht in der Erbschaftssteuer einen Angriff auf das Privateigentum. Besonders kritisiert wird die Belastung des Mittelstands und kleinerer Unternehmen, die als Rückgrat der österreichischen Wirtschaft gelten.

Die SPÖ hingegen sieht in der Erbschaftssteuer ein Instrument zur Herstellung größerer sozialer Gerechtigkeit. Finanzminister Marterbauer argumentiert, dass große Vermögen unversteuert von Generation zu Generation weitergegeben werden, während Arbeitseinkommen hoch besteuert sind. Die Partei schlägt vor, mit hohen Freibeträgen normale Familienvermögen zu schützen und nur sehr wohlhabende Personen zu belasten.

Die ÖVP zeigt sich traditionell skeptisch gegenüber neuen Steuern und Abgaben. Innerhalb der aktuellen Regierungskoalition dürfte die Volkspartei eine zurückhaltende Position einnehmen und auf die Belastung von Unternehmern und Selbstständigen hinweisen. Diese Wählergruppen bilden einen wichtigen Teil der ÖVP-Basis.

Die NEOS nehmen eine differenzierte Position ein. Während sie grundsätzlich für eine Vereinfachung des Steuersystems eintreten, könnten sie einer moderat ausgestalteten Erbschaftssteuer mit hohen Freibeträgen zustimmen, sofern andere Steuern gesenkt werden. Die Partei betont die Bedeutung der korrekten Ausgestaltung, um Verfassungskonformität sicherzustellen.

Wirtschaftliche und budgetäre Überlegungen

Die österreichischen Staatsfinanzen stehen unter Druck. Das Budgetdefizit für 2024 wird auf etwa 3,5 Prozent des BIP geschätzt, was über dem EU-Grenzwert von 3 Prozent liegt. In diesem Kontext sucht die Regierung nach zusätzlichen Einnahmequellen. Eine gut konzipierte Erbschaftssteuer könnte dem Staat jährlich 300-500 Millionen Euro einbringen, abhängig von der konkreten Ausgestaltung.

Kritiker wenden ein, dass diese Einnahmen durch negative Effekte auf die Wirtschaft konterkariert werden könnten. Sie befürchten eine Kapitalflucht wohlhabender Österreicher in Länder ohne Erbschaftssteuer. Bereits jetzt wählen vermögende Personen ihren Wohnsitz steueroptimiert, und eine Erbschaftssteuer könnte diesen Trend verstärken.

Befürworter argumentieren hingegen, dass die meisten entwickelten Länder Erbschaftssteuern kennen und trotzdem erfolgreich sind. Sie verweisen auf Deutschland, wo trotz Erbschaftssteuer kein Massenexodus reicher Bürger stattfindet. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung mit angemessenen Freibeträgen und speziellen Regelungen für Unternehmen.

Verfassungsrechtliche Herausforderungen

Jede neue österreichische Erbschaftssteuer muss die Lehren aus dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis von 2008 berücksichtigen. Damals wurde die Steuer wegen ungleicher Bewertung verschiedener Vermögensarten aufgehoben. Eine neue Regelung müsste sicherstellen, dass alle Vermögensgegenstände nach einheitlichen, objektiven Kriterien bewertet werden.

Besonders herausfordernd ist die Bewertung von Immobilien, da Verkehrswerte oft schwer zu ermitteln sind. Auch Unternehmensbeteiligungen erfordern komplexe Bewertungsverfahren. Experten schlagen vor, auf standardisierte Bewertungsmodelle zu setzen und regelmäßige Aktualisierungen vorzunehmen.

Ein weiterer verfassungsrechtlicher Aspekt betrifft den Gleichheitsgrundsatz. Die neue Steuer müsste allen Erben in vergleichbaren Situationen gleiche Lasten auferlegen. Sonderregelungen für bestimmte Gruppen wie Landwirte oder Unternehmer müssten sachlich gerechtfertigt sein.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer könnte erhebliche Auswirkungen auf den österreichischen Immobilienmarkt haben. Viele Familien besitzen ihr Vermögen hauptsächlich in Form von Immobilien, sei es das selbstbewohnte Eigenheim oder Mietobjekte. Bei hohen Immobilienpreisen, wie sie derzeit in Wien, Salzburg oder Innsbruck herrschen, könnten bereits mittelgroße Objekte zu erheblichen Steuerzahlungen führen.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Wiener Familie erbt eine 100-Quadratmeter-Wohnung in zentraler Lage im Wert von 700.000 Euro. Ohne entsprechende Freibeträge könnte eine Steuerlast von 140.000-175.000 Euro entstehen. Da diese Summe oft nicht verfügbar ist, müssten die Erben das Objekt verkaufen oder eine Hypothek aufnehmen.

Immobilienexperten warnen vor möglichen Marktverzerrungen. Einerseits könnte ein erhöhtes Angebot durch erzwungene Verkäufe entstehen, andererseits könnten sich Eigentümer bereits zu Lebzeiten von Immobilien trennen, um die Steuerlast zu minimieren. Dies könnte zu Preisschwankungen und einer Verunsicherung des Marktes führen.

Besondere Regelungen für Familienheime

  • Mögliche Stundungsregelungen für selbstbewohnte Immobilien
  • Reduzierte Steuersätze bei fortgesetzter Eigennutzung
  • Ratenzahlungsmodelle über mehrere Jahre
  • Besondere Freibeträge für Hauptwohnsitze

Langfristige volkswirtschaftliche Perspektiven

Die Debatte um die Erbschaftssteuer ist Teil einer größeren Diskussion über die Zukunft der Vermögensverteilung in Österreich. Studien zeigen, dass die Vermögensungleichheit in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat. Die reichsten zehn Prozent der Österreicher besitzen etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung praktisch vermögenslos ist.

Eine moderate Erbschaftssteuer mit hohen Freibeträgen könnte dazu beitragen, extreme Vermögenskonzentrationen zu verhindern, ohne normale Familienvermögen zu gefährden. Gleichzeitig müsste sichergestellt werden, dass unternehmerische Tätigkeit und Vermögensbildung nicht übermäßig belastet werden. Das Ziel wäre eine Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Dynamik.

Experten prognostizieren, dass in den kommenden Jahren etwa 30-40 Milliarden Euro jährlich in Österreich vererbt werden. Diese "große Erbschaftswelle" der Babyboomer-Generation stellt sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung dar. Eine gut konzipierte Erbschaftssteuer könnte einen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten, ohne die Substanz zu schädigen.

Die internationale Entwicklung zeigt, dass die meisten erfolgreichen Volkswirtschaften eine Form der Erbschaftsbesteuerung kennen. Österreich wäre mit einer moderaten Regelung durchaus konkurrenzfähig, vorausgesetzt, die Ausgestaltung erfolgt professionell und unter Berücksichtigung der spezifischen österreichischen Gegebenheiten.

Fazit und politischer Ausblick

Die angekündigte Wiedereinführung der Erbschaftssteuer durch SPÖ-Finanzminister Marterbauer hat eine intensive politische Debatte ausgelöst. Während die FPÖ von einem "Enteignungsanschlag" spricht und kategorisch ablehnt, sehen Befürworter darin ein wichtiges Instrument für mehr soziale Gerechtigkeit. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Regierungsparteien zu einem Kompromiss finden können.

Entscheidend wird die konkrete Ausgestaltung der Steuer sein. Hohe Freibeträge, die normale Familienvermögen schützen, und spezielle Regelungen für Unternehmen und Immobilien könnten einen gesellschaftlichen Konsens ermöglichen. Gleichzeitig muss die Verfassungskonformität von Anfang an mitgedacht werden, um eine erneute gerichtliche Aufhebung zu vermeiden.

Die Österreicherinnen und Österreicher werden diese Entwicklung genau verfolgen, da sie potenziell jeden betreffen könnte, der Vermögen besitzt oder zu erben erwartet. Die politischen Parteien sind gefordert, ihre Positionen klar zu kommunizieren und konstruktive Lösungsvorschläge zu entwickeln, die sowohl den Staatshaushalt stärken als auch die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Die nächsten Monate werden entscheidend sein für die Zukunft der Vermögensbesteuerung in Österreich.

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