Am 21.05.2026 legte der Rechnungshof eine Follow-up-Prüfung zum Thema 'Wald im Klimawandel' vor, und die Konsequenz ist alarmierend: In Niederösterreich sind große Teile des Schutzwaldes in einem Z...
Am 21.05.2026 legte der Rechnungshof eine Follow-up-Prüfung zum Thema 'Wald im Klimawandel' vor, und die Konsequenz ist alarmierend: In Niederösterreich sind große Teile des Schutzwaldes in einem Zustand, der unmittelbares Handeln verlangt. Die Grünen im NÖ Landtag, vertreten durch Klubobfrau Helga Krismer, sehen die Landesregierung in der Pflicht. Die nüchternen Zahlen des Berichts und die Aussicht auf steigende Gefahren für Gemeinden unterhalb der Hänge machen das Thema von lokalem Interesse bis hin zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit in ganz Österreich. Quelle: Die Grünen im NÖ Landtag; Bericht des Rechnungshofes: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2026_12_Kaernten_2_NOe_2_Wald-im-Klimawandel-FuP.pdf (Stand: 21.05.2026).
Der Begriff 'Schutzwald' fällt in vielen Absätzen des Rechnungshof-Berichts und in den Stellungnahmen der Grünen. Schutzwald ist zugleich Schlagwort und Handlungsempfehlung: Er beschreibt jene Waldflächen, die wegen ihrer Lage oberhalb von Siedlungen, Verkehrswegen oder Infrastruktur besonderen Schutz gegen Naturgefahren wie Lawinen, Muren, Steinschlag, Erosion und Hochwasser bieten. In Niederösterreich, so die Follow-up-Prüfung, gelten nur noch 49 Prozent der Schutzwaldfläche als stabil; 51 Prozent benötigen Pflege und Sanierung. Rund 34 Prozent der Bestände befinden sich bereits in einer Terminal- bzw. Zerfallsphase; auf zwei Dritteln der Schutzwaldflächen fehle eine ausreichende Verjüngung. Diese Zahlen bilden die Grundlage für die jüngste Debatte über Fördermittel, gesetzliche Durchsetzung und konkrete Maßnahmen vor Ort.
Schutzwald: Ein Schutzwald ist ein Wald, dessen Hauptfunktion darin besteht, Abgleiten, Lawinen oder Materialtransport zu verhindern und damit Siedlungen und Infrastruktur zu schützen. Anders als Wirtschaftswald steht hier die Schutzfunktion über der Holzproduktion. Schutzwaldmanagement umfasst spezifische Maßnahmen wie standortgerechte Pflanzungen, Pflege von Beständen und die Sicherung von Rändern und Hangoberflächen gegen Erosion. In Österreich hat der Schutzwald eine rechtliche Bedeutung: Eigentümerinnen und Eigentümer können zu Pflegemaßnahmen verpflichtet sein, weil die Schutzfunktion auch dem öffentlichen Interesse dient.
Verjüngung: Verjüngung bezeichnet die natürliche oder künstliche Erneuerung eines Waldes durch Keimlinge, Jungpflanzen oder Aufforstung. Eine ausreichende Verjüngung ist notwendig, damit Wälder ihre Schutz- und Produktionsfunktion langfristig erhalten. Fehlende Verjüngung kann durch Alterung, Schädlinge, Dürre oder ungeeignete Baumarten entstehen. Maßnahmen zur Verjüngung umfassen Pflanzungen, Schutz von Jungpflanzen vor Wildverbiss, Bodenverbesserung und die Auswahl klimaresilienter Baumarten. Ohne Verjüngung droht ein struktureller Funktionsverlust des Schutzwaldes.
Terminal- bzw. Zerfallsphase: Diese Begriffe beschreiben das Stadium eines Waldbestandes, in dem die Bäume ihre Vitalität weitgehend verloren haben; es treten Bruch- und Windwurfgefahr, Holzzerfall und Strukturverlust auf. In der Terminalphase kann der Schutzwald seine Aufgabe, Fels- und Massenbewegungen abzubremsen, nicht mehr zuverlässig erfüllen. Die Sanierung solcher Flächen ist aufwendig und teuer, oft sind technische Schutzbauten erforderlich, wenn naturnahe Waldmaßnahmen nicht mehr greifen oder zu lange hinausgezögert wurden.
Forstgesetz 1975: Das Forstgesetz 1975 regelt in Österreich die rechtlichen Pflichten von Waldeigentümerinnen und -eigentümern einschließlich Bestimmungen zur Erhaltung der Schutzfunktion von Wäldern. Es legt unter anderem fest, dass Schutzwaldflächen einer besonderen Sorgfalt bedürfen und dass Behörden Maßnahmen anordnen können, wenn Eigentümer ihre Pflichten vernachlässigen. Das Forstgesetz ist damit ein zentrales Instrument für die Durchsetzung von Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen, sofern es konsequent angewendet wird.
Die Bewirtschaftung von Wäldern als Schutz- und Nutzflächen hat in Österreich eine lange Tradition. Historisch waren Wälder in Bergregionen nicht nur Wirtschaftsfaktor, sondern bereits früh als Schutzmechanismus gegen Naturereignisse anerkannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg gewannen Aufforstung und nachhaltige Forstwirtschaft an Bedeutung, um Bodenerosion und Murenrisiken zu reduzieren. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Herausforderungen jedoch verschärft: Klimawandel, verstärkte Trockenperioden, Borkenkäferbefall und veränderte Niederschlagsmuster führen zu einer höheren Anfälligkeit von Beständen. Diese Entwicklungen wirken sich besonders stark auf exponierte Schutzwälder aus. Während in manchen Regionen massive Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen anschlugen, zeigen die Ergebnisse der Rechnungshof-Prüfung, dass in Niederösterreich viele Schutzwaldflächen inzwischen in einem kritischen Zustand sind. Die Kluft zwischen strategischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung auf der Fläche ist eine wiederkehrende Problemzone.
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt Unterschiede in Ansatz und Umsetzung: Einige österreichische Bundesländer setzen stärker auf gezielte Förderprogramme und klare Vorgaben zur Schutzwaldsanierung; andere wiederum haben ähnliche Probleme wie Niederösterreich. International gilt die Schweiz als Vorbild in puncto Schutzwaldmanagement, weil dort Schutzwaldpflege traditionell hohe Priorität besitzt und technische wie naturnahe Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Deutschland zeigt ein differenziertes Bild: Zuständigkeiten liegen oft bei Ländern und Kommunen, weshalb Maßnahmen regional stark variieren. Insgesamt ist erkennbar, dass Länder mit einer langfristigen, einkalkulierten Strategie für Schutzwaldpflege tendenziell bessere Ergebnisse erzielen. Niederösterreich muss sich an diesen Beispielen messen lassen: Der Rechnungshof attestiert zwar Förderansätze auf Papier, stellt aber mangelhafte Nachweisbarkeit konkreter Umsetzungsschritte auf der Fläche fest.
Die Qualitätsminderung von Schutzwäldern wirkt sich direkt auf Menschen aus, die im Gefahrenbereich unterhalb der Hänge leben. Ein geschwächter Schutzwald erhöht das Risiko von Lawinen, Muren und Steinschlägen; dadurch steigen die Wahrscheinlichkeit von Evakuierungen, Zerstörung von Infrastruktur, Straßensperren und Unterbrechungen der Energie- und Versorgungsleitungen. Für Gemeinden können das erhebliche Kosten entstehen: Aufwändige Notverbauungen, Wiederaufbau von Straßen und Häusern sowie langwierige Absicherungsmaßnahmen belasten Budgets und Haushalte. Ein fiktives, aber typisches Beispiel: Versäumte Verjüngung an einem Kamm kann innerhalb weniger schneeloser Jahre zu einem erhöhten Materialtransport bei starken Niederschlägen führen, der dann in einer Mure endet, die Straßen und Häuser beschädigt. Auch touristisch genutzte Bergregionen sind betroffen: erhöhte Gefahren können zu Imageschäden und wirtschaftlichen Einbußen führen. Die Forderung der Grünen, Verjüngung und Sanierung verbindlich zu machen, zielt daher nicht nur auf Waldbesitzer, sondern auf den Schutz ganzer Gemeinden und der öffentlichen Finanzen.
Die zentralen Zahlen des Rechnungshofes sind deutlich: 49 Prozent der Schutzwaldfläche in Niederösterreich können als stabil bewertet werden, 51 Prozent benötigen Pflege und Sanierung. Etwa 34 Prozent der Schutzwaldbestände befinden sich bereits in der Terminal- bzw. Zerfallsphase; auf zwei Dritteln der Schutzwaldflächen fehlt eine ausreichende Verjüngung. Was folgt daraus? Erstens: Eine knappe Mehrheit der Flächen ist akut sanierungsbedürftig. Zweitens: Über ein Drittel der Flächen hat bereits einen Zustand erreicht, der mit einfachen, kostengünstigen forstlichen Maßnahmen nicht mehr vollständig zu beheben ist. Daher drohen teure technische Schutzbauten. Drittens: Das Fehlen ausreichender Verjüngung auf zwei Dritteln der Flächen bedeutet eine strukturelle Risikoquelle, weil ohne Nachwuchs auf lange Sicht sowohl Schutz- als auch Nutzfunktionen verloren gehen. Die Rechnungshof-Empfehlung, verstärkt präventiv zu handeln, zielt genau auf diese Kombination von mangelnder Verjüngung und fortgeschrittener Alterung ab. Helga Krismer betont zu Recht die ökonomische Logik: Investitionen in Pflege heute sparen vielfach teure Notmaßnahmen morgen.
Die Grünen fordern ein verbindliches Maßnahmenpaket mit klarem Fokus auf Verjüngung und klimaresiliente Baumarten, die Ausrichtung der Förderkulisse so, dass Schutzwaldpflege wirtschaftlich attraktiv wird, sowie die konsequente Vollziehung des Forstgesetzes 1975 durch Landeshauptfrau und Bezirksbehörden. Rechtsstaatlich sind Anordnungen nach Forstgesetz möglich, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen; der Spielraum liegt in der praktischen Anwendung und Kontrolle durch Behörden. Kritisch ist laut Rechnungshof, dass Förderprogramme wie das GSP 2023–2027 zwar intern Prioritäten setzen, auf der Fläche aber keine nachweisbaren Effekte dokumentiert werden. Daraus folgt die Forderung nach transparenter Berichterstattung über Fördermittelverwendung und klaren Umsetzungsindikatoren.
Für die mittlere und lange Frist ergeben sich mehrere Szenarien. Bleibt die Verjüngung aus und werden Sanierungsmaßnahmen verschleppt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Gemeinden häufiger durch Naturereignisse betroffen sind und höhere Summen in technische Schutzbauten fließen müssen. Dagegen könnte ein entschiedenes Maßnahmenpaket – mit verbindlichen Sanierungsvorgaben, attraktiveren Förderungen für Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie strikter Vollziehung des Forstgesetzes – den Trend umkehren. Voraussetzung ist eine Kombination aus fachlich fundierter Forstwirtschaft, langfristiger Finanzierung und einer konsequenten Kontrolle der Umsetzung. Zudem ist die Auswahl klimaresilienter Baumarten und standortgerechter Mischbestände eine zentrale Aufgabe, um die Widerstandsfähigkeit der Schutzwälder zu erhöhen. Insgesamt ist die Prognose eindeutig: Ohne Umbau und Investition steigen Gefahren und Kosten; mit gezieltem Handeln lassen sich Schäden und finanzielle Belastungen deutlich reduzieren.
Der vollständige Bericht des Rechnungshofes ist online verfügbar: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2026_12_Kaernten_2_NOe_2_Wald-im-Klimawandel-FuP.pdf. Für weiterführende Analysen und regionale Hintergründe lesen Sie auch unsere Beiträge zu Schutzwald-Sanierung, Klimawandel und Wald sowie früheren Rechnungshof-Checks: https://pressefeuer.at/noe/schutzwald-sanierung, https://pressefeuer.at/noe/klimawandel-wald, https://pressefeuer.at/noe/rechnungshof-berichte. Die Grünen NÖ haben als Ansprechpartner Michael Pinnow, Pressesprecher, [email protected], Telefon +43676 944 72 69; Partei-Webseite: https://noe.gruene.at/.
Fazit: Die Prüfung vom 21.05.2026 ist ein Weckruf, der lokale Verantwortliche und die Landesregierung gleichermaßen betrifft. Die Zahlen sind klar: Mangelnde Verjüngung und ein hoher Anteil terminaler Bestände zwingen zum Handeln. Ob Niederösterreich diese Herausforderung annimmt, wird sich in den kommenden Monaten in Förderentscheidungen, konkreten Sanierungsprojekten und der Kontrolle der Umsetzung zeigen.