Nicht-Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht soll ab Volksschule automatisch Ethik-Pflicht auslösen
Die Schülerunion fordert flächendeckenden Ethik-Unterricht für Volksschulkinder, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen; zudem verlangt sie Aus- und Weiterbildungen für Lehrkräfte.
Die Schülerunion hat eine klare bildungspolitische Forderung vorgebracht: Kinder, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, sollen bereits ab der Volksschule automatisch zur Teilnahme an einem Ethik-Unterricht verpflichtet werden. Bundesgeschäftsführerin Bernadette Krall macht in der Aussendung deutlich, dass es um die Wertebildung für jene Schülerinnen und Schüler geht, die derzeit kein entsprechendes Angebot erhalten. Krall, die in der Mitteilung als Religionslehrerin genannt wird, betont zugleich die Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichts, sieht aber zusätzlichen Handlungsbedarf für Kinder ohne Teilnahme.
In der Aussendung nennen die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerunion konkrete Punkte: die Einführung eines flächendeckenden Ethik-Fachs für jene Kinder, die derzeit Freistunden oder Beaufsichtigung haben, sowie Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte. Bundesobmann Maximilian Pech wird in der Aussendung mit einem Appell zitiert, dass Wertebildung auch jenen zugänglich gemacht werden müsse, die nicht am regulären Religionsunterricht teilnehmen.
Im Zentrum der Forderung steht die automatische Verpflichtung zur Teilnahme am Ethik-Unterricht für alle Volksschulkinder, die nicht den konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Die Schülerunion will, dass diese Verpflichtung bereits in der Volksschule greift, damit Wertebildung früh ansetzt und ein einheitlicher Zugang für alle Kinder geschaffen wird. In der Aussendung wird hervorgehoben, dass es derzeit Kinder gebe, die während des Religionsunterrichts beaufsichtigt würden oder Freistunden hätten; diese Zeiträume sollen laut Forderung durch ein strukturiertes Bildungsangebot ersetzt werden.
Als weiterer Punkt nennt die Schülerunion konkrete Maßnahmen für das Lehrpersonal: einen Schwerpunkt Ethik in der Ausbildung von Volksschullehrpersonen sowie Weiterbildungsangebote für bereits tätige Religionslehrerinnen und -lehrer, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten. Die Organisation beschreibt diese Maßnahmen als Voraussetzung dafür, das pädagogische Personal für das neue Fach vorzubereiten.
Die Schülerunion begründet ihre Forderung mit der Rolle, die Religion und religiöse Praxis ihrer Darstellung nach im gesellschaftlichen Leben spielen. In der Aussendung verweist Bernadette Krall auf Beispiele wie den gesetzlich verankerten Ruhetag am Sonntag und auf internationale Konflikte, die aus ihrer Sicht häufig religiöse Dimensionen aufweisen. Vor diesem Hintergrund sieht die Organisation die Notwendigkeit, junge Menschen frühzeitig mit religiösen und ethischen Fragestellungen vertraut zu machen.
Die Organisation beschreibt die aktuelle schulische Praxis so, dass Kinder ohne Religionsunterricht oft beaufsichtigt würden oder Freistunden hätten, während andere Schülerinnen und Schüler am konfessionellen Religionsunterricht teilnähmen. Die vorgeschlagene Einführung von Ethik-Unterricht soll demnach eine strukturierte Alternative für diese Zeiträume bieten. In der Aussendung werden keine weiteren Details zur konkreten Umsetzung oder zu rechtlichen Schritten genannt.
In der Mitteilung treten zwei Amtsträger der Schülerunion als Sprecher auf: Bundesgeschäftsführerin Bernadette Krall und Bundesobmann Maximilian Pech. Beide werden mit Aussagen zur Bedeutung von Wertevermittlung und zur Notwendigkeit zusätzlicher Bildungsangebote zitiert, die die inhaltliche Grundlage der Forderung bilden. Die Aussendung fasst damit die Position der Organisation zusammen, ohne in dieser Mitteilung konkrete Gesetzesvorschläge oder Zeitpläne zu nennen.
Der Begriff "konfessioneller Religionsunterricht" in der Aussendung bezeichnet ein Schulfach, das sich an den Lehren und Traditionen einer bestimmten Religionsgemeinschaft orientiert. Solcher Unterricht wird in vielen Schulen als eigenes Fach angeboten und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören oder daran teilnehmen möchten. In der Mitteilung der Schülerunion wird dieser Unterricht als wichtigen Träger von Wertevermittlung beschrieben.
Mit "Ethik-Unterricht" ist in der Pressemitteilung ein Fach gemeint, in dem über ethische Fragen, Verantwortung, Zusammenleben und den Umgang mit persönlichen Schicksalsschlägen gesprochen werden kann. Die Schülerunion beschreibt Ethik dabei als Angebot für jene Kinder, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Ethik wird in der Aussendung als strukturierte Alternative zu Beaufsichtigung oder Freistunden dargestellt.
In der Aussendung richtet sich die Forderung explizit an die Volksschule. Dieser Begriff bezeichnet in Österreich die Primarstufe des Bildungssystems, also die Schulstufe, in der Kinder ihre ersten verpflichtenden Schuljahre absolvieren. Die Schülerunion betont, dass Wertevermittlung bereits in dieser frühen Schulstufe beginnen sollte.
Die Pressemitteilung macht darauf aufmerksam, dass Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, derzeit häufig beaufsichtigt werden oder Freistunden haben. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung eines verpflichtenden Ethik-Unterrichts für diese Zielgruppe vorgeschlagen. Die Aussendung stellt Ethikunterricht als eine Alternative zur bloßen Beaufsichtigung dar.
Die Schülerunion fordert einen "Schwerpunkt Ethik" in der Ausbildung von Volksschullehrpersonen sowie Weiterbildungsangebote für bereits tätige Religionslehrerinnen und -lehrer. In der Aussendung wird dies als notwendiger Baustein genannt, damit entsprechendes pädagogisches Personal für das Ethik-Fach zur Verfügung steht. Konkrete Inhalte, Dauer oder Finanzierung solcher Aus- und Weiterbildungen werden in der Mitteilung nicht spezifiziert.
Die drei genannten Punkte bilden laut Aussendung die zentralen Forderungen der Schülerunion. In ihrer Kommunikation betont die Organisation, dass Wertevermittlung für alle Kinder offenstehen solle und nicht nur für jene, die am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Weitere Details zur gesetzlichen Verankerung, Finanzierung oder zu konkreten Umsetzungsschritten werden in der vorliegenden Aussendung nicht angeführt.
Die Forderung stammt von der Schülerunion Österreich. In der Pressemitteilung werden Bundesgeschäftsführerin Bernadette Krall und Bundesobmann Maximilian Pech als Sprecher der Organisation genannt. Die Aussendung fasst dort die Positionen und Begründungen der Organisation zusammen und nennt keine weiteren unterstützenden Organisationen oder konkrete politische Vorstöße.
Gefordert wird, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, bereits ab der Volksschule automatisch zur Teilnahme am Ethik-Unterricht verpflichtet werden. Darüber hinaus verlangt die Schülerunion Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte. In der Mitteilung werden die Forderungen als Gesamtpaket präsentiert, ohne nähere Angaben zu gesetzlichen oder organisatorischen Schritten zu machen.
Als Begründung nennt die Organisation in der Aussendung, dass Religionsunterricht zur Vermittlung von Grundwerten, Respekt und Toleranz beitragen kann. Weiter heißt es, Religion präge das gesellschaftliche Leben auf vielfältige Weise, etwa in gesetzlichen Regelungen oder in internationalen Zusammenhängen. Vor diesem Hintergrund solle laut Schülerunion auch jenen Kindern Zugang zu Wertebildung ermöglicht werden, die nicht am konfessionellen Unterricht teilnehmen.
Die Pressemitteilung beschreibt, dass Kinder ohne Religionsunterricht derzeit häufig beaufsichtigt werden oder Freistunden hätten, während andere Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht teilnähmen. Die Einführung von Ethik-Unterricht für diese Kinder soll laut Aussendung eine strukturierte Alternative zu Beaufsichtigung oder Freistunden darstellen. Konkrete organisatorische Details oder Übergangsregelungen werden in der Mitteilung nicht genannt.
Die Schülerunion fordert einen Schwerpunkt Ethik in der Ausbildung von Volksschullehrern sowie Weiterbildungsangebote für bereits tätige Religionslehrerinnen und -lehrer. In der Aussendung wird dies als Voraussetzung genannt, damit ein fachlich tragfähiges Ethik-Angebot in der Praxis möglich wird. Konkrete Inhalte, Träger oder Umfang der Aus- und Weiterbildungen werden in der Mitteilung nicht spezifiziert.
Ja. Bundesgeschäftsführerin Bernadette Krall heißt es in der Aussendung: „Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Grundwerten, zu einem respektvollen Miteinander sowie zum Verständnis und zur Toleranz gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen.“ Bundesobmann Maximilian Pech wird mit den Worten zitiert: „Gerade weil Wertebildung so wichtig ist, müssen auch jene Schüler:innen sich damit auseinandersetzen, die nicht am regulären Religionsunterricht teilnehmen, um über ethische Fragen, Verantwortung, Zusammenleben und den Umgang mit persönlichen Schicksalsschlägen sprechen zu können." Diese Zitate stehen stellvertretend für die inhaltliche Begründung der Forderung in der Aussendung.
Quelle: Schülerunion (Presseaussendung).
Für Rückfragen wird folgender Kontakt in der Originalmeldung genannt: +43 664 5174064 / jonas.pichlbauer [at] schuelerunion.at (Pressesprecher: Jonas Pichlbauer, Schülerunion Österreich).