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Regierung: Vollspaltenboden-Neu als Mindeststandard ab 2034

1. Juni 2026
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Heute jährt sich zum 1. Mal eine Entscheidung, die den Vollspaltenboden Neu als neuen Mindeststandard installiert hat, kritisiert der VGT. Regelung, Fristen und Kosten Der Vollspal...

Heute jährt sich zum 1. Mal eine Entscheidung, die den Vollspaltenboden Neu als neuen Mindeststandard installiert hat, kritisiert der VGT.

Regelung, Fristen und Kosten

Der Vollspaltenboden Alt soll ab 2034 (für „Härtefälle“ ab 2038) durch den Vollspaltenboden Neu ersetzt werden. Laut VGT fallen für Schweinefabriken Umbaukosten von Ꞓ 700 bis Ꞓ 25.000 an. Die Presseausendung nennt als Vergleichszahlen jährliche Umsätze von Ꞓ 2,5 Mio und Deckungsbeiträge von Ꞓ 55 pro Mastschwein; bei 2.300 Schweinen entspräche das Ꞓ 126.000.

Kritik des VGT und Industriestellungnahme

Die Schweineindustrie bezeichne das Ergebnis als einen „schmerzlichen“ Kompromiss und weine laut VGT „mit Krokodilstränen“. Der VGT bemängelt, dass anstelle der zuvor beschlossenen Ablauffristen ein Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard installiert worden sei.

Rückblick auf Juli 2022

Im Juli 2022 habe es nach Angaben des VGT einen echten Kompromiss gegeben: Damals habe die Regierung Ablauffristen für den Vollspaltenboden beschlossen, bis 2040 für die alte Version und maximal 23 Jahre für den Vollspaltenboden Neu. Nach Ansicht des VGT wurde dieser Kompromiss später ausgehebelt.

Statement von DDr. Martin Balluch (VGT)

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, der im Juli 2022 beim echten Kompromiss zum Verbot des Vollspaltenbodens dabei war, wird wie folgt zitiert:

„Falls die Schweineindustrie glaubt, wir schlucken diese Zerstörung eines bereits bestehenden Tierschutzstandards und wir glauben ihnen ihre geheuchelten Krokodilstränen, dann hat sie sich getäuscht. Ich darf daran erinnern, dass seit 2022 bis heute immer noch folgender Satz im § 44 (32) des Tierschutzgesetzes steht: Die Ergebnisse des [bis Ende 2026 laufenden Strohschweine-] Projekts und das Gutachten der Fachstelle sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 heranzuziehen. Im Jahr 2027 muss also ein echter neuer Mindeststandard entwickelt werden, der dann Stroh für Schweine bringen wird. So steht’s im Gesetz und so muss es auch geschehen – solange Österreich ein Rechtsstaat ist!“

Zusammenfassung und Quelle

Der VGT kritisiert, dass der Vollspaltenboden Neu als Mindeststandard ab 2034/2038 installiert wurde und verweist auf frühere, weiterreichende Ablauffristen von Juli 2022. Quelle: VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (Original-OTS).

Kontakt laut Originalmeldung: VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, DDr. Martin Balluch, Telefon: +43(1) 929 14 98, E-Mail: [email protected], Website: https://vgt.at

Originalmeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260601_OTS0112/heute-jaehrt-sich-zum-1-mal-fehlentscheidung-regierung-schweine-vollspaltenboden

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