Systematische Schwächen bei externen Beratungsleistungen festgestellt
Stadtrechnungshof kritisiert fehlende Vergleichsangebote und mangelhafte Dokumentation bei Wien Holding und Wiener Stadtwerken.
Der Wiener Stadtrechnungshof hat in seinem aktuellen Prüfbericht erhebliche Mängel bei der Vergabe externer Beratungsleistungen durch die Wien Holding und die Wiener Stadtwerke aufgedeckt. Die Kritik richtet sich dabei gegen systematische Schwächen in den Vergabeverfahren, die weit über Einzelfälle hinausgehen.
Besonders schwerwiegend sind die Befunde zur Wien Holding. Laut Rechnungshofbericht fehlten dort verbindliche Rahmenbedingungen, die regeln, wann externe Beratungsleistungen überhaupt in Anspruch genommen werden dürfen. Direktvergaben wurden häufig ohne dokumentierte Vergleichsangebote durchgeführt, transparente Kostenschätzungen blieben aus und eine nachvollziehbare Prüfung der Preisangemessenheit fand nicht statt.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die mangelnde Prüfung interner Alternativen. Oft wurde nicht ausreichend dokumentiert, ob die benötigten Leistungen durch vorhandene interne Ressourcen hätten erbracht werden können. Dies ist besonders problematisch, da stadteigene Unternehmen über umfassende Fachkompetenzen verfügen.
FPÖ-Stadträtin und Budgetsprecherin Ulrike Nittmann kritisiert diese Praxis scharf: "Wer nicht klar dokumentiert, warum eine Leistung nicht intern erbracht werden kann, der kann auch nicht glaubwürdig darlegen, dass die externe Vergabe die wirtschaftlichste Lösung war."
Auch bei den Wiener Stadtwerken stellte der Rechnungshof vergleichbare Defizite fest. In mehreren Fällen wurde lediglich ein einziges Angebot eingeholt, wodurch ein echter Wettbewerb - ein zentrales Instrument zur Kostensicherung - nicht stattfand. Ohne Konkurrenz fehlt der notwendige Preisdruck, der zu wirtschaftlicheren Lösungen führen könnte.
Zusätzlich beanstandete der Stadtrechnungshof wiederholt unvollständige oder völlig fehlende Verfahrensdokumentationen. Ohne vollständige Unterlagen kann weder die Wirtschaftlichkeit noch die Zweckmäßigkeit von Vergaben objektiv beurteilt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die getrennte Vergabe sachlich zusammenhängender Leistungen. Diese wurden ohne nachvollziehbare Begründung aufgeteilt, obwohl zusammengerechnet in mehreren Fällen ein umfassenderes Vergabeverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Eine solche Praxis kann dazu führen, dass strengere Vergaberegeln umgangen werden.
Die aktuellen Befunde müssen vor dem Hintergrund früherer Großprojekte mit massiven Kostensteigerungen betrachtet werden. Projekte wie das Krankenhaus Nord oder der Ausbau der U-Bahn-Linien U2 und U5 hatten bereits in der Vergangenheit für Diskussionen über die Kostenkontrolle bei stadteigenen Unternehmen gesorgt.
Für die Opposition stellen die Rechnungshof-Befunde ein Warnsignal dar. "Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um strukturelle Schwächen bei Wettbewerb, Dokumentation und Wirtschaftlichkeitsprüfung", so die Kritik aus freiheitlichen Kreisen.
Als Reaktion auf die Rechnungshof-Kritik werden konkrete Reformmaßnahmen gefordert. Diese umfassen verschiedene Bereiche der Vergabepraxis:
Gefordert werden konzernweite Vergabestandards mit klaren Kriterien für externe Beauftragungen. Diese sollen sicherstellen, dass externe Berater nur dann engagiert werden, wenn dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist und interne Alternativen nicht verfügbar sind.
Die verpflichtende Einholung mehrerer Vergleichsangebote soll als Regelfall etabliert werden. Nur durch echten Wettbewerb kann gewährleistet werden, dass die besten Angebote zu angemessenen Preisen ausgewählt werden.
Dokumentierte Kostenschätzungen vor jeder Vergabeentscheidung sowie eine lückenlose und revisionssichere Verfahrensdokumentation sollen Standard werden. Dies würde die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen erheblich verbessern.
Zur besseren Überwachung wird ein jährlicher Transparenzbericht über sämtliche externen Beratungsleistungen gefordert. Zusätzlich sollen die Kontrollrechte des Gemeinderates gegenüber ausgelagerten Unternehmen erweitert werden.
"Es genügt nicht, Prüfberichte zur Kenntnis zu nehmen. Es braucht klare Konsequenzen", betont Stadträtin Nittmann. "Die Wienerinnen und Wiener haben ein Recht auf Transparenz, Sparsamkeit und echte Kontrolle im Umgang mit ihrem Steuergeld."
Da Wien Holding und Wiener Stadtwerke im Eigentum der Stadt stehen, liegt die politische Verantwortung beim Bürgermeister und der Stadtregierung. Die Rechnungshof-Kritik wird daher auch als Versäumnis der rot-pinken Koalition interpretiert.
"Wenn Vergleichsangebote fehlen, Kostenschätzungen nicht nachvollziehbar sind und nicht ausreichend dokumentiert wird, warum externe Berater beauftragt werden, dann ist das kein sorgfältiger Umgang mit Steuergeld", lautet die Kritik an der aktuellen Praxis.
Die Rechnungshof-Befunde werden voraussichtlich zu intensiven politischen Diskussionen im Wiener Gemeinderat führen. Die Stadtregierung wird Stellung zu den Kritikpunkten nehmen und möglicherweise Reformmaßnahmen ankündigen müssen.
Entscheidend wird sein, ob die kritisierten Praktiken tatsächlich geändert werden oder ob es bei symbolischen Maßnahmen bleibt. Angesichts der systematischen Natur der Probleme sind grundlegende Reformen der Vergabepraxis erforderlich, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken und einen wirtschaftlicheren Umgang mit Steuermitteln zu gewährleisten.