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AT&S startet €400 Mio. Hybrid‑Wandelschuldverschreibung

Leoben: Emittent gibt tief nachrangige, unbefristete Wandelschuldverschreibung mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit bekannt

16. Juni 2026
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AT&S kündigt Privatplatzierung einer tief nachrangigen Hybrid‑Wandelschuldverschreibung über €400 Mio. an; Zins, Wandlungspreisband und Zeitplan genannt.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat am 16. Juni 2026 die Emission einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit (bezeichnet als Hybrid‑Wandelschuldverschreibung) im Gesamtnennbetrag von €400 Mio. beschlossen. Die Gesellschaft veröffentlichte diese Information als Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und nannte Leoben als Ort der Mitteilung.

Die Wandelschuldverschreibung soll im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten werden; das Angebot stützt sich auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act. Gleichzeitig hat AT&S entschieden, die zuvor in Erwägung gezogene Emission einer Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen.

AT&S emittiert tief nachrangige Wandelschuldverschreibung über €400 Mio.

Nach dem Bericht und der Ankündigung vom 20. Mai 2026, in dem AT&S eine Aufnahme von bis zu €500 Mio. durch die Begebung einer Hybrid‑Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe in Aussicht gestellt hatte, hat die Gesellschaft nun die konkrete Entscheidung getroffen, eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von €400 Mio. zu begeben. Die Emission erfolgt zum Nennbetrag in einer Stückelung von jeweils €100.000.

Die Wandelschuldverschreibung wird für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft wandelbar sein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 2026 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Wesentliche Emissionsbedingungen und Zeitplan

Die Wandelschuldverschreibung verzinst sich auf den Nennbetrag zum jeweils maßgeblichen Zinssatz; Zinsen sind halbjährlich nachträglich zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum 23. Juni 2031 (erstem Zinsanpassungstag) (ausschließlich) zwischen 2,500% und 3,000% p.a. liegen. Ab dem Ersten Zinsanpassungstag gilt ein neu festgesetzter Zinssatz, der als Summe aus dem anwendbaren 5‑Jahres‑Euro‑Mid‑Swap‑Satz und einer Marge von 1.000 Basispunkten berechnet wird.

AT&S weist darauf hin, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30% über dem Referenzaktienkurs festgesetzt; dieser Referenzkurs entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am 16. Juni 2026.

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen (Begebungstag). Es soll beantragt werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse einzubeziehen. Die endgültigen Bedingungen sollen später am 16. Juni 2026 festgelegt und gesondert bekannt gegeben werden.

Rückzahlungs‑ und Umwandlungsoptionen der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen insgesamt (jedoch nicht nur teilweise) zurückzuzahlen

  • am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag,
  • jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt,
  • aufgrund eines Gross‑up‑Ereignisses, Steuerereignisses oder Rechnungslegungsereignisses, oder
  • wenn weniger als 25 % des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind.

Die Wandlungsmodalitäten sehen vor, dass die Schuldverschreibungen in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien wandelbar sind; der konkrete Zeitraum für die Wandlung wird in den endgültigen Bedingungen angegeben.

Zielinvestoren, Vertriebsbeschränkungen und MiFID‑II‑Zielmarktbestimmung

Das Angebot richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten; die Platzierung erfolgt als Privatplatzierung unter Berufung auf Regulation S. In der Mitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung nicht zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten, nach Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder in andere Rechtsordnungen bestimmt ist, in denen ein solches Angebot rechtlich untersagt wäre.

Für die Zwecke der MiFID‑II‑Produktüberwachungsanforderungen hat die Zielmarktbestimmung ergeben, dass der Zielmarkt ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne der MiFID II umfasst und dass alle Vertriebskanäle für den Vertrieb an diese Gruppen geeignet sind. Die Mitteilung stellt zudem klar, dass die Anleihen nicht zum Angebot, Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder in UK bestimmt sind; für Kleinanleger wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der PRIIPs‑Verordnung erstellt.

Verwendung des Emissionserlöses und Lock‑up‑Vereinbarung

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis. Nähere Details zur Verwendung einzelner Beträge oder zur zeitlichen Aufteilung des Nettoerlöses nennt die Mitteilung nicht.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock‑up‑Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators. Die Mitteilung beschreibt die Lock‑up‑Periode als Teil der Platzierungsmodalitäten.

Wandelschuldverschreibung, Tief nachrangig, Regulation S, 5‑Jahres‑Euro‑Mid‑Swap‑Satz und Lock‑up erklärt

Wandelschuldverschreibung

Eine Wandelschuldverschreibung ist ein schuldrechtliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen in Aktien des Emittenten zu wandeln. In der Mitteilung wird die Wandelschuldverschreibung als Hybrid‑Instrument bezeichnet, das wandelbar und zugleich tief nachrangig ausgestaltet ist.

Tief nachrangig

»Tief nachrangig« bezeichnet eine Rangfolge in der Gläubigerstruktur: Zahlungen aus tief nachrangigen Instrumenten werden im Insolvenzfall nach vorrangigen Forderungen bedient. Die Mitteilung bezeichnet die angebotene Wandelschuldverschreibung ausdrücklich als tief nachrangig.

Regulation S

Regulation S ist eine US‑Rechtsvorschrift, die bestimmte außerbörsliche Angebote außerhalb der Vereinigten Staaten erlaubt. AT&S weist aus, dass das Angebot auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act gestützt wird und daher ausschließlich Investoren außerhalb der USA adressiert werden.

5‑Jahres‑Euro‑Mid‑Swap‑Satz und Marge

Ab dem ersten Zinsanpassungstag wird der Zinssatz der Wandelschuldverschreibung als Summe aus dem anwendbaren 5‑Jahres‑Euro‑Mid‑Swap‑Satz und einer Marge von 1.000 Basispunkten berechnet. Die Bekanntmachung nennt diese Berechnungsformel, ohne konkrete Marktwerte des Swap‑Satzes anzugeben.

Lock‑up

Eine Lock‑up‑Vereinbarung schränkt den Verkauf bestimmter Wertpapiere für einen definierten Zeitraum nach der Begebung ein. AT&S nennt eine Lock‑up‑Periode von 90 Kalendertagen nach dem Begebungstag mit marktüblichen Ausnahmen.

Wie AT&S' Entscheidung zur €400 Mio. Emission einzuordnen ist

Die Mitteilung stellt die Emission in direkten Bezug zur Ankündigung vom 20. Mai 2026, in der ein Finanzierungsrahmen von bis zu €500 Mio. durch Hybridinstrumente genannt worden war. Heute konkretisiert AT&S diesen Plan durch die Festlegung auf eine tief nachrangige Wandelschuldverschreibung im Umfang von €400 Mio. und den Verzicht auf die zuvor erwogene Hybridanleihe.

Die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Bezugsrechtsausschluss wird in der Mitteilung genannt; darüber hinausgehende Aussagen zur weiteren internen Entscheidungsfindung oder zu alternativen Finanzierungsoptionen enthält die Bekanntmachung nicht. Ebenso weist AT&S darauf hin, dass die endgültigen Bedingungsangaben zeitnah festgelegt und publiziert werden.

FAQ zur Wandelschuldverschreibung

1. Wie groß ist das Emissionsvolumen und in welcher Stückelung wird begeben?

Das Gesamtnennvolumen der Wandelschuldverschreibung beträgt €400 Mio. und wird in einer Stückelung von jeweils €100.000 begeben.

2. Wann erfolgt die Abwicklung und wann werden die endgültigen Bedingungen bekanntgegeben?

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen. AT&S erwartet, die endgültigen Bedingungen später am 16. Juni 2026 festzulegen und separat bekanntzugeben.

3. Wer kann an dem Angebot teilnehmen?

Das Angebot wird ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten. Die Platzierung erfolgt im Rahmen einer Privatplatzierung und unter Berufung auf Regulation S; die Anleihen sind nicht für Kleinanleger im EWR oder in UK bestimmt.

4. Welche Zinsbedingungen gelten initial und nach der Zinsanpassung?

Der anfängliche feste Zinssatz liegt zwischen 2,500% und 3,000% p.a. bis zum 23. Juni 2031. Ab dem Ersten Zinsanpassungstag wird der Zinssatz als Summe aus dem anwendbaren 5‑Jahres‑Euro‑Mid‑Swap‑Satz und einer Marge von 1.000 Basispunkten berechnet. Zinsen sind halbjährlich nachträglich zahlbar, wobei die Gesellschaft Zinszahlungen ganz oder teilweise aufschieben kann.

5. Unter welchen Bedingungen kann AT&S die Schuldverschreibung vorzeitig zurückzahlen?

Die Gesellschaft kann die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen insgesamt zurückzahlen am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag; jederzeit ab dem 27. August 2029, falls der Aktienpreis bestimmte Relative‑Kriterien erfüllt (mindestens 150 % des Wandlungspreises über einen bestimmten Zeitraum); infolge eines Gross‑up‑, Steuer‑ oder Rechnungslegungsereignisses; oder wenn weniger als 25 % des ursprünglich begebenen Nennbetrags ausstehen.

6. Wofür sollen die Mittel verwendet werden?

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis.

Quellen und Kontakt

Diese Darstellung basiert auf der am 16. Juni 2026 veröffentlichten Insiderinformation der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG. Weiterführende Informationen finden sich auf der Unternehmenswebsite http://www.ats.net sowie im Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press.

Medienkontakt: Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications, Telefon: +43 3842 200 4252, Mobil: +43 664 8859 2452, E‑Mail: g.reischl [at] ats.net

Kontakt Investor Relations: Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations, Telefon: +43 3842 200 2274, Mobil: +43 664 7800 2274, E‑Mail: p.gebhardt [at] ats.net

Unternehmensangaben laut Mitteilung: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben, Österreich. ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02; WKN: 922230; Indexzugehörigkeit: ATX; Börsenpräsenz: Freiverkehr in mehreren deutschen Handelsplätzen sowie Amtlicher Handel an der Wiener Börse.

Schlagworte

#Wandelschuldverschreibung#AT&S#Hybrid#Finanzierung#Vienna MTF#EQS

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