Raiffeisen Bank International bietet Aktionären Wahl zwischen physischer und virtueller Teilnahme
Die RBI-Hauptversammlung am 9. April 2026 findet erstmals hybrid statt. Aktionäre können wählen zwischen Teilnahme in der Wiener Stadthalle oder digital.
Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. April 2026 ein, die erstmals in hybrider Form abgehalten wird. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, und bietet den Aktionären die Möglichkeit, zwischen physischer Präsenz und virtueller Teilnahme zu wählen.
Mit der Entscheidung für eine hybride Hauptversammlung setzt die RBI auf modernste Technologie und reagiert auf die veränderten Bedürfnisse ihrer Aktionäre. Grundlage für diese Durchführungsform ist das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) sowie die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Bank.
"Die Aktionärinnen und Aktionäre können frei zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung entscheiden", heißt es in der Einberufung. Für die virtuelle Teilnahme gelten dabei die Bestimmungen für moderierte virtuelle Versammlungen gemäß dem österreichischen Recht.
Die virtuelle Teilnahme erfolgt über ein spezielles HV-Portal, das die RBI für ihre Aktionäre einrichtet. Dieses Portal ermöglicht nicht nur die Verfolgung der Hauptversammlung in Echtzeit, sondern bietet auch umfassende Interaktionsmöglichkeiten. Aktionäre können über das Portal Beschlussanträge stellen, Fragen übermitteln, per Videokommunikation zu Wort kommen und ihr Stimmrecht ausüben.
Das System gewährleistet dabei, dass mit denselben Aktien nicht sowohl digital als auch physisch Aktionärsrechte ausgeübt werden können. Bei Aktionären mit mehreren Aktienpaketen ist jedoch eine teilweise physische und teilweise virtuelle Teilnahme möglich.
Die Hauptversammlung umfasst neun Tagesordnungspunkte, die von der Vorlage des Jahresabschlusses 2025 bis hin zu strategischen Ermächtigungen reichen. Zu den zentralen Punkten gehören:
Bei den anstehenden Aufsichtsratswahlen ist besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Diversitätsanforderungen zu achten. Der Aufsichtsrat der RBI besteht derzeit aus 18 Mitgliedern - zwölf von der Hauptversammlung gewählte Kapitalvertreter und sechs vom Betriebsrat entsandte Arbeitnehmervertreter.
Gemäß den aktuellen Bestimmungen muss der Aufsichtsrat mindestens aus fünf Frauen und fünf Männern bestehen. Derzeit sind von den Kapitalvertretern neun Männer und drei Frauen, von den Arbeitnehmervertretern vier Männer und zwei Frauen vertreten, womit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung müssen Aktionäre ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag (30. März 2026, 24:00 Uhr) durch eine Depotbestätigung nachweisen. Diese muss spätestens bis zum 3. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen.
Die RBI räumt ihren Aktionären umfassende Mitwirkungsrechte ein. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung können Aktionäre Fragen und Beschlussanträge elektronisch übermitteln. Diese werden dann in der Versammlung verlesen und behandelt.
Aktionäre mit mindestens 5% des Grundkapitals können bis zum 19. März 2026 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung stellen. Für Beschlussvorschläge genügt bereits ein Anteil von 1% des Grundkapitals.
Die Bank legt besonderen Wert auf die Servicequalität ihrer Hauptversammlung. So wird eine simultane Übersetzung ins Englische angeboten und Gebärdensprachdolmetscher stehen für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur Verfügung.
Aktionäre, die nicht selbst teilnehmen möchten, können sich durch unabhängige Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die RBI stellt kostenlos zwei qualifizierte Personen zur Verfügung: Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger und Dr. Sascha Schulz von der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Stimmrechtsvertretern vor der Hauptversammlung ist möglich, wobei ausdrückliche Weisungen für die Stimmabgabe erforderlich sind.
Die RBI hat umfassende Datenschutzmaßnahmen implementiert. Personenbezogene Daten werden nur für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung verarbeitet. Als Auftragsverarbeiter fungiert unter anderem die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG.
Die Aktionäre haben alle üblichen Datenschutzrechte und können sich bei Fragen an das Group Data Protection Office der RBI wenden.
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der RBI 1.003.265.844,05 Euro, aufgeteilt in 328.939.621 stimmberechtigte Stammaktien. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten 716.956 eigene Aktien, die nicht stimmberechtigt sind.
Die hybride Hauptversammlung der RBI zeigt, wie traditionelle Corporate Governance mit modernen digitalen Möglichkeiten verknüpft werden kann. Sie bietet Aktionären maximale Flexibilität bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und könnte wegweisend für andere österreichische Unternehmen sein.