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PVA-Reform: Neue Verhaltensregeln für Gutachter nach Kritik

3. April 2026
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Nach anhaltender Kritik an der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) leitet Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann Reformen ein. Die angekündigten Maßnahmen sollen das Begutachtungsverfahren verbessern.

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Nach anhaltender Kritik an der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann Gespräche mit der PVA geführt. Dabei wurde vereinbart, Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben. Ziel ist, Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und einen respektvollen Umgang mit Versicherten sicherzustellen.

Sechs angekündigte Reformschritte

Verhaltenskodex für Gutachter:innen

Es wird ein verbindlicher Verhaltenskodex erstellt, der von internen und externen Gutachter:innen einzuhalten ist. Er soll Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten festlegen und einen respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang sicherstellen. Die Einhaltung des Kodex wird systematisch kontrolliert.

Stärkung der Kommunikation in Ausbildung und Zertifizierung (ÖBAK)

Die im Verhaltenskodex festgelegten Standards sollen in die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) integriert werden. Zusätzlich soll das Thema Kommunikation gezielt ausgebaut werden, etwa durch Schulungen zu Gesprächsführung und Zuhören.

Vertrauensperson bei Begutachtungen ermöglichen

Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson – in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger – auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Erhöhte Transparenz

Die Rahmenbedingungen für Begutachtungen sollen weiterentwickelt werden, etwa durch eine der Fallkomplexität entsprechende Dauer der Begutachtung sowie nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen, insbesondere bei Ablehnungen.

Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung ausbauen

Das Beschwerdemanagement soll kontinuierlich verbessert und durch zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen ergänzt werden, um Entscheidungsprozesse weiterzuentwickeln. Schumann verweist auf den verbindlichen Charakter der Maßnahmen sowie deren Einhaltung, die durch PVA-interne Weisungen sichergestellt werden sollen.

Maßnahmen im Sozialministeriumservice (SMS)

Auch im Sozialministeriumservice, in dessen Auftrag ebenfalls Begutachtungen durchgeführt werden, sollen Verbesserungen umgesetzt werden. Geplant ist die Etablierung eines strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen sowie ein kompakter Leitfaden für Gutachter:innen, der Ablauf und Dokumentationsstandards beschreiben und auf sensible Kommunikation gegenüber Betroffenen hinweisen soll. Ein Informationsschreiben zum Ablauf der Begutachtung soll unter anderem ausdrückliche Hinweise zur Mitnahme von Vertrauenspersonen und zur Einreichung von Attesten enthalten.

Schlagworte

#PVA#Schumann#Gutachten#Soziales#Gesundheitspolitik

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