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Pflegegeld-Skandal: AK gewinnt täglich zwei Verfahren gegen PVA

2. April 2026
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Ein elfjähriger Krebspatient aus Oberösterreich musste zwei Mal um sein rechtmäßiges Pflegegeld kämpfen – und das trotz schwerer Erkrankung, Herzstillstand während einer Operation und nachgewiesene...

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Ein elfjähriger Krebspatient aus Oberösterreich musste zwei Mal um sein rechtmäßiges Pflegegeld kämpfen – und das trotz schwerer Erkrankung, Herzstillstand während einer Operation und nachgewiesenen Entwicklungsrückständen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stufte den Jungen wiederholt zu niedrig ein, bis die Arbeiterkammer Oberösterreich erfolgreich vor Gericht zog. Seit 2021 stiegen laut AK die Pflegegeldberatungen um 75 Prozent und die erfolgreich abgeschlossenen Fälle um knapp 71 Prozent.

Zweifache Begutachtung bei krebskrankem Kind

Nach der ersten Krebsdiagnose erhielt das Kind von der PVA zunächst Pflegestufe 2. Die Familie wandte sich an die Arbeiterkammer, die vor Gericht Pflegestufe 3 erreichte. Jahre später verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Kindes; bei einer notwendigen Operation kam es zu einem Herzstillstand. Obwohl eine Chemotherapie folgte und ein Entwicklungsrückstand festgestellt wurde, reduzierte die PVA nach einer Neubegutachtung das Pflegegeld erneut auf Stufe 2.

Zehn Monate Nachzahlung nach erfolgreichem Gerichtsverfahren

Die Familie ging erneut den Rechtsweg; die Arbeiterkammer erreichte vor Gericht abermals die Bestätigung von Pflegestufe 3. Die PVA zahlte die Differenz zwischen Pflegegeld der Stufe 2 und Stufe 3 für zehn Monate rückwirkend nach.

Statistiken und AK-Bewertungen

Im Durchschnitt gewinnt die AK Oberösterreich jeden Arbeitstag zwei Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Pflegegeldeinstufung festgestellt wird. Eine aktuelle Studie im Auftrag der AK Oberösterreich enthält Erfahrungsberichte von Begutachteten; viele berichten von herabwürdigendem oder einschüchterndem Verhalten bei den Untersuchungen und beklagen, dass mitgebrachte Befunde und Unterlagen nicht berücksichtigt wurden.

Belastung für pflegende Angehörige

Die AK betont, dass die Begutachtungen zur Einstufung des Pflegegeldes oftmals einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. AK-Präsident Andreas Stangl sagt: "Wenn Pflegegeldeinstufungen regelmäßig vom Gericht korrigiert werden müssen, zeigt das einen klaren Handlungsbedarf auf."

Schlagworte

#Arbeiterkammer#Pflegestufe#Pflege

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