Die österreichische Pensionsversicherung reagiert auf anhaltende Kritik und kündigt Maßnahmen an, die Servicequalität bei Begutachtungen zu verbessern. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium wurden mehrere Schritte festgelegt.
Die österreichische Pensionsversicherung arbeitet laufend daran, Services für die Versicherten zu verbessern. Die PV hat die Kritik der vergangenen Tage zum Anlass genommen, die internen Bemühungen zur stetigen Verbesserung des Begutachtungsprozesses in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu intensivieren.
Der geplante Kodex soll klare Leitlinien für die Kommunikation aller Gutachter*innen der Pensionsversicherung mit den Versicherten setzen. Insbesondere wird damit ein respektvoller, empathischer und wertschätzender Umgang gewährleistet. Die Einhaltung des Kodex wird seitens der Pensionsversicherung laufend einer Evaluierung unterzogen und vom Bundesministerium im Rahmen ihrer Aufsicht geprüft.
Die Gutachter*innen der PV werden in der Pensionsversicherung ausgebildet, müssen sich über die ÖBAK zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren. Sie sind zudem gesetzlich zu laufenden Weiterbildungen verpflichtet. Spezielle Schulungen zu empathischen Kommunikationstechniken, aktiven Zuhörstrategien sowie dem professionellen Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen sollen dazu beitragen, noch besser auf die Bedürfnisse der Versicherten einzugehen.
Die im Verhaltenskodex festgelegten Leitlinien werden nach Fertigstellung verpflichtender Teil der Ausbildung der Lehrgänge der ÖBAK sein.
Bei Pflegegeldbegutachtungen ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson seitens der Pensionsversicherung ausdrücklich ermöglicht, da Informationen von der Betreuungsperson sehr wertvoll sind. Auf dem Antragsformular wird extra gefragt, ob weitere Personen vom Termin des Hausbesuches informiert werden sollen.
Auch für die Begutachtungen im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen wird die Anwesenheit einer weiteren Person bei der Begutachtung grundsätzlich ermöglicht, sofern ein reibungsloser Untersuchungsablauf gesichert ist. Die Antragsteller*innen werden hierzu künftig aktiv informiert werden.
Die Weiterentwicklung der Begutachtungen ist bereits ein permanenter, wissenschaftsgetriebener Prozess. Im Fokus der zukünftigen Entwicklungen wird besonders die transparente Kommunikation mit den Versicherten liegen.
Jede Person wird individuell und qualitativ hochwertig begutachtet. Bei Bedarf können Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen zu den Begutachtungen hingezogen werden. Die Dauer richtet sich individuell nach den Bedürfnissen der Versicherten. Dieses Prinzip wird zukünftig weiterverfolgt und verstärkt werden.
Das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung wird weiter verbessert und mit Maßnahmen der Qualitätssicherung weiterentwickelt.
Ziel der Pensionsversicherung ist, Begutachtungen fachlich fundiert, standardisiert, nachvollziehbar und zugleich respektvoll gegenüber den Versicherten durchzuführen.
Obmann Peter Schleinbach und Obmann Andreas Herz, MSc, der Pensionsversicherung: „Ein respektvoller und empathischer Umgang mit allen Versicherten ist Voraussetzung jeder Begutachtung. Die Antragsteller*innen haben gesundheitliche Einschränkungen und machen sich Sorgen um ihre Zukunft. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und agieren im Sinne unserer Versicherten, um ihre Absicherung zu gewährleisten.“