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Parlament beschließt Börsenerleichterungen und verschärft Kampf gegen Gewalt an Frauen

20. März 2026 um 12:34
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Am 26. März 2026 steht eine wegweisende Parlamentssitzung bevor, die sowohl für Österreichs Wirtschaft als auch für den gesellschaftlichen Schutz vulnerable Gruppen entscheidende Weichen stellt. Fi...

Am 26. März 2026 steht eine wegweisende Parlamentssitzung bevor, die sowohl für Österreichs Wirtschaft als auch für den gesellschaftlichen Schutz vulnerable Gruppen entscheidende Weichen stellt. Finanzminister Markus Marterbauer wird sich in der Fragestunde den kritischen Fragen der Abgeordneten stellen, während zeitgleich ein umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Kapitalmarkts und neue Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen auf der Tagesordnung stehen.

Börsegang wird für heimische Unternehmen deutlich attraktiver

Eine der bedeutendsten Reformen betrifft die Erleichterung von Börsegängen für österreichische Unternehmen. Das geplante Gesetzespaket setzt den europäischen "Listing Act" um und könnte die heimische Kapitalmarktlandschaft grundlegend verändern. Der sogenannte Mindeststreubesitz – jener Anteil der Aktien, der beim Börsegang frei handelbar sein muss – wird von bisher 25 Prozent auf nur noch 10 Prozent reduziert.

Diese Änderung bedeutet konkret: Ein Unternehmen mit einem Wert von 100 Millionen Euro muss künftig nur noch Aktien im Wert von 10 Millionen Euro zum freien Handel anbieten, anstatt wie bisher 25 Millionen Euro. Damit behalten Gründer und Altaktionäre deutlich mehr Kontrolle über ihr Unternehmen und können trotzdem von den Vorteilen einer Börsenotierung profitieren.

Zusätzlich wird der Schwellenwert für verpflichtende Wertpapierprospekte von fünf auf zwölf Millionen Euro angehoben. Ein Wertpapierprospekt ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Wertpapiere enthält – von der Geschäftstätigkeit über Risiken bis hin zu Finanzinformationen. Die Erstellung kostet Unternehmen oft mehrere hunderttausend Euro und dauert Monate.

Österreich im europäischen Vergleich

Diese Reformen sind Teil einer europaweiten Initiative zur Stärkung der Kapitalmärkte. Deutschland hat ähnliche Erleichterungen bereits 2023 eingeführt, die Schweiz plant entsprechende Anpassungen für 2027. Österreichs Wiener Börse hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher: Während in Deutschland 2025 über 40 Unternehmen neu an die Börse gingen, waren es in Österreich lediglich drei. Die Marktkapitalisierung der Wiener Börse beträgt nur etwa 150 Milliarden Euro, verglichen mit über 2.500 Milliarden Euro in Deutschland.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von den Neuerungen profitieren. In Österreich sind 99,7 Prozent aller Unternehmen KMUs, die zusammen 1,8 Millionen Menschen beschäftigen. Bisher scheiterten viele an den hohen Kosten und komplexen Verfahren eines Börsegangs. Ein typischer Börsegang kostete bisher zwischen zwei und fünf Millionen Euro – für viele Mittelständler eine prohibitive Hürde.

Neue Kontrollmechanismen für Ratingagenturen

Parallel dazu erhält die Finanzmarktaufsicht (FMA) erweiterte Befugnisse zur Überwachung von ESG-Ratingagenturen. ESG steht für "Environmental, Social, Governance" – also Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte. Diese Ratings bewerten, wie nachhaltig und verantwortlich Unternehmen wirtschaften, und beeinflussen zunehmend Investitionsentscheidungen.

Das Problem: Der ESG-Rating-Markt ist weitgehend unreguliert und intransparent. Unterschiedliche Agenturen kommen oft zu völlig verschiedenen Bewertungen desselben Unternehmens. Ein Konzern kann bei einer Agentur ein "A"-Rating erhalten, während eine andere ihm nur ein "C" zuteilt. Diese Inkonsistenz führt zu Verwirrung bei Investoren und ermöglicht "Greenwashing" – das Vortäuschen von Nachhaltigkeit.

Die neue ESG-Rating-Verordnung, die am 2. Juli 2026 EU-weit in Kraft tritt, soll diese Probleme lösen. Ratingagenturen müssen künftig ihre Methoden offenlegen, Interessenkonflikte vermeiden und regelmäßig von Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Die FMA erhält das Recht, Sanktionen zu verhängen, wenn Agenturen gegen die neuen Standards verstoßen.

Fiskalrat wird alle fünf Jahre auf den Prüfstand gestellt

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den österreichischen Fiskalrat, ein unabhängiges Gremium zur Überwachung der Staatsfinanzen. Dieser wurde 2013 als Reaktion auf die Finanzkrise eingerichtet und soll sicherstellen, dass Österreich die EU-Schuldenregeln einhält. Der Fiskalrat besteht aus fünf unabhängigen Experten, die zweimal jährlich die Budgetpolitik der Regierung bewerten und Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung erstellen.

Künftig muss der Fiskalrat alle fünf Jahre einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden. Geprüft werden seine Ressourcenausstattung, die Qualität seiner Prognosen und vor allem seine Unabhängigkeit. Diese Regelung folgt neuen EU-Vorgaben, die eine stärkere Kontrolle nationaler Fiskalinstitutionen fordern.

Der Hintergrund: In mehreren EU-Ländern gerieten Fiskalräte unter politischen Druck oder wurden in ihrer Arbeit behindert. In Ungarn wurde der Fiskalrat faktisch entmachtet, in Polen seine Unabhängigkeit untergraben. Die regelmäßige Evaluierung soll solche Entwicklungen verhindern und die Glaubwürdigkeit dieser wichtigen Institutionen stärken.

Umfassender Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Neben den Finanzthemen steht ein besonders sensibles gesellschaftliches Thema auf der Agenda: der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Dieser wurde im November 2025 beschlossen und umfasst 159 konkrete Maßnahmen in acht verschiedenen Lebensbereichen.

Die Dimensionen des Problems sind erschreckend: Laut aktuellen Statistiken erlebt jede dritte Frau in Österreich mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. 2024 wurden 27 Frauen ermordet, in 85 Prozent der Fälle durch den Partner oder Ex-Partner. Die volkswirtschaftlichen Kosten von Gewalt gegen Frauen belaufen sich auf geschätzte 3,8 Milliarden Euro jährlich.

Konkrete Schutzmaßnahmen für Betroffene

Der Aktionsplan sieht mehrere innovative Schutzinstrumente vor. Besonders hervorzuheben sind elektronische Fußfesseln für Hochrisiko-Gewalttäter, gegen die ein einstweiliges Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Diese GPS-überwachten Geräte sollen verhindern, dass Täter sich ihren Opfern nähern können. Verlässt der Täter den ihm zugewiesenen Aufenthaltsbereich oder nähert sich einem Schutzbereich, wird automatisch Alarm ausgelöst.

Österreich folgt damit dem Vorbild Spaniens, wo elektronische Fußfesseln bereits seit 2009 eingesetzt werden und die Rückfallquote bei häuslicher Gewalt um 30 Prozent reduziert haben. Auch Deutschland und die Schweiz planen ähnliche Systeme.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Gewaltambulanzen. Diese spezialisierten medizinischen Einrichtungen dokumentieren Verletzungen gerichtsverwertbar und bieten Betroffenen niederschwellige Hilfe. Derzeit gibt es in Österreich nur acht Gewaltambulanzen, künftig sollen alle Bundesländer flächendeckend versorgt werden.

Kampf gegen Genitalverstümmelung und digitale Gewalt

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz von Mädchen und Frauen mit Migrationsbiographie. Schätzungen zufolge sind in Österreich zwischen 1.700 und 3.000 Personen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht oder bereits betroffen. Diese als "Female Genital Mutilation" (FGM) bezeichnete Praxis ist in Österreich seit 2001 strafbar, wird aber oft im Ausland durchgeführt oder heimlich praktiziert.

Geplant ist ein umfassendes Sensibilisierungspaket für Gesundheitspersonal. Ärzte, Hebammen und Pflegekräfte sollen lernen, Anzeichen von FGM zu erkennen und betroffene Frauen angemessen zu betreuen. Ein sogenannter "FGM-Schutzbrief" soll Familien über gesundheitliche Folgen und die Strafbarkeit aufklären.

Neu ist auch der Fokus auf digitale Gewalt. Der Aktionsplan sieht rechtliche Konsequenzen für die missbräuchliche Verwendung von Deep Fakes vor – computergenerierte Videos oder Bilder, die Personen in kompromittierenden Situationen zeigen, ohne dass diese daran beteiligt waren. Diese Form der digitalen Gewalt trifft überproportional häufig Frauen und kann deren Leben nachhaltig zerstören.

Kontroverse um Schutz vor Abtreibungskliniken

Besonders kontrovers diskutiert wird der geplante Schutz von Gesundheitseinrichtungen vor sogenannten "Gehsteigbelästigungen". Gemeint sind Proteste vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aktivisten positionieren sich oft direkt vor den Eingängen, sprechen Patientinnen an und versuchen, sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

Die Regierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, um schwangere Frauen vor "Belästigung, Einschüchterung oder moralischen Druck" zu schützen. Die Grünen kritisieren diesen Ansatz als "mutlos" und fordern die Schaffung von 150-Meter-Schutzzonen um entsprechende Einrichtungen, wie sie bereits in mehreren anderen europäischen Ländern existieren.

In Großbritannien, Frankreich und einigen deutschen Bundesländern sind solche Schutzzonen bereits Realität. Dort dürfen im Umkreis von Abtreibungskliniken keine Proteste stattfinden, die Patientinnen beeinflussen könnten. Die Wirksamkeit ist umstritten: Befürworter verweisen auf deutlich entspanntere Situationen für Betroffene, Kritiker sehen das Recht auf Meinungsäußerung bedroht.

FPÖ fordert Aufhebung der Arzt-Altersgrenze

Die Sitzung wird mit der Ersten Lesung dreier FPÖ-Anträge beendet, die unterschiedliche gesellschaftspolitische Bereiche betreffen. Besonders relevant ist der Vorstoß zur Aufhebung der Altersgrenze für Kassenärzte. Seit 2009 müssen diese mit 70 Jahren ihre Tätigkeit beenden – eine Regelung, die ursprünglich den Generationenwechsel fördern sollte.

Die Realität sieht anders aus: Viele Kassenstellen können nicht nachbesetzt werden, besonders in ländlichen Gebieten herrscht akuter Ärztemangel. Ein Drittel der österreichischen Ärzteschaft ist bereits über 55 Jahre alt, in den kommenden zehn Jahren gehen etwa 40 Prozent aller Hausärzte in Pension. Gleichzeitig wählen viele Jungmediziner die besser bezahlte Wahlarztpraxis oder wandern ins Ausland ab.

Die FPÖ argumentiert, dass erfahrene Mediziner, die arbeiten wollen und können, nicht per Gesetz daran gehindert werden sollten. In Deutschland gibt es keine entsprechende Altersgrenze, dort arbeiten viele Ärzte bis 75 oder länger. Kritiker wenden ein, dass eine Aufhebung der Altersgrenze den strukturellen Problemen im Gesundheitssystem nicht beikommen werde.

Streit um ORF-Gebühren und Lkw-Tempolimits

Die beiden weiteren FPÖ-Anträge zielen auf die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe und eine Erhöhung der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw. Bei der ORF-Finanzierung handelt es sich um ein Dauerthema der österreichischen Politik. Seit 2024 zahlen alle Haushalte 15,30 Euro monatlich, unabhängig davon, ob sie ORF-Programme nutzen oder nicht.

Die FPÖ kritisiert diese "Zwangsgebühr" scharf und schlägt stattdessen eine staatliche Finanzierung über einen mehrjährigen Finanzrahmenplan vor. Dies würde faktisch einer Steuerfinanzierung gleichkommen und die Unabhängigkeit des ORF potenziell gefährden. In Deutschland wird über eine ähnliche Reform der Rundfunkfinanzierung diskutiert, in der Schweiz wurde ein entsprechender Vorschlag 2018 in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt.

Der Vorstoß für höhere Lkw-Geschwindigkeiten betrifft die nächtliche Beschränkung von 60 km/h, die aus Lärmschutzgründen zwischen 22 und 5 Uhr gilt. Die FPÖ möchte diese auf 80 km/h anheben und argumentiert mit verbesserter Verkehrssicherheit durch harmonischere Geschwindigkeiten. Umweltexperten warnen jedoch vor increased Lärm- und Schadstoffbelastung, gerade in sensiblen Nachtstunden.

Ausblick auf politische Mehrheiten

Die Abstimmungen werden die aktuellen Kräfteverhältnisse im Parlament verdeutlichen. Während bei den Finanzthemen breite Zustimmung erwartet wird – die Grünen haben ihre ursprüngliche Ablehnung der Börsereform bereits relativiert –, dürften die gesellschaftspolitischen Themen zu kontroversen Debatten führen.

Besonders spannend wird die Positionierung der ÖVP beim Schutz vor Abtreibungskliniken, wo es bereits im Ausschuss unterschiedliche Meinungen gab. Die katholisch-konservative Basis der Partei steht solchen Maßnahmen skeptisch gegenüber, während der liberale Flügel Schutzmaßnahmen für Frauen befürwortet.

Die FPÖ-Anträge haben in der aktuellen Konstellation wenig Erfolgschancen, dienen aber der programmatischen Positionierung vor den nächsten Wahlen. Alle drei Themen – Ärztemangel, Medienfinanzierung und Verkehrspolitik – sprechen zentrale Anliegen der FPÖ-Wählerschaft an und könnten bei künftigen Koalitionsverhandlungen wieder auf den Tisch kommen.

Die Parlamentssitzung am 26. März 2026 zeigt exemplarisch die Bandbreite politischer Herausforderungen in Österreich: von der Stärkung des Wirtschaftsstandorts über den Schutz vulnerabler Gruppen bis hin zu grundsätzlichen Systemfragen. Die Entscheidungen werden nicht nur kurzfristige politische Signale setzen, sondern auch langfristige Weichen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes stellen.

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