Am 26. März 2026 steht eine wegweisende Parlamentssitzung bevor, die sowohl für Österreichs Wirtschaft als auch für den gesellschaftlichen Schutz vulnerable Gruppen entscheidende Weichen stellt. Fi...
Finanzminister Markus Marterbauer wird sich in der Fragestunde den Fragen der Abgeordneten stellen, während ein Gesetzespaket zur Stärkung des Kapitalmarkts und Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen auf der Tagesordnung stehen.
Das geplante Gesetzespaket setzt den europäischen "Listing Act" um. Vorgesehen ist unter anderem, den Mindeststreubesitz – also die Quote, wie viele Aktien bei einem Börsengang frei verkauft und gekauft werden können – von 25 % auf 10 % zu senken.
Außerdem soll der Schwellenwert für einen verpflichtenden Wertpapierprospekt von 5 Mio. Ꞓ auf 12 Mio. Ꞓ angehoben werden. Teil des Gesetzespakets ist zudem eine Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA). Ab 2027 soll eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte eingeführt werden.
Mit 2. Juli 2026 tritt eine neue europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) in Kraft. Die Regierung hat ein ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz vorgelegt, das zeitgleich gelten soll. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. Sie soll in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Kontrollen durchführen, Informationen austauschen und bei Verstößen Sanktionen vollstrecken.
Einstimmig hat der Finanzausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz an das Plenum weitergeleitet. Die Novelle sieht vor, den Fiskalrat künftig alle fünf Jahre zu evaluieren. Geprüft werden sollen dabei unter anderem die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats sowie die Frage, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der EU-Fiskalregeln nachkommt. Am Wesen und an den Kernaufgaben des Fiskalrats ändert sich mit der Novelle nichts.
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, der im November 2025 beschlossen wurde, umfasst 159 Vorhaben in acht Lebensbereichen. Vorgesehen ist unter anderem die Evaluierung des Sexualstrafrechts, die Prüfung eines Verbots sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen sowie das flächendeckende Ausrollen von Gewaltambulanzen.
Im Aktionsplan ist außerdem vorgesehen, Fußfesseln bzw. Armbänder für sogenannte Hochrisiko-Gewalttäter zu prüfen, gegen die ein einstweiliges Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes gehören ebenfalls zum Maßnahmenkatalog. Der Gleichbehandlungsausschuss hat über den Aktionsplan breit diskutiert und den Bericht der Regierung einstimmig zu Kenntnis genommen.
Zum Thema weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) fordern ÖVP, SPÖ und NEOS ein Sensibilisierungspaket für Gesundheitspersonal, die Verankerung des Themas in den Ausbildungen von Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen und eine stärkere Einbindung von Männern in Projekte gegen FGM/C. Ein sogenannter "FGM/C-Schutzbrief" soll geprüft werden, der über gesundheitliche Folgen und die Strafbarkeit von FGM/C aufklärt. Im Gleichbehandlungsausschuss erhielt dieser Antrag einhellige Zustimmung.
Mit einem weiteren Entschließungsantrag wollen die Koalitionsparteien die Regierung ersuchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Anlass dafür sind sogenannte "Gehsteigbelästigungen", die Patientinnen und Patienten den Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschweren, insbesondere zu jenen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Gleichbehandlungsausschuss stimmten sowohl die FPÖ als auch die Grünen gegen den Antrag; die Grünen pochten auf eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, um Schutzzonen errichten zu können.
Die Sitzung endet mit der Ersten Lesung dreier FPÖ-Anträge. Die FPÖ spricht sich dafür aus, die im Jahr 2009 beschlossene Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte wieder aufzuheben. Der Antrag wird nach der Ersten Lesung dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Für den Verfassungsausschuss vorgesehen ist ein FPÖ-Antrag zur Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe. Die FPÖ kritisiert, dass auch Personen ohne Fernseher und Unternehmen die Haushaltsabgabe zahlen müssen, und schlägt eine beschränkte staatliche Unterstützung des ORF in Form eines mehrjährigen Finanzrahmenplans vor.
Ein weiterer FPÖ-Antrag zielt auf die Anhebung des nächtlichen Tempolimits für Lkw, das derzeit aus Lärmschutzgründen in bestimmten Zeiten gilt. Nach der Debatte werden die Anträge den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.