Eine wegweisende Entscheidung für den österreichischen Profifußball: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestrebungen der "VdF - Die Spielervereinigung" gestoppt, eigenständig Kollektivverträge für Profifußballer abzuschließen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die 2023 getroffene Ablehnung des Bundeseinigungsamtes gegenüber der "VdF - Die Spielervereinigung" in einem Beschwerdeverfahren. Die VdF hatte beim Bundeseinigungsamt beantragt, als freiwillige Berufsvereinigung Kollektivverträge für Profifußballer:innen abschließen zu dürfen; die Behörde hatte dies abgelehnt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die VdF keinen "ausreichend großen, fachlichen Wirkungsbereich" vorweisen kann. Es stellte fest, dass sich die Gruppe der Berufsfußballer:innen nicht wesentlich von anderen Berufssportler:innen oder Arbeitnehmer:innen im Sportbereich unterscheide.
Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde ausdrücklich nicht zugelassen, da die Entscheidung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abweicht und bereits eine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Klarheit. Splittergruppen sollen weiterhin von der Kollektivvertragsfähigkeit ausgeschlossen sein. Gute Arbeitsbedingungen und faire Kollektivverträge sind für alle Arbeitnehmer:innen im Sport wichtig – nicht nur für einzelne Gruppen. Die Sportgewerkschaft younion steht weiterhin für starke, einheitliche Vertretung und setzt sich erfolgreich für alle Sportbereiche ein“, sagt Thomas Pichlmann, Fußballbeauftragter der younion-Sportgewerkschaft.