Am 24. März 2026 hat die österreichische Bundesregierung einen historischen Beschluss gefasst: Der neue Asyl- und Migrationspakt wurde im Ministerrat verabschiedet und stellt die umfangreichste Ref...
Am 24. März 2026 hat die österreichische Bundesregierung einen Beschluss zum Asyl- und Migrationspakt im Ministerrat gefasst. Die Maßnahmen zielen darauf ab, illegale Migration weiter konsequent gegen Null zu drängen und damit relevante Systeme, zum Beispiel das Bildungs- oder das Integrationssystem, zu entlasten. Mit dem geplanten Inkrafttreten auf EU-Ebene am 12. Juni 2026 steht der parlamentarische Prozess zur Umsetzung des Pakts nunmehr an.
Innenminister Gerhard Karner bezeichnete das Gesetzespaket als „massive Verschärfung im Asylbereich“ und sprach von der „größten fremdenrechtlichen Novelle seit 20 Jahren“.
Vizekanzler Andreas Babler betonte, dass Kinderschutz an keiner Grenze haltmachen dürfe und kündigte an, dass mit der Obsorge ab dem ersten Tag unbegleitete Minderjährige vom ersten Moment an Schutz, Sicherheit und klare Verantwortung erhalten sollen. Damit sei geregelt, dass die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger diese Kinder vertreten, schützen und begleiten.
NEOS-Klubobmann Yannick Shetty kommentierte die Entscheidung als Meilenstein für eine konsequente Asylpolitik und verwies darauf, dass in der aktuellen Amtsperiode bereits vier Rückführungsabkommen geschlossen wurden.
Der Asylpakt sieht verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Diese Verfahren beinhalten ein umfassendes Screening und eine Registrierung; Verfahren sollen künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen werden.
Das EU-Identifizierungssystem EURODAC wird zu einer erweiterten Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerberinnen und Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt. Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden.
Die internationalen Flughäfen stellen künftig die EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Zusätzlich wird erstmals die Anordnung von Haft zu diesen Zwecken möglich sein.
Durch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die OTS weist darauf hin, dass die erste Quote auch gegen Null gehen kann.
Österreich bildet gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden die sogenannte Gruppe der Umsetzer zur Realisierung von Rückkehrzentren und Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.
Mit dem Beschluss des Ministerrats am 24. März 2026 wird der parlamentarische Prozess für die Umsetzung des Asylpakts fortgesetzt. Ziel ist, dass der Asylpakt auf europäischer Ebene am 12. Juni 2026 in Kraft tritt.