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ÖGB fordert Strafen gegen Union Busting in Österreich

4. April 2026
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Während in deutschen Unternehmen Sanktionen drohen, wenn Betriebsratsgründungen verhindert werden, bleiben Verstöße in Österreich oft folgenlos. Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), fordert besseren Schutz für Arbeitnehmer:innen bei Betriebsratsgründungen.

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Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), schlägt anlässlich des "Tags der betrieblichen Mitbestimmung" am 7. April Alarm: Die Verhinderung von Betriebsräten durch Arbeitgeber müsse wirksam sanktioniert werden.

Union Busting: Wenn Arbeitgeber demokratische Rechte untergraben

Der Begriff "Union Busting" beschreibt systematische Praktiken von Arbeitgebern, um die Gründung oder Tätigkeit von Betriebsräten und Gewerkschaften zu verhindern oder zu schwächen. Arbeitgeber versuchen beispielsweise, Betriebsratsgründungen durch Kündigungen, Druck oder Einschüchterung zu verhindern.

90.000 Belegschaftsvertreter kämpfen täglich für faire Arbeitsbedingungen

Rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen in Österreich kämpfen tagtäglich für faire Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und ein gutes Arbeitsklima. Für Wolfgang Katzian ist klar: „Jedes Mitglied eines Betriebsrates ist eine tragende Säule der Arbeitswelt. Studien zeigen eindeutig: Wo es einen Betriebsrat gibt, sind die Jobs sicherer, die Einkommen höher und die Beschäftigten zufriedener.“

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung

Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Arbeitsverfassungsgesetz können Beschäftigte in Betrieben ab fünf Mitarbeiter:innen mit Unterstützung der Gewerkschaften einen Betriebsrat gründen. „Das ist kein freiwilliges Angebot der Arbeitgeber, sondern ein Recht der Arbeitnehmer:innen“, so Katzian.

Österreich hinkt bei Sanktionen gegen Union Busting hinterher

Während die rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung in Österreich bestehen, fehlen laut ÖGB in der Praxis oft Konsequenzen. In anderen Ländern drohen Sanktionen, wenn Betriebsratswahlen verhindert werden; in Österreich bleiben Verstöße häufig folgenlos, so Katzian: „Im Gegensatz zu Deutschland passiert bei uns nichts, wenn verhindert wird, dass ein Betriebsrat zustande kommt. Für den Arbeitgeber droht als Konsequenz nur, dass er Gekündigte wieder einstellen muss.“

Der ÖGB fordert daher, dass Arbeitnehmer:innen bereits in dieser Phase besser vor willkürlicher Kündigung geschützt werden und Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern wollen, wirksam sanktioniert werden. „Es müsse den Menschen klar sein, dass ihr Verhalten Sanktionen nach sich zieht. Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken, aber allein die Strafdrohung könnte schon abschrecken. Unser Ziel ist es, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ungehindert ihr Recht ausüben können, einen Betriebsrat zu gründen. Genau hier muss der Gesetzgeber tätig werden und für echte Strafen sorgen“, so der ÖGB-Präsident.

Tag der betrieblichen Mitbestimmung als Zeichen der Solidarität

Um diesen Einsatz sichtbar zu machen, ruft der ÖGB bereits zum fünften Mal den 7. April als „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ aus. Im Mittelpunkt stehen Betriebsratsmitglieder, Personalvertreter:innen sowie Jugend- und Behindertenvertrauenspersonen, die Verantwortung für ihre Kolleg:innen übernehmen.

Schlagworte

#Betriebsrat#Mitbestimmung#ÖGB#Gewerkschaften

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