Eine bedeutende Änderung für angehende Notarinnen und Notare steht bevor: Der Justizausschuss des österreichischen Nationalrats hat einstimmig beschlossen, die Altersobergrenze für den Einstieg ins Notariat von unter 35 Jahren auf 50 Jahre anzuheben.
Der Justizausschuss des Nationalrats sprach sich einstimmig dafür aus, die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten von unter 35 Jahren auf 50 Jahre anzuheben. Grundlage ist ein Allparteienantrag (696/A), der die Anpassung unionskonform vorsehen soll.
Die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten sowie für eine neuerliche Eintragung (sofern die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr in diesem Verzeichnis eingetragen gewesen ist) soll gemäß dem Antrag auf 50 Jahre angehoben werden.
Im Ausschuss wies Harald Stefan (FPÖ) darauf hin, dass es in diesem Beruf eine begrenzte Anzahl an Stellen und eine lange Vorlaufzeit von mindestens 15 Jahren gebe. Jakob Grüner (ÖVP) bezeichnete die Regelung als Maßnahme gegen Altersdiskriminierung; Selma Yildirim (SPÖ) verwies auf wiederholte Anregungen, insbesondere von Frauen, die die bisherige Regelung als diskriminierend empfunden hätten. Sophie Marie Wotschke (NEOS) nannte die Änderung "einfach sinnvoll", und Alma Zadić (Grüne) begrüßte die Anhebung, meinte aber, man hätte auch gänzlich auf eine Altersgrenze verzichten können.
Vom Ausschuss wurde die EU-Jahresvorschau des Justizministeriums für 2026 mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Laut Bericht will die EU-Kommission auf ein einheitliches, optionales Rechtsregime für Unternehmen in der EU hinarbeiten, das insbesondere Start-ups und innovative Firmen ermöglichen soll, im Binnenmarkt einfacher zu gründen, zu operieren und zu wachsen. Dieses Rechtsregime wurde im Bericht unter dem Begriff "EU Inc." erwähnt. Justizministerin Anna Sporrer informierte die Abgeordneten, dass der entsprechende Richtlinienvorschlag demnächst vorgelegt werden dürfte und nannte grundsätzliche Ziele und Bedenken.
Sporrer betonte, dass die Zielsetzung nicht zu schleichendem Sozialabbau oder Rückschritten im Verbraucherschutz führen dürfe und dass Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Disposition stünden. Harald Stefan äußerte Bedenken hinsichtlich eines möglichen Qualitätsverlusts durch ein solches Regime.
Sporrer hob aus den übrigen EU-Vorhaben den Kampf gegen Gewalt an Frauen, den Schutz vor sexuellem Missbrauch an Kindern, die Harmonisierung des Waffenrechts, das europäische Elternschaftszeugnis sowie den grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz als Prioritäten hervor. Österreich wolle sich aktiv an der Gestaltung der Dossiers beteiligen.
Zur Bekämpfung von Hassrede im Internet bemerkte Harald Stefan Kritik an einer möglichen Einschränkung von Debatten, während Muna Duzdar (SPÖ) und Sporrer die Notwendigkeit größerer Anstrengungen gegenüber Delikten im digitalen Raum betonten. Beim Erwachsenenschutz wurde mitgeteilt, dass künftig gültige Vertretungszertifikate ausgestellt werden können, aus denen hervorgeht, ob eine Person unterstützt oder rechtlich vertreten werde. Bei der Harmonisierung des Waffenhandels bestehe Anpassungsbedarf bei österreichischen Bestimmungen; durch die Anti-Korruptions-Richtlinie und Neuerungen im Insolvenzrecht seien ebenfalls Änderungen und Schaffung gemeinsamer Mindeststandards zu erwarten.
Henrike Brandstötter (NEOS) sprach die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie an; die Ministerin verwies auf einen nationalen Aktionsplan und geplante Fortbildungen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Zur Digital-Omnibus-Verordnung und möglichen Folgen für die DSGVO äußerte Sporrer, dass auch andere Mitgliedstaaten ähnliche Bedenken geäußert hätten.