Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 bringt Widerrufsbutton und Informationspflichten; Sterbeverfügungen können bis zu fünf Jahre erneuert werden
Der Nationalrat stimmte für EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz; Änderungen reichen von Widerrufsbutton bis zu neuen Regeln für die Erneuerung von Sterbeverfügungen.
Der Nationalrat hat am heutigen Plenartag weitreichende Änderungen in zwei rechtlich sensiblen Bereichen beschlossen: Das im Plenum einstimmig angenommene "Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026" setzt nach Angaben des Parlaments europarechtliche Vorgaben zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und zum nachhaltigen Konsumverhalten um. Parallel wurde eine Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes mehrheitlich verabschiedet, die an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) anknüpft und Regelungen zur Erneuerung von Sterbeverfügungen vorsieht.
Während die grundlegende Umsetzung der EU-Verbrauchervorgaben einstimmig angenommen wurde, fand die Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz eine Mehrheit aus FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS. In der parlamentarischen Debatte wurden sowohl technische Fristen als auch verfassungsrechtliche Fragen thematisiert.
Das "Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026" setzt nach Angaben aus dem Plenum EU-Richtlinien zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und zum nachhaltigen Konsumverhalten um. Konkret sieht das Gesetz Anpassungen der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen vor und verpflichtet Unternehmen, vor Vertragsschluss genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitzustellen.
Für online geschlossene Fernabsatzverträge wird demnach künftig eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons zur Verfügung gestellt. Außerdem soll es eine "harmonisierte Kennzeichnung" geben, durch die erkennbar sein soll, für welche Waren eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt. Die betreffenden Rechtstexte sind im parlamentarischen Gegenstand zum Gesetz dokumentiert.
Zur Umsetzung und zur Vermeidung einer Rückwirkung brachte im Plenum ein von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachter Abänderungsantrag das Inkrafttreten der Bestimmungen zum Widerrufsbutton vom 19. Juni 2026 auf den 1. Oktober 2026. In der Begründung des Abänderungsantrags heißt es, dieser Aufschub solle den betroffenen Unternehmern mehr Zeit geben, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.
In der Debatte äußerten Vertreter mehrerer Fraktionen ihre Sichtweisen: Peter Wurm (FPÖ) begrüßte die Einführung des Widerrufsbuttons als eine "deutliche Verbesserung des Konsumentenschutzes" und verwies zudem auf das künftig bestehende Recht für Kundinnen und Kunden, beim Abschluss von Online-Finanzdienstleistungen mit einem Menschen sprechen zu können.
Muna Duzdar (SPÖ) sprach laut Parlamentskorrespondenz von besseren Informationspflichten und mehr Nachhaltigkeit bei Verkaufsentscheidungen; ihre Fraktionskollegin Selma Yildirim ergänzte, es gehe darum, das "exzessive Online-Konsumverhalten" durch mehr Nachhaltigkeit zu dämpfen. Daniela Gmeinbauer (ÖVP) bezeichnete Verbraucherschutz als Grundvoraussetzung für funktionierende Märkte, mahnte jedoch, die Auswirkungen auf Betriebe im Blick zu behalten, weil neue Vorschriften den administrativen Aufwand erhöhen könnten.
Ines Holzegger (NEOS) lobte die Umsetzung als "zielgenau und ohne unnötige Bürokratie" und verwies auf eine klarere Handhabung von Online-Finanzdienstleistungen inklusive eines wirksamen Rücktrittsrechts "mit wenigen Klicks". Alma Zadić (Grüne) betonte in der Debatte, es gehe darum, dass einfach abgeschlossene Online-Verträge genauso einfach wieder aufgelöst werden können. Justizministerin Anna Sporrer erklärte, der Beschluss passe den Verbraucherschutz an die Anforderungen der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit an und nannte dabei den Widerrufsbutton als Element, das den digitalen Alltag erleichtern solle.
Das Sterbeverfügungsgesetz, das seit 2022 unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid ermöglicht, wurde laut Parlamentskorrespondenz mit einer Novelle an ein Erkenntnis des VfGH angepasst. Nach der Neuregelung bleiben Sterbeverfügungen zunächst weiterhin nur für ein Jahr gültig; künftig sollen sie innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung jedoch in einem vereinfachten Verfahren erneuerbar sein.
Voraussetzung für eine Erneuerung ist dem Text zufolge, dass eine ärztliche Bestätigung vorliegt, wonach die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Nach Ablauf von fünf Jahren ab Errichtung muss das gesamte im Gesetz vorgesehene Verfahren erneut durchlaufen werden. Zudem muss die sterbewillige Person sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung als auch zum Zeitpunkt der Erneuerung in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger sein.
Ein Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen verschob das Inkrafttreten der Regelung zur Erneuerung von Sterbeverfügungen laut Begründung um einen Monat auf den 1. Februar 2027; dieser Schritt wurde mit technischen Voraussetzungen im Sterbeverfügungsregister begründet.
In der parlamentarischen Debatte blieb die Position der Grünen kritisch: Alma Zadić bezeichnete das Verfahren weiterhin als ein "kompliziertes Prozedere" und erklärte, ihre Fraktion könne der Novelle nicht zustimmen. Zadić äußerte zudem Zweifel, ob die Regelung vor dem VfGH halten werde, und wies auf mögliche Probleme für Hilfeleistende hin, denen nach ihren Worten weiterhin polizeiliche Ermittlungen drohen könnten.
Widerrufsbutton
Der Begriff bezeichnet laut Parlamentsaussage eine Online-Funktion, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rücktrittserklärung bei Fernabsatzverträgen abgeben können. Das Gesetz sieht vor, diese Funktion für online abgeschlossene Fernabsatzverträge verfügbar zu machen.
Fernabsatzvertrag
Ein Fernabsatzvertrag ist nach dem Zusammenhang der Debatte ein Vertrag, der über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird, zum Beispiel online. Das Gesetz passt die Informationspflichten für solche Verträge an, unter anderem auch für Finanzdienstleistungen.
Sterbeverfügung
Laut dem Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht eine Sterbeverfügung seit 2022 unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid. Die Novelle regelt nun, unter welchen Voraussetzungen und in welchem zeitlichen Rahmen eine Erneuerung möglich ist.
Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Der VfGH ist die verfassungsgerichtliche Instanz; ein Erkenntnis des VfGH hatte nach Angaben des Parlaments Anpassungen des Sterbeverfügungsgesetzes erforderlich gemacht. Im Gesetzgebungsprozess wurde darauf Bezug genommen, weil der VfGH Fristen der Sterbeverfügung beanstandet habe.
Für die Umsetzung des Widerrufsbuttons wurde das Inkrafttreten laut Abänderungsantrag von ursprünglich 19. Juni 2026 auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Dieser Aufschub wurde im Plenum damit begründet, den betroffenen Unternehmern mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Bei der Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz wurde das Inkrafttreten der Erneuerungsregelung nach parlamentarischer Angabe um einen Monat auf den 1. Februar 2027 verschoben. Die Begründung nennt technische Voraussetzungen im Sterbeverfügungsregister als Grund für diese Verschiebung.
1) Was regelt das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 konkret?
Das Gesetz setzt nach Parlamentsangaben EU-Richtlinien zum Rücktrittsrecht und zum nachhaltigen Konsum um. Es verlangt unter anderem einen Widerrufsbutton für online geschlossene Fernabsatzverträge und nähere Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten.
2) Wann tritt der Widerrufsbutton in Kraft?
Das Inkrafttreten der Bestimmungen zum Widerrufsbutton wurde im Plenum laut Text von 19. Juni 2026 auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Die Verschiebung erfolgte mittels eines Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ und NEOS mit der Begründung, Unternehmern Vorbereitungszeit zu geben.
3) Wie lange gelten Sterbeverfügungen nach der Novelle?
Sterbeverfügungen bleiben weiterhin für ein Jahr gültig. Nach der Novelle können sie jedoch innerhalb von fünf Jahren ab Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden; nach Ablauf von fünf Jahren muss das vollständige gesetzliche Verfahren erneut durchlaufen werden.
4) Welche Voraussetzungen sind für eine Erneuerung der Sterbeverfügung notwendig?
Für eine Erneuerung ist laut Gesetz eine ärztliche Bestätigung erforderlich, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, den freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und dass weiterhin eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Außerdem muss die Person in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sein.
5) Gab es parteipolitische Dissense im Nationalrat?
Ja. Während das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz einstimmig angenommen wurde, wurde die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes nur mehrheitlich gebilligt. Die Grünen lehnten die Novelle anlässlich von Bedenken zum Verfahren und zu möglichen Problemen für Hilfeleistende ab, andere Fraktionen begrüßten die Anpassung an ein VfGH-Erkenntnis.
Die gesetzlichen Gegenstände sind im parlamentarischen System dokumentiert: Details zum Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 finden sich in den Parlamentsunterlagen zum Gegenstand 498: parlament.gv.at – Gegenstand XXVIII/I/498. Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz sind im Gegenstand 525 abrufbar: parlament.gv.at – Gegenstand XXVIII/I/525.
Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können laut Parlamentskorrespondenz via Livestream mitverfolgt werden; die Mediathek des Parlaments ist erreichbar unter parlament.gv.at – Mediathek, dort sind auch Video-on-Demand und Fotos von Plenarsitzungen verfügbar.
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Telefon: +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at, Web: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.