Die US-amerikanische Investmentbank Morgan Stanley hat ihre Beteiligung an der österreichischen Kontron AG verringert. In einer Stimmrechtsmitteilung vom 25. März 2026 wird der Rückgang der gemeldeten Gesamtposition dokumentiert.
Die Stimmrechtsmitteilung vom 25. März 2026 nennt für die meldepflichtige Person Morgan Stanley einen Rückgang der gemeldeten Gesamtposition von 8,60 % in der vorherigen Meldung auf 7,64 % am Tag der Schwellenberührung (23. März 2026). Als Grund der Meldung wird angegeben: Sonstiges. In den Kommentaren heißt es, die Meldung wurde durch die Ausübung eines Rückrufrechts bei Wertpapierleihegeschäften ("Right of recall over securities lending agreements") ausgelöst.
Die Mitteilung führt auf, dass Morgan Stanley direkt 74.605 Stimmrechte hält (0,12 %). Zusätzlich werden Finanz-/sonstige Instrumente mit einem Anteil von insgesamt 7,53 % der Stimmrechte angegeben, unterteilt in 2.964.454 Stimmrechte (4,64 %) aus "Right of recall over securities lending agreements" und 1.842.099 Stimmrechte (2,88 %) aus einem Equity Swap (mit Laufzeitangaben in der Mitteilung). Die Summe der direkt gehaltenen Stimmrechte und der Finanz-/sonstigen Instrumente wird mit 7,64 % angegeben (bezogen auf 63.860.568 Stimmrechte des Emittenten).
Als meldepflichtige Person wird Morgan Stanley mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA, genannt. In der Mitteilung werden auch die Namen der relevanten Aktionäre aufgeführt: Morgan Stanley & Co. LLC und Morgan Stanley & Co. International plc. Die Mitteilung enthält eine Aufstellung der Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Instrumente gehalten werden (u. a. Morgan Stanley Capital Management, LLC; Morgan Stanley & Co. LLC; Morgan Stanley & Co. International plc).
Die Mitteilung wurde in Glasgow am 25.03.2026 veröffentlicht. In den Details der Beteiligungsmeldung werden die relevanten gesetzlichen Bezugnahmen genannt (Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018) sowie der Hinweis, dass bei Verstößen gegen Meldepflichten das Ruhen der Stimmrechte zu beachten ist (gemäß § 137 BörseG 2018), wie in der Mitteilung selbst erwähnt.