Ein spektakulärer Fall von Medienrecht erschüttert derzeit die europäische Presselandschaft: Die slowakische Tageszeitung Denník N hat am 11. März 2026 einen Artikel veröffentlicht, der nach Angabe...
Ein spektakulärer Fall von Medienrecht erschüttert derzeit die europäische Presselandschaft: Die slowakische Tageszeitung Denník N hat am 11. März 2026 einen Artikel veröffentlicht, der nach Angaben von Rechtsanwälten bereits von Gerichten als rechtswidrig eingestufte Behauptungen über den russisch-usbekischen Unternehmer Alisher Usmanov enthält. Der Vorfall wirft fundamentale Fragen über journalistische Sorgfaltspflicht und die Durchsetzung von Medienrecht in der Europäischen Union auf.
Der Artikel von Denník N behandelte angebliche Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste zu streichen. Dabei griff die Redaktion auf eine Vielzahl von Behauptungen über Alisher Usmanov zurück, die bereits in zahlreichen Gerichtsverfahren als unwahr oder rechtswidrig eingestuft worden waren. Joachim Nikolaus Steinhöfel, der Anwalt Usmanovs, beschreibt die Situation drastisch: "Der Artikel liest sich, als hätten seine Autoren besonders darauf geachtet, in einem einzigen Beitrag alle Tatsachenbehauptungen zu versammeln, die Gerichte zuvor als rechtswidrig befunden haben."
Diese Vorgehensweise ist in der modernen Medienlandschaft beispiellos. Während Journalisten normalerweise sorgfältig prüfen, ob ihre Berichterstattung rechtlich haltbar ist, scheint Denník N bewusst bereits gerichtlich verbotene Inhalte republiziert zu haben. Ein solches Vorgehen stellt nicht nur die journalistische Ethik in Frage, sondern könnte auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
Die rechtliche Dimension dieses Falls ist beeindruckend: Zwischen 2023 und 2025 wurden insgesamt 18 Gerichtsentscheidungen und Unterlassungsverfügungen sowie 102 Unterlassungserklärungen von Medienunternehmen weltweit erwirkt. Diese führten zur Entfernung von hunderten falscher Artikel und Links sowie zur Korrektur von mehr als 2.000 Publikationen insgesamt. Das Landgericht Hamburg hat entsprechende Aussagen in Verfahren gegen renommierte Medien wie Kurier, Forbes Media LLC, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Der Tagesspiegel und RTL untersagt.
Besonders bemerkenswert ist die internationale Dimension: Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen wurden unter anderem von Il Tempo (Italien), Wiener Zeitung (Österreich), Norddeutscher Rundfunk (Deutschland), WirtschaftsWoche (Deutschland) und Basler Zeitung (Schweiz) unterzeichnet. Weitere Richtigstellungen, Korrekturen oder Gegendarstellungsrechte wurden von La Repubblica, Corriere della Sera und dem Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) veröffentlicht.
Diese beispiellose Serie von Gerichtsentscheidungen zeigt die Macht und gleichzeitig die Grenzen des Medienrechts in der digitalisierten Welt auf. Während traditionell lokale Gerichte nur begrenzte Reichweite hatten, können heute Entscheidungen deutscher oder österreichischer Gerichte internationale Medienkonzerne zur Löschung von Inhalten zwingen. Dies wirft Fragen über die Pressefreiheit auf der einen und den Schutz vor Falschbehauptungen auf der anderen Seite auf.
Für österreichische Medienunternehmen ist dieser Fall von besonderer Relevanz, da auch die Wiener Zeitung zu den Publikationen gehört, die Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben. In Österreich regelt das Mediengesetz (MedienG) die Verantwortlichkeiten von Journalisten und Verlagen. Paragraph 6 MedienG definiert die journalistische Sorgfaltspflicht, die eine gewissenhafte Prüfung von Informationen vor der Veröffentlichung vorsieht.
Der österreichische Presserat hat in seinen Richtlinien zur Presseethik festgelegt, dass die Wahrheitspflicht zu den Grundpfeilern des Journalismus gehört. Die Wiederholung bereits gerichtlich als falsch festgestellter Behauptungen würde einen klaren Verstoß gegen diese Grundsätze darstellen. Dies erklärt auch, warum die Wiener Zeitung eine Unterlassungserklärung abgegeben hat – eine kluge präventive Maßnahme zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten.
Der aktuelle Fall wirft auch Licht auf die komplexe Beziehung zwischen Medienberichterstattung und EU-Sanktionsverfahren. Laut den Anwälten prüft die Europäische Union derzeit die rechtliche Haltbarkeit von Sanktionen gegen andere EU-Bürger, könne aber nicht gegen Usmanov diskriminieren und so verfahren, als seien die zahlreichen zu seinen Gunsten ergangenen Gerichtsentscheidungen europäischer Gerichte irrelevant.
Besonders problematisch ist, dass das Landgericht Hamburg in seiner Forbes-Entscheidung vom Januar 2024 eine Behauptung betraf, die der EU-Rat dennoch unverändert in seine Begründung übernommen hat. Dies wirft fundamentale Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf: Kann ein rechtsstaatliches System glaubwürdig bleiben, wenn es gerichtliche Entscheidungen ignoriert?
Die rechtliche Situation um Alisher Usmanov ist komplex, aber eindeutig: Er ist Ehrenbürger einer italienischen Gemeinde, wurde 2021 von der Sunday Times als großzügigster Spender in ihrer Spendenliste geführt, und die gegen ihn in Deutschland geführten Strafermittlungen wurden eingestellt. Die Unschuldsvermutung bleibt intakt. Diese Faktenlage untermauert die Argumentation seiner Anwälte, dass die Aufhebung der gegen ihn verhängten Sanktionen auch eine Frage der Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit sei.
Ein Vergleich der europäischen Rechtssysteme zeigt interessante Unterschiede im Umgang mit Medienrecht auf. Während das deutsche Recht mit seinen Unterlassungsansprüchen relativ schnelle Abhilfe bei Falschbehauptungen ermöglicht, setzen andere Länder auf unterschiedliche Ansätze. In Frankreich beispielsweise gibt es das "droit de réponse" (Antwortrecht), das Betroffenen die Möglichkeit gibt, auf Behauptungen zu antworten, ohne dass diese zwangsläufig gelöscht werden müssen.
Die Schweiz hat ein ähnliches System wie Deutschland, jedoch mit höheren Hürden für Unterlassungsansprüche. In Großbritannien wiederum sind die Hürden für Verleumdungsklagen traditionell niedriger, was zu einem als "libel tourism" bekannten Phänomen geführt hat, bei dem Kläger gezielt britische Gerichte aufsuchen.
Die beispiellose Serie von erfolgreichen Rechtsverfahren gegen internationale Medien hat bereits spürbare Auswirkungen auf die Medienlandschaft. Im April 2025 entfernte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alisher Usmanov, von denen einige Ermittlungen gegen ihn in Deutschland ausgelöst hatten und im Sanktionsdossier des EU-Rates erwähnt wurden. Gleichzeitig löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung 36 unzutreffende Artikel.
Besonders dramatisch war der Fall der irischen Publikation EU Reporter, die 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website entfernte. Dies zeigt die globale Reichweite digitaler Medien und gleichzeitig die Macht rechtlicher Instrumente, auch internationale Löschungen zu erwirken.
Ein besonders aufschlussreicher Fall ereignete sich im Februar 2025, als die deutsche Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückzug eines Berichts informierte, der behauptet hatte, Usmanovs Schwester besitze die Yacht Dilbar. Dies folgte auf die Löschung einer entsprechenden Aussage durch das Bundeskriminalamt (BKA) nach einer formellen rechtlichen Warnung.
Die Bedeutung dieses Vorgangs kann nicht überschätzt werden: Nachrichtenagenturen wie dpa beliefern hunderte von Medienunternehmen mit Inhalten. Wenn eine Agentur einen Bericht zurückzieht, hat dies Welleneffekte durch das gesamte Mediensystem. In diesem Fall entfernten zahlreiche Medien daraufhin die entsprechenden Inhalte von ihren Websites, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit und die Neue Osnabrücker Zeitung.
Der Fall illustriert die besonderen Herausforderungen des Medienrechts im digitalen Zeitalter. Während früher Zeitungsartikel nach dem Druck nur schwer korrigiert werden konnten, ermöglicht das Internet theoretisch sofortige Korrekturen. Gleichzeitig verbreiten sich Falschinformationen heute schneller und weiter als jemals zuvor.
Die Tatsache, dass selbst die Tagesschau, Deutschlands ältestes und meistgesehenes Fernsehnachrichtenprogramm, im März 2025 dazu verpflichtet wurde, ähnliche Inhalte von ihrer Website zu entfernen, zeigt, dass auch etablierte und normalerweise sehr sorgfältig arbeitende Medien nicht vor solchen Problemen gefeit sind.
Ein faszinierender Aspekt dieses Falls ist die grenzüberschreitende Durchsetzung von Medienrecht. Deutsche Gerichtsentscheidungen führten zur Löschung von Inhalten in Italien, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern. Dies zeigt sowohl die Macht als auch die Komplexität des europäischen Rechtsraums auf.
Die EU-Verordnung über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ermöglicht es, dass Gerichtsentscheidungen eines Mitgliedstaats in anderen EU-Ländern vollstreckt werden können. Dies erklärt, warum deutsche Gerichtsentscheidungen internationale Auswirkungen haben können. Gleichzeitig wirft es Fragen über die demokratische Legitimation solcher grenzüberschreitenden Eingriffe in die Pressefreiheit auf.
Der Fall Denník N wirft grundsätzliche Fragen zur journalistischen Sorgfaltspflicht auf. Während Journalisten traditionell ihre Quellen prüfen und Informationen verifizieren müssen, stellt die digitale Informationsflut neue Herausforderungen dar. Gleichzeitig macht die Verfügbarkeit von Gerichtsdatenbanken und anderen digitalen Ressourcen es einfacher denn je, die rechtliche Geschichte von Behauptungen zu überprüfen.
Anwalt Steinhöfel argumentiert, dass jeder, der unter diesen Umständen dieselben Behauptungen neu veröffentlicht, "keine echte journalistische Recherche betreibt, sondern schwere journalistische Fahrlässigkeit demonstriert." Diese Einschätzung reflektiert eine strengere Interpretation der Sorgfaltspflicht, die von Journalisten verlangt, nicht nur Originalquellen zu prüfen, sondern auch die rechtliche Geschichte ihrer Berichterstattung zu recherchieren.
Der Fall deutet auf eine neue Ära im Medienrecht hin, in der systematische rechtliche Strategien internationale Medienlandschaften prägen können. Die Kombination aus digitaler Reichweite, grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung und gut finanzierter Rechtsvertretung schafft neue Machtdynamiken zwischen Medienunternehmen und ihren Berichtsgegenständen.
Für Medienunternehmen bedeutet dies wahrscheinlich höhere Kosten für Rechtsabteilungen und Versicherungen sowie möglicherweise vorsichtigere Berichterstattung über kontroverse Themen. Gleichzeitig könnten sich neue Geschäftsmodelle für spezialisierte Medienrechtskanzleien entwickeln, die international koordinierte Kampagnen anbieten.
Die Entwicklung wirft auch die Frage auf, ob das aktuelle System des Medienrechts noch angemessen ist. Während der Schutz vor Falschbehauptungen wichtig ist, muss die Pressefreiheit als Grundpfeiler der Demokratie erhalten bleiben. Die Balance zwischen diesen beiden Prinzipien wird in den kommenden Jahren neu justiert werden müssen.
Die slowakische Zeitung Denník N steht nun vor der Entscheidung, ob sie eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abgibt oder ein möglicherweise kostspieliges Gerichtsverfahren riskiert. Ihre Entscheidung könnte wegweisend für andere Medienunternehmen werden, die mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind. In einer Zeit, in der Medienunternehmen bereits unter wirtschaftlichem Druck stehen, könnten zusätzliche rechtliche Risiken ihre Geschäftsmodelle fundamental verändern.