Brückenbau dauert rund drei Monate
Die Lammeraubachbrücke an der L 110 bei Klausen-Leopoldsdorf wird als Plattentragwerk aus Fertigteilen neu gebaut; die Arbeiten führen die Brückenmeisterei Alland durch, sie begannen im Juni und dauern rund drei Monate. Die Kosten betragen rund 100.000 Euro und werden vom Land Niederösterreich getragen.
Die Lammeraubachbrücke im Zuge der Landesstraße L 110 bei Klausen-Leopoldsdorf (Bezirk Baden) wird neu errichtet. Nach Angaben des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wird das vorhandene Tragwerk als einfeldriges Plattentragwerk aus Fertigteilen mit einer Gesamtstützweite von 7,75 Metern neu ausgeführt.
Asphalt, Randbalken, Geländer, Abdichtung und die Leitschiene werden im Zuge der Bauarbeiten ebenfalls erneuert. Die Brückenmeisterei Alland hat die Arbeiten im Juni begonnen; die Landesmitteilung nennt eine voraussichtliche Bauzeit von rund drei Monaten. Die Gesamtbaukosten betragen laut Aussendung rund 100.000 Euro und werden vollständig vom Land Niederösterreich getragen.
Das bestehende Bauwerk ist laut Mitteilung ein einfeldriges Plattentragwerk mit einer Gesamtstützweite von 7,75 Metern, das im Jahr 1966 errichtet wurde. In der Aussendung des Landes wird beschrieben, dass der Zustand des Bauwerks mangelhaft ist und der vorhandene Brückenquerschnitt den heutigen Lastanforderungen nicht mehr entspricht; deshalb sei eine teilweise Erneuerung erforderlich.
Für den Neubau ist vorgesehen, das Tragwerk als Plattentragwerk aus Fertigteilen auszuführen. Gleichzeitig werden die Fahrbahn-Asphaltdecke, die Randbalken, das Geländer, die Abdichtung sowie die Leitschiene erneuert. Die Brückenmeisterei Alland ist nach Angaben des Landes für die Ausführung der Arbeiten zuständig und führt die Maßnahmen in Eigenregie durch.
Die Mitteilung nennt zwei Gründe für die Teil-Erneuerung: den mangelhaften baulichen Zustand des Brückenbauwerks und einen Brückenquerschnitt, der den aktuellen Lastanforderungen nicht mehr entspricht. Diese Aspekte werden in der Aussendung als Entscheidungsgrundlage für die Planung und Ausführung der Arbeiten angegeben.
Konkrete Detailangaben zu Art und Umfang der Schäden oder zu ergänzenden Ertüchtigungsmaßnahmen werden in der Aussendung nicht weiter ausgeführt. Die Landesmitteilung beschränkt sich darauf, den Bedarf an teilweiser Erneuerung aufgrund des Zustands und der nicht mehr passenden Querschnittsabmessungen zu benennen.
Um die Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer während der Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten, wird laut Aussendung eine temporäre Behelfsbrücke errichtet. Diese Behelfsbrücke wird von der Brückenmeisterei Alland in Eigenregie bereitgestellt, um den Verkehrsfluss während der Erneuerungsarbeiten zu gewährleisten.
Die Verkehrsführung über die Behelfsbrücke erfolgt einstreifig und wird mittels Ampelregelung gesteuert. Einstreifige Verkehrsführung bedeutet in diesem Kontext, dass zu einem Zeitpunkt nur eine Fahrtrichtung die Brücke nutzen kann und die Ampel die Verkehrsströme abwechselnd freigibt. Die Aussendung enthält keine weiteren Angaben zu Fahrzeiten, zulässigen Fahrzeugklassen oder örtlichen Umleitungen.
Plattentragwerk: Ein Plattentragwerk ist ein Brückentyp, bei dem die Lasten über eine flächige, meist durchgehende Betonplatte abgetragen werden. In der Aussendung wird angegeben, dass das neue Tragwerk als Plattentragwerk aus Fertigteilen ausgeführt wird; damit ist der konstruktive Typ des Neubaus benannt.
Fertigteile: Fertigteile sind Bauelemente, die außerhalb der Baustelle vorgefertigt und zur Montage an den Einbauort geliefert werden. Die Mitteilung nennt explizit Fertigteile als Ausführungsart des neuen Tragwerks, ohne weitergehende Angaben zu Produktionsort oder Lieferanten zu machen.
Gesamtstützweite: Die Gesamtstützweite bezeichnet die lichte Weite zwischen den Auflagern eines einfeldrigen Bauwerks. Für die Lammeraubachbrücke benennt die Aussendung eine Gesamtstützweite von 7,75 Metern.
Randbalken: Randbalken sind tragende Bauteile am Fahrbahnrand einer Brücke, die unter anderem die Verbindung zur Abdichtung und zum Geländer herstellen. In der Mitteilung werden Randbalken neben Asphalt, Geländer, Abdichtung und Leitschiene als zu erneuernde Elemente aufgezählt.
Behelfsbrücke: Eine Behelfsbrücke ist eine temporäre Brückenlösung, mit der der Verkehr während Bau- oder Reparaturarbeiten aufrechterhalten werden kann. Die Aussendung erklärt, dass die Brückenmeisterei Alland die Behelfsbrücke in Eigenregie errichtet und dass die Verkehrsführung darauf einstreifig mittels Ampel erfolgen soll.
Ampelregelung: Die Ampelregelung ist eine verkehrstechnische Steuerung zur Regelung von einstreifig geführtem Verkehr. In der Mitteilung wird die Ampel als vorgesehenes Mittel zur Steuerung des Verkehrs auf der Behelfsbrücke genannt.
Einfeldriges Bauwerk: Als einfeldriges Bauwerk wird in der Mitteilung ein Brückenabschnitt beschrieben, der als einzelnes durchgehendes Feld ohne Zwischenauflager geplant ist. Die Aussendung nennt ausdrücklich, dass es sich bei der vorhandenen Brücke um ein einfeldriges Plattentragwerk handelt, das 1966 errichtet wurde.
In Eigenregie: Die Formulierung "in Eigenregie" in der Mitteilung bedeutet, dass die Brückenmeisterei Alland die Errichtung der Behelfsbrücke und damit verbundene Organisationen selbst durchführt. Die Aussendung beschreibt die Brückenmeisterei als ausführende Dienststelle, ohne nähere Angaben zu externen Auftragnehmern zu machen.
Die Brückenmeisterei Alland ist laut Aussendung für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich und führt die genannten Bau- und Sicherungsmaßnahmen aus. Die Mitteilung spricht davon, dass die Brückenmeisterei die Behelfsbrücke in Eigenregie errichtet, was bedeutet, dass die zuständige Dienststelle die vorübergehende Verkehrsführung selbst organisiert und bereitstellt.
Die Gesamtbaukosten werden in der Aussendung mit rund 100.000 Euro beziffert. Das Land Niederösterreich übernimmt nach Angaben des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung diese Kosten zur Gänze; weitergehende Informationen zur Finanzierung oder zu Haushaltspositionen werden in der Mitteilung nicht genannt.
In der Aussendung treten die Landesverwaltung als Bauherrin und die Brückenmeisterei Alland als ausführende Stelle in Erscheinung. Die Landesmitteilung nennt außerdem den NÖ Straßendienst als Anlaufstelle für nähere Informationen, wodurch die Aufgabenverteilung zwischen Landesregierung, Straßenverwaltung und ausführender Brückenmeisterei dargestellt wird.
Zum weiteren Ablauf nennt die Mitteilung den Beginn der Arbeiten im Juni und einen zeitlichen Rahmen von rund drei Monaten. Detaillierte Verfahrensschritte, Genehmigungsverfahren oder weitergehende Termindetails werden in der Aussendung nicht dokumentiert; die Mitteilung beschränkt sich auf Angaben zur Ausführung, Dauer, Kosten und den organisatorisch Verantwortlichen.
Wo befindet sich die betroffene Brücke?
Die Lammeraubachbrücke liegt im Zuge der Landesstraße L 110 bei Klausen-Leopoldsdorf im Bezirk Baden. Diese Ortsangabe wird in der Aussendung des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung explizit genannt.
Was genau wird an der Brücke erneuert?
Nach Angaben des Landes wird das Tragwerk als Plattentragwerk aus Fertigteilen neu errichtet. Zusätzlich sind Erneuerungen der Asphaltdecke, der Randbalken, des Geländers, der Abdichtung und der Leitschiene vorgesehen; die Mitteilung listet diese Bauteile ohne weitergehende technische Spezifikationen auf.
Wer führt die Arbeiten aus und wann haben sie begonnen?
Die Brückenmeisterei Alland führt die Arbeiten aus; die Aussendung gibt an, dass die Arbeiten im Juni begonnen haben. Die Mitteilung nennt keinen exakten Tagestermin, sondern nur den Monat des Baubeginns.
Wie lange dauern die Bauarbeiten und wer trägt die Kosten?
Die Bauarbeiten sollen laut Mitteilung rund drei Monate dauern. Die Gesamtbaukosten betragen rund 100.000 Euro und werden nach Angaben des Landes Niederösterreich vollständig vom Land getragen.
Wie wird der Verkehr während der Bauzeit geregelt?
Laut Aussendung wird eine Behelfsbrücke errichtet, die von der Brückenmeisterei Alland in Eigenregie bereitgestellt wird. Die Verkehrsführung auf dieser Behelfsbrücke erfolgt einstreifig und wird mittels Ampelregelung gesteuert; nähere Details zu Verkehrszeiten oder Einschränkungen nennt die Mitteilung nicht.
Warum ist eine teilweise Erneuerung notwendig?
Das Land nennt in der Aussendung zwei Gründe: den mangelhaften Zustand des bestehenden Bauwerks und einen Brückenquerschnitt, der den heutigen Lastanforderungen nicht mehr entspricht. Aufgrund dieser Angaben sei eine teilweise Erneuerung erforderlich, so die Mitteilung.
Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (OTS-Aussendung).
Für nähere Informationen: NÖ Straßendienst, Ing. Christoph Schodl, BA MA, Telefon: 0676/812-60141, E-Mail: christoph.schodl[at]noel.gv.at
Pressekontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Ing. Johannes Seiter, Telefon: 02742/9005-12174, E-Mail: presse[at]noel.gv.at