Grüne Wirtschaft bringt Ergänzungsantrag zum Vorlagebericht zur WKO-Reform ein
Die Grüne Wirtschaft fordert gesetzliche Klarstellung im Wirtschaftskammergesetz, um die KU2-Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre zu sichern.
Die Grüne Wirtschaft fordert eine rasche Klarstellung im Wirtschaftskammergesetz, um die bestehende Befreiung von der Kammerumlage 2 (KU2) für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre beizubehalten. Hintergrund ist nach Angaben der Organisation eine Änderung im Budgetbegleitgesetz 2027, durch die die bisherige FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre abgeschafft werden soll; aufgrund einer gesetzlichen Verknüpfung würden dadurch künftig wieder KU2-Beiträge für diese Altersgruppe anfallen.
Aus Sicht der Grünen Wirtschaft würde dies die Lohnnebenkosten für Beschäftigte über 60 Jahre erhöhen. Als Reaktion auf die Vorlage eines Beschlussstückes zur WKO-Reform bringt die Grüne Wirtschaft am 24. Juni 2026 im erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) einen Ergänzungsantrag ein, mit dem Ziel, die bestehende KU2-Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre ausdrücklich im Wirtschaftskammergesetz zu verankern.
Die Grüne Wirtschaft kündigt an, im erweiterten Präsidium der WKÖ am 24. Juni 2026 einen Antrag zum Vorlagebericht zur WKO-Reform einzubringen. Konkret fordert die Organisation eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes, damit die bestehende Befreiung von der Kammerumlage 2 (KU2) für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre ausdrücklich abgesichert wird.
In der Aussendung wird als Auslöser für den Antrag die im Budgetbegleitgesetz 2027 vorgesehene Abschaffung der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre genannt. Nach Darstellung der Grünen Wirtschaft besteht durch diese Gesetzesänderung eine rechtliche Verknüpfung, die dazu führen würde, dass KU2-Beiträge für über 60-jährige Dienstnehmer:innen wieder anfallen.
Die Grüne Wirtschaft sieht die geplante Gesetzesänderung kritisch, weil damit nach ihrer Darstellung die Lohnnebenkosten für ältere Beschäftigte steigen würden. In der Aussendung heißt es, dass die WKO dadurch zusätzliche Einnahmen bei der KU2 erzielen würde, obwohl eine Senkung der KU2 angekündigt wurde.
Bundessprecherin Sabine Jungwirth wird in der Aussendung wie folgt zitiert: „Die Wirtschaftskammer darf nicht von einer Maßnahme profitieren, die eigentlich der Gegenfinanzierung einer Lohnnebenkostensenkung dient. So wie der Gesetzesentwurf derzeit vorliegt, kommt das einer KU2-Erhöhung durch die Hintertür gleich“.
In einer weiteren wörtlichen Stellungnahme heißt es: „Es wäre geradezu grotesk, wenn sich der ÖVP-Wirtschaftsbund für eine Senkung der KU2 abfeiert, jedoch von der ÖVP mit neuen Einnahmen für die Abgaben der älteren Dienstnehmer:innen ‚beschenkt‘ wird. Gerade ältere Arbeitnehmer:innen dürfen nicht teurer werden. Wenn Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen über 60 Jahren höhere Abgaben leisten müssen, sinken die Anreize für Neueinstellungen in dieser Altersgruppe. Das ist arbeitsmarktpolitisch das völlig falsche Signal“, so Jungwirth weiter.
Die Initiative der Grünen Wirtschaft wird in der Aussendung als Reaktion auf ein konkretes, im Budgetbegleitgesetz 2027 vorgesehenes Element beschrieben: die Abschaffung einer bestehenden FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre. Die Organisation stellt die Verbindung zwischen dieser Änderung und der möglichen Wiederaufnahme von KU2-Beiträgen aufgrund gesetzlicher Verknüpfungen her.
Die Einbringung eines Ergänzungsantrags im erweiterten Präsidium der WKÖ ist nach Darstellung der Grünen Wirtschaft der gewählte formale Weg, um die gewünschten Änderungen am Wirtschaftskammergesetz zur Diskussion zu stellen. Konkrete Wortlaute des Antrags oder mögliche Abstimmungsfolgen innerhalb der WKÖ werden in der Aussendung nicht ausgeführt.
Die folgende Zusammenstellung erklärt die im Zusammenhang der Aussendung genannten Begriffe in neutraler Form:
Die KU2 wird in der Aussendung als eine Kammerumlage genannt, von der bestimmte Beschäftigtengruppen gegenwärtig befreit sind. Die Grüne Wirtschaft bezieht sich auf eine bestehende Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre und fordert deren ausdrückliche Sicherung. Kammerumlagen werden allgemein von den Kammern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhoben; in der Aussendung steht die Frage der Beitragspflicht für ältere Beschäftigte im Mittelpunkt.
FLAF wird in der Mitteilung als ein bisher geltender Befreiungsmechanismus genannt. Konkret wird die Abschaffung der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre im Budgetbegleitgesetz 2027 als Auslöser dafür genannt, dass durch gesetzliche Verknüpfungen KU2-Beiträge wieder anfallen könnten. Die Aussendung macht FLAF zum erklärten Auslöser der von der Grünen Wirtschaft geltend gemachten Kausalität.
Das Wirtschaftskammergesetz ist die gesetzliche Grundlage, die die Grüne Wirtschaft nach eigenen Angaben geändert sehen möchte. Die Forderung besteht darin, die KU2-Befreiung für über 60-Jährige dort ausdrücklich festzuschreiben. Das Gesetz regelt nach Darstellung der Organisation die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer Kammerumlagen und Befreiungen wirksam sind.
Die WKO ist in der Aussendung als die Institution genannt, die von der beschriebenen gesetzlichen Verknüpfung betroffen wäre: Laut Grüne Wirtschaft bestünde die Möglichkeit, dass die WKO zusätzliche Einnahmen aus der KU2 erzielen würde, obwohl eine KU2-Senkung angekündigt wurde. Die Aussendung stellt die Frage der Einnahmenverteilung im Kontext geplanter Änderungen heraus.
Der Ausdruck Lohnnebenkosten wird in der Pressemitteilung genutzt, um die finanziellen Auswirkungen für Arbeitgeber zu beschreiben: Die Grüne Wirtschaft sieht durch die mögliche Wiederanhebung der KU2-Beteiligung für über 60-Jährige eine zusätzliche Belastung dieser Kostenposition. In der Aussendung wird die Erhöhung der Lohnnebenkosten als Argument gegen die veränderte Verknüpfung zwischen FLAF und KU2 genannt.
In der Aussendung nennt die Grüne Wirtschaft als Reaktion auf die Vorlage eines Beschlussstückes zur WKO-Reform einen Ergänzungsantrag. Ziel dieses Antrags ist nach Aussage der Organisation eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes mit der ausdrücklichen Absicherung der bestehenden KU2-Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre.
Der Einbringungszeitpunkt ist dem Text zufolge das erweiterte Präsidium der WKÖ am 24. Juni 2026. Darüber hinausgehende Details zum Wortlaut des Antrags oder zu den rechtlichen Formulierungen werden in der Mitteilung nicht genannt; die Aussendung beschränkt sich auf die Zielsetzung und den formalen Einbringungszeitpunkt.
Nach Darstellung der Grünen Wirtschaft würde eine ausdrückliche Festschreibung der KU2-Befreiung im Wirtschaftskammergesetz die derzeit gewachsene Rechtslage formell sichtbar machen. Konkret benennt die Aussendung als intendiertes Ergebnis, dass die bestehende Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre nicht allein von anderen Gesetzesänderungen wie dem Budgetbegleitgesetz abhängig sein soll.
Die Mitteilung nennt keine konkreten Übergangsregelungen, Fristen oder Formulierungsdetails; sie verweist allein auf das Ziel, die Befreiung gesetzlich zu sichern. Ob und in welcher Form ein solcher Gesetzespassus innerhalb des Gesetzgebungs- oder Kammerverfahrens Zustimmung findet, wird in der Aussendung nicht bewertet.
Die Grüne Wirtschaft bringt laut Aussendung im erweiterten Präsidium der WKÖ am 24.6.2026 einen Ergänzungsantrag zum Vorlagebericht zur WKO-Reform ein. Als Anlass für den Antrag nennt die Organisation die Vorlage eines Beschlussstückes zur WKO-Reform und die damit nach ihrer Darstellung verbundenen rechtlichen Fragen.
Die Forderung besteht nach Angaben der Grünen Wirtschaft darin, das Wirtschaftskammergesetz so zu ändern, dass die bestehende Befreiung von der KU2 für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre ausdrücklich abgesichert ist. Die Organisation nennt dies als Maßnahme zur Vermeidung der von ihr beschriebenen Rückkehr von KU2-Beiträgen für diese Altersgruppe.
In der Mitteilung argumentiert die Grüne Wirtschaft, dass durch die Abschaffung der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre und die gesetzliche Verknüpfung daraus wieder KU2-Beiträge anfallen würden. Diese mögliche Wirkung wird in der Aussendung als Erhöhung der Lohnnebenkosten für die betroffene Gruppe dargestellt.
Die Grüne Wirtschaft führt aus, dass die WKO durch die beschriebene Änderung zusätzliche Einnahmen bei der KU2 erzielen würde, obwohl eine Senkung der KU2 angekündigt worden sei. Diese Einschätzung ist Teil der Kritik der Grünen Wirtschaft an der geplanten Gesetzesänderung und wird in ihrer Aussendung als Problem benannt.
Die Bundessprecherin Sabine Jungwirth wird in der Aussendung wörtlich zitiert: „Die Wirtschaftskammer darf nicht von einer Maßnahme profitieren, die eigentlich der Gegenfinanzierung einer Lohnnebenkostensenkung dient. So wie der Gesetzesentwurf derzeit vorliegt, kommt das einer KU2-Erhöhung durch die Hintertür gleich“. Weitere Zitate zur politischen Einordnung sind in der Aussendung dokumentiert.
Die Aussendung nennt als nächsten formalen Schritt das erweiterte Präsidium der WKÖ am 24. Juni 2026, in dem der Ergänzungsantrag eingebracht werden soll. Weitere Verfahrensschritte, mögliche Fristen oder Abstimmungsmodalitäten werden in der Mitteilung nicht ausgeführt.
Diese Darstellung basiert auf der Aussendung der Grüne Wirtschaft zur Initiative im erweiterten Präsidium der WKÖ am 24.6.2026. Für Rückfragen nennt die Organisation folgende Kontaktdaten:
Telefon: +43 1 523 47 28
E-Mail: office [at] gruenewirtschaft.at
Website: https://www.gruenewirtschaft.at
Quelle: Grüne Wirtschaft (Presseaussendung)