Kontron lädt zur 27. ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026 nach Hagenberg. Hinter der formalen Einberufung stehen wichtige Aktionärsthemen: Bilanz 2025, Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Prüferwahl und Teilnahmefristen.
Die Kontron AG hat am 29.05.2026 die Einberufung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Die Versammlung findet am Dienstag, 30. Juni 2026, um 10:00 Uhr im Festsaal des Schlosses Hagenberg (Kirchenplatz 5a, 4232 Hagenberg im Mühlkreis) statt.
Die wesentlichen Unterlagen sind spätestens ab 9. Juni 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich: www.kontron.ag und https://ir.kontron.com. Dazu gehören u. a. Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, Vergütungspolitik und Vergütungsbericht und die Vollmachtsformulare.
Als Nachweisstichtag gilt das Ende des 20. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit). Zur Teilnahme ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) zugehen muss. Übermittlungswege für Depotbestätigungen in Textform oder Schriftform sind unter anderem:
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Zur Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Aktionärinnen und Aktionäre können Vertreter bestellen; Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Vollmachten können vor oder während der Hauptversammlung übermittelt werden. Die Vollmachten müssen spätestens bis 29. Juni 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei den angegebenen Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter steht Herr Dominik Huber vom Interessenverband für Anleger (IVA) zur Verfügung. Kontakt: Tel. +43 (0) 1 876 33 43, E-Mail: huber.kontron [at] hauptversammlung.at.
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien; jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Einberufungszeitpunkt 2.247.561 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 61.613.007.
Die Gesellschaft strebt an, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten. Zur Erleichterung der Anreise wird um Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gebeten (www.oebb.at, www.westbahn.at). Es wird ein kostenloser Bus-Shuttle vom Hauptbahnhof Linz zum Ort der Hauptversammlung und retour angeboten. Der Shuttle-Bus fährt 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom Hauptbahnhof Linz ab und 1,5 Stunden nach Beendigung aus Hagenberg zurück. Anmeldung für den Shuttle bis 23.06.2026 per E-Mail an ir [at] kontron.com.
Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung spätestens um 10:15 Uhr eröffnen, auch im Falle einer Zugverspätung.
Quelle: Kontron AG, Einberufung zur Hauptversammlung, Bekanntmachung vom 29.05.2026.
Eine ordentliche Hauptversammlung klingt auf den ersten Blick formal. Für Aktionärinnen und Aktionäre ist sie aber der zentrale Ort, an dem Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr ablegen. Bei Kontron stehen am 30. Juni 2026 unter anderem Jahresabschluss, Konzernabschluss, Corporate-Governance-Bericht, Nachhaltigkeitserklärung, Gewinnverwendung und Vergütungsbericht auf der Tagesordnung. Damit geht es nicht nur um Abstimmungsroutine, sondern um die Frage, wie die Eigentümerseite das Geschäftsjahr 2025 bewertet.
Die offizielle Veröffentlichung im EVI-System nennt als Ort den Festsaal des Schlosses Hagenberg. Für Kontron ist die Hauptversammlung zugleich ein Moment, in dem operative Entwicklung, Kapitalmarktkommunikation und strategische Ausrichtung zusammenkommen. Der Jahresfinanzbericht 2025 verweist auf ein Transformationsjahr mit klaren Fortschritten bei Profitabilität und operativem Cashflow. Genau solche Punkte können auf einer Hauptversammlung in Fragen der Aktionäre wieder auftauchen.
Der erste Tagesordnungspunkt ist die Vorlage der Berichte. Das ist keine Abstimmung über jedes Detail, aber die Grundlage für Verständnis und Diskussion. Danach folgen Beschlüsse zur Gewinnverwendung und zur Entlastung der Organmitglieder. Die Entlastung ist kein Freibrief für jede einzelne Entscheidung, hat aber eine wichtige Signalwirkung: Sie zeigt, ob die Aktionärsseite Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Jahr grundsätzlich Vertrauen ausspricht.
Die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ebenfalls relevant. Mit den erweiterten Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte gewinnt die Prüferrolle an Bedeutung. Unternehmen müssen nicht nur Finanzzahlen liefern, sondern auch nichtfinanzielle Angaben strukturiert, nachvollziehbar und prüfbar machen. Für Investoren ist das wichtig, weil Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend Teil der Risikobewertung werden.
Wer an der Hauptversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben will, muss die formalen Fristen beachten. In der Kontron-Einberufung ist der Nachweisstichtag mit Ende des 20. Juni 2026 angegeben. Die Depotbestätigung muss spätestens am 25. Juni 2026 bei der Gesellschaft eingehen. Diese Fristen sind nicht bloß Bürokratie: Sie sichern, dass eindeutig festgestellt werden kann, wer zum relevanten Zeitpunkt Aktionärin oder Aktionär ist.
Das österreichische Aktiengesetz regelt, dass der Vorstand jährlich eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen hat. Der gesetzliche Rahmen erklärt auch, warum Einberufungen so detailliert sind. Angaben zu Depotbestätigung, Vollmacht, Stimmrechtsvertretung und Kommunikationswegen sollen verhindern, dass Teilnahme oder Stimmrechtsausübung an unklaren Formalitäten scheitern.
Viele Kapitalmarktinformationen sind heute digital verfügbar. Eine physische Hauptversammlung hat dennoch einen eigenen Wert, weil Aktionärinnen und Aktionäre dort Fragen stellen, Kritik adressieren und die Unternehmensführung direkt erleben können. Gerade nach einem Transformationsjahr kann dieser persönliche Austausch helfen, Vertrauen einzuordnen.
Die 27. ordentliche Hauptversammlung der Kontron AG ist laut Einberufung für Dienstag, den 30. Juni 2026, um 10:00 Uhr im Festsaal des Schlosses Hagenberg angesetzt.
Unter anderem Jahresabschluss, Konzernabschluss, Corporate-Governance-Bericht, Nachhaltigkeitserklärung, Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Prüferwahl und Vergütungsbericht.
Der Nachweisstichtag legt fest, welcher Aktienbesitz für Teilnahme und Stimmrechte zählt. Bei Kontron ist laut Einberufung das Ende des 20. Juni 2026 maßgeblich.
Abschlussprüfer und Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte sichern die Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen. Das ist für Kapitalmarktvertrauen und Governance wesentlich.