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Kiwi.com zahlt Millionen zurück: AK Wien erstreitet Erfolg

8. April 2026
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Ein wegweisender Sieg für österreichische Verbraucherrechte: Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer Wien muss die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com betroffene Kund:innen entschädigen und zahlreiche Klauseln wurden für ungültig erklärt.

Ein wegweisender Sieg für österreichische Verbraucherrechte: Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer Wien erklärte das Oberlandesgericht Wien 31 Klauseln der Geschäftsbedingungen von Kiwi.com für rechtswidrig. AK und Kiwi einigten sich auf eine verbraucherfreundliche Umsetzung des Urteils.

Kiwi-Guthaben statt Geld: Das beanstandete System

Im Zentrum der Auseinandersetzung stand das sogenannte "Kiwi-Guthaben". Das Guthaben wurde an Stelle von Geldrückzahlungen vergeben und konnte nach zwei Jahren verfallen. Laut Gericht waren diese Klauseln rechtswidrig. Beanstandet wurden auch die unübersichtlichen Verweise zwischen den verschiedenen Regelwerken.

Verfallene Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt, bestehende verlängert

Alle ab 1. Jänner 2023 zu Unrecht verfallenen Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt und können weitere vier Jahre genutzt werden. Bestehende Guthaben werden um vier Jahre verlängert. Kund:innen, die seit 1. Jänner 2023 unfreiwillig (ohne ausdrückliche Zustimmung) ein Kiwi-Guthaben erhalten haben, bekommen nun automatisch ihr Geld zurück. Kiwi wird künftig Guthaben nur noch dann ausstellen, wenn Kund:innen dem ausdrücklich zustimmen.

Gebührenklauseln wie Rückbuchungen sind unzulässig

Kiwi hatte in den Reiseverträgen drei verschiedene, übermäßig lange und unübersichtliche Texte mit Querverweisen vereinbart. Kund:innen war unklar, was für sie bei den Klauseln gilt.

Rückbuchungskosten: Kund:innen mussten Kiwi bisher Gebühren ersetzen, wenn sie eine Rückbuchung über ihre Bank veranlassten. Die Ausgestaltung der Klausel ist rechtswidrig – die Kosten werden nun automatisch erstattet.

No-Show-Gebühr: Wer einen Flug nicht antrat, löste automatisch eine kostenpflichtige Rückerstattungsabwicklung (59 Euro) aus. Diese Gebühr wird zurückgezahlt.

Geld zurück für Kiwi-Kund:innen – so geht’s

Kiwi kontaktiert alle österreichischen Kund:innen, die seit 01.01.2023 diverse von der AK beanstandete Gebühren bezahlt oder Kiwi-Guthaben erhalten haben. Sie bekommen automatisch ihr Geld auf das bei Kiwi.com hinterlegte Bankkonto. Ist kein Konto bekannt oder ist es fehlerhaft, werden Kund:innen per E-Mail aufgefordert, ihre aktuellen Kontodaten bekanntzugeben – bis zum 31.10.2026. Wird in Sachen Kiwi-Guthaben bis zu diesem Zeitpunkt kein Konto übermittelt, bleibt das Guthaben bis 31.05.2030 gültig.

Sollten Kund:innen bis zum 31.05.2026 weder Geld noch eine entsprechende Verständigung erhalten, können sie sich direkt an austria [at] kiwi.com wenden.

SERVICE: Das Urteil finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/kiwi.

Schlagworte

#Arbeiterkammer#Recht#Verbraucher

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