Ein schockierender Fall von mutmaßlichem Behördenversagen erschüttert derzeit Kärnten: Ein dreijähriger Bub wurde heute früh von seinem Vater und zwei Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) aus dem Kindergarten abgeholt – ohne Wissen der Mutter.
Ein dreijähriger Bub, der aus Datenschutzgründen "Lukas" genannt wird, wurde heute früh vom Kindesvater und zwei Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) aus dem Kindergarten abgeholt, ohne Wissen der Mutter. Weder sie noch der Kindergarten wurden über den gerichtlichen Beschluss informiert.
Die Mutter hatte die alleinige Obsorge; der Sohn lebt seit Geburt bei ihr. Expert*innen, Gutachter*innen und der Kindergarten bestätigen, dass Lukas sicher und geschützt bei der Mutter aufwuchs. Im Aktenstand gibt es eine Vorgeschichte über den Vater, die mehrfach belegt ist, sowie mehrere Gefährdungsmeldungen und fachliche Alarmsignale.
Im Ambulanzbericht aus der Landesklinik Klagenfurt vom 23. 1. 2026 heißt es, dass Lukas nach einem Kontakt massiv reagierte, heftig weinte, hyperventilierte und einnässte. Die behandelnde Kinder- und Jugendpsychiaterin hat nach Aktenlage mehrfach Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt geschickt und zuletzt am 21. Jänner 2026 das Aussetzen des Besuchskontakts empfohlen. Es ist auch von einer weiteren Gefährdungsmeldung aus der Kinderchirurgie die Rede.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten sowie das Kinderschutzzentrum und das Programm "Delfi" wurden nach Angaben im Akt eingebunden. Bei der Kinder- und Jugendhilfe Kärnten liegen nach Aktenlage mindestens drei Gefährdungsmeldungen vor, eingebracht von der Kinderchirurgie, der Kinderpsychiatrie sowie der behandelnden Kinderpsychiaterin.
Der Verein StoP fragte öffentlich, wie es sein könne, dass ein kleines Kind trotz dokumentierter Warnhinweise aus Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kliniksystem aus seinem vertrauten Alltag herausgerissen werde, und forderte die sofortige lückenlose Aufklärung, die Offenlegung der Entscheidungen und eine Prüfung aller Schnittstellen zwischen Gericht, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und klinischem Bereich.
Die Mutter wollte vom Gericht ausdrücklich wissen, ob trotz dieser Gefährdungsmeldungen weiterhin keine Kindeswohlgefährdung erkannt werde.