VKI untersuchte 30 koffeinhaltige Kosmetika und findet umweltkritische Stoffe sowie unklare Wirkversprechen
Der VKI prüfte 30 Kaffee-Kosmetika: 18 Produkte enthalten problematische Stoffe, vier womöglich hormonwirksame Inhaltsstoffe; vollständige Ergebnisse in KONSUMENT und auf vki.at.
Koffein gilt als beliebter Wachmacher – und taucht zunehmend in Kosmetika auf. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 30 Produkte einem Kosmetik-Check unterzogen und kommt zu einem differenzierten Bild: Zwar werben Cremes, Seren, Augenpads, Shampoos oder Körperpflegeprodukte mit Koffein aus Kaffee oder Guarana und mit Wirkversprechen wie strafferer Haut, weniger Augenringen oder stärkerem Haarwachstum, doch die tatsächliche Zusammensetzung und die Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern lassen mitunter zu wünschen übrig.
Der Check wurde gemeinsam mit Studierenden der Fachhochschule Wiener Neustadt, Campus Tulln, durchgeführt. Die ausführlichen Ergebnisse werden ab 30.07.2026 in der August-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und online auf www.vki.at/koffein-kosmetika-2026 veröffentlicht.
Untersucht wurden 30 koffeinhaltige Kosmetikprodukte, die auf dem Markt mit Kaffee, Koffein oder Guarana beworben werden. Die Produktpalette reichte laut VKI von Cremes und Seren bis zu Augenpads, Shampoos und weiteren Körperpflegeartikeln. Ziel des Checks war es, Inhaltsstoffe, Umweltaspekte und die Werbeversprechen der Hersteller zu prüfen.
Die Untersuchung erfolgte in Zusammenarbeit mit Studierenden der Fachhochschule Wiener Neustadt, Campus Tulln. Die VKI-Meldung nennt für die vollständigen Auswertungen die Veröffentlichung in KONSUMENT sowie die VKI-Webseite als Informationsquellen.
Beim Thema Umweltverträglichkeit fiel das Ergebnis besonders kritisch aus: 18 der 30 untersuchten Produkte enthalten nach Angaben des VKI problematische Stoffe. Genannt werden vor allem synthetische Polymere sowie bestimmte Duftstoffe. Zur Öko-Bewertung findet sich in der VKI-Meldung der Hinweis, dass synthetische Polymere häufig schwer biologisch abbaubar sind und sich langfristig in der Umwelt anreichern können.
Die Deklaration von Duftstoffen erwies sich als uneinheitlich: Während knapp die Hälfte der Produkte keine deklarationspflichtigen allergenen Duftstoffe enthält, fielen einzelne Produkte durch eine besonders hohe Anzahl solcher Stoffe auf. Darüber hinaus wurden in sechs Produkten Farbstoffe nachgewiesen, darunter in vier Fällen Azofarbstoffe. Zur Stellungnahme zitiert der VKI Birgit Schiller, Kosmetik- und Chemie-Expertin des VKI: „Da Farbstoffe in Kosmetika ausschließlich optischen Zwecken dienen, sehen wir deren Einsatz kritisch“.
Besonders hervorhebenswert ist laut VKI, dass vier Produkte potenziell endokrine Disruptoren enthalten – also Stoffe mit möglicher hormoneller Wirkung. In der Aussendung heißt es wörtlich: „Derartige Inhaltsstoffe, also hormonwirksame Substanze, haben nichts in (Natur-)Kosmetika zu suchen“, so Schiller.
Der VKI-Check betrachtet auch die behauptete Wirkung von Koffein in kosmetischen Formulierungen. In der Meldung verweist der VKI auf laborbasierte Nachweise bestimmter Koffeineigenschaften: durchblutungsfördernde, antioxidative und fettabbauende Effekte seien in Laborversuchen nachweisbar. Ob diese Effekte jedoch in fertigen Kosmetikprodukten unter realen Anwendungsbedingungen in gleichem Ausmaß auftreten, bleibt laut VKI vielfach unklar.
Birgit Schiller fasst die VKI-Einschätzung zu Werbeaussagen so zusammen: „Viele Werbeaussagen zu Anti-Aging-Effekten, Haarwachstum oder Cellulite-Reduktion stützen sich auf eine begrenzte oder uneinheitliche Studienlage. Koffein kann kosmetische Effekte unterstützen, stellt jedoch kein Wundermittel dar“.
Der VKI dokumentiert mehrere Fälle fragwürdiger Werbebotschaften und unzureichender Angaben zu Inhaltsstoffen. Demnach werden teilweise hohe Koffeinkonzentrationen beworben, ohne den tatsächlichen Gehalt klar offenzulegen. In einigen Fällen konnten Hersteller auf Nachfrage keine nachvollziehbaren Angaben zur enthaltenen Koffeinmenge machen, so die Meldung.
Die VKI-Aussendung unterstreicht damit eine Trennlinie zwischen Marketingversprechen und dokumentierter Produktinformation: Besonders bei Produkten, die mit Begriffen wie „natürlich“ oder „naturverbunden“ werben, sei für Konsumentinnen und Konsumenten oft kaum nachvollziehbar, wie natürlich die Produkte tatsächlich sind und wie hoch die Wirkstoffkonzentration ist.
In der VKI-Meldung werden synthetische Polymere als problematische Stoffe genannt. Synthetische Polymere sind demnach häufig schwer biologisch abbaubar und können sich langfristig in der Umwelt anreichern. Aus Sicht des VKI trägt das zur kritischen Bewertung bei.
Azofarbstoffe sind in der VKI-Untersuchung als in vier Produkten nachgewiesene Farbstoffe genannt. Die VKI-Expertin Birgit Schiller betont, dass Farbstoffe in Kosmetika ausschließlich optischen Zwecken dienen, weshalb ihr Einsatz kritisch gesehen wird.
Der Ausdruck „potenziell endokrine Disruptoren“ beschreibt Stoffe mit möglicher hormoneller Wirkung. Im VKI-Check wurden vier Produkte identifiziert, die solche Substanzen enthalten. Die Aussendung zitiert: „Derartige Inhaltsstoffe, also hormonwirksame Substanze, haben nichts in (Natur-)Kosmetika zu suchen“.
In Kosmetika müssen bestimmte allergene Duftstoffe deklariert werden. Der VKI berichtet, dass knapp die Hälfte der getesteten Produkte keine deklarationspflichtigen allergenen Duftstoffe enthält, gleichzeitig aber einzelne Produkte durch eine besonders hohe Anzahl solcher Stoffe auffielen.
Die VKI-Meldung weist darauf hin, dass Natürlichkeit kein Qualitätsnachweis ist. Produkte, die mit Kaffee, Koffein oder Naturkosmetik werben, können dennoch problematische Inhaltsstoffe enthalten oder Wirkungen versprechen, die wissenschaftlich nur eingeschränkt belegt sind.
Aus der Untersuchung leitet der VKI konkrete Forderungen ab. In der Meldung heißt es: „Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich nicht von klingenden Werbebotschaften blenden lassen. Entscheidend ist, was tatsächlich im Produkt enthalten ist und wie transparent Hersteller darüber informieren“, betont Schiller.
Als wünschenswerte Maßnahmen nennt die VKI-Aussendung wörtlich: „Wünschenswert wären eine klare Kennzeichnung von Wirkstoffkonzentrationen, höhere Standards für als natürlich beworbene Produkte und ein stärkerer Fokus auf Umwelt- und Gesundheitsschutz.“ Diese Formulierungen geben die Position der VKI zur Kennzeichnungspraxis und zu Labelstandards wieder, wie sie in der Pressemitteilung genannt werden.
Der VKI hat 30 koffeinhaltige Kosmetikprodukte überprüft, darunter Cremes, Seren, Augenpads, Shampoos und Körperpflegeprodukte. Die Prüfung umfasste Inhaltsstoffe, Umweltverträglichkeit und Werbeaussagen. Die detaillierten Ergebnisse werden in der August-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und online veröffentlicht.
Der VKI nennt konkret, dass 18 von 30 untersuchten Produkten problematische Stoffe enthalten. Dazu zählen vor allem synthetische Polymere und bestimmte Duftstoffe, wobei synthetische Polymere laut VKI häufig schwer biologisch abbaubar sind und sich langfristig anreichern können.
Ja. In sechs Produkten wurden Farbstoffe nachgewiesen, in vier Fällen handelte es sich laut VKI um Azofarbstoffe. Die VKI-Expertin Birgit Schiller kommentiert: „Da Farbstoffe in Kosmetika ausschließlich optischen Zwecken dienen, sehen wir deren Einsatz kritisch“.
Der VKI verweist auf Laborbefunde, denen zufolge Koffein durchblutungsfördernde, antioxidative und fettabbauende Eigenschaften haben kann. Gleichzeitig betont die Meldung, dass unklar ist, ob diese Effekte in fertigen Kosmetikprodukten unter realen Anwendungsbedingungen gleichermaßen eintreten. Birgit Schiller sagt: „Koffein kann kosmetische Effekte unterstützen, stellt jedoch kein Wundermittel dar“.
Laut VKI wurden teilweise hohe Koffeinkonzentrationen beworben, ohne den tatsächlichen Gehalt offen zu legen. In einigen Fällen konnten Hersteller auf Nachfrage keine nachvollziehbaren Angaben zur enthaltenen Koffeinmenge machen. Die Meldung stellt diese Praxis als ein zentrales Transparenzproblem dar.
Die ausführlichen Ergebnisse des VKI-Checks werden ab 30.07.2026 in der August-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT veröffentlicht. Zusätzlich werden die Details auf der VKI-Webseite bereitgestellt: www.vki.at/koffein-kosmetika-2026.
Quellen: Verein für Konsumenteninformation (VKI) – Pressemitteilung zum Kosmetik-Check; vollständige Ergebnisse ab 30.07.2026 in KONSUMENT und online auf www.vki.at/koffein-kosmetika-2026.
Kontakt VKI-Pressestelle: Telefon: +43 676 852270 256; E-Mail: presse [at] vki.at; Website: https://www.vki.at/presse.