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Grüne fordern echte Gesundheitsreform: Schallmeiner kritisiert Rauch

3. April 2026 um 13:48
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Während Gesundheitsministerin Johannes Rauch neue Maßnahmen für das umstrittene Begutachtungssystem ankündigt, reicht das den Grünen längst nicht aus. Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Gr...

Während Gesundheitsministerin Johannes Rauch neue Maßnahmen für das umstrittene Begutachtungssystem ankündigt, reicht das den Grünen längst nicht aus. Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, sieht in den angekündigten Verbesserungen nur einen ersten Schritt – die wirklich entscheidenden Reformen bleiben jedoch aus. Der Druck der Öffentlichkeit habe zwar Bewegung ins System gebracht, doch die grundlegenden Probleme würden damit nicht gelöst.

Begutachtungssystem unter Dauerkritik: Warum jetzt Bewegung entsteht

Das österreichische Begutachtungssystem steht seit Jahren in der Kritik. Betroffene klagen über intransparente Verfahren, willkürlich wirkende Entscheidungen und mangelnde Kommunikation. Das System der medizinischen Begutachtung umfasst verschiedene Bereiche wie Invaliditätspensionen, Pflegegeld-Einstufungen und Berufsunfähigkeitsprüfungen. Diese Begutachtungen entscheiden oft über existenzielle Fragen von Millionen Österreicherinnen und Österreichern.

Die Sozialversicherungsträger führen jährlich hunderttausende solcher Begutachtungen durch. Allein die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bearbeitet pro Jahr etwa 180.000 Anträge auf Invaliditätspension. Dazu kommen Begutachtungen für das Pflegegeld durch die Bundesländer sowie arbeitsmedizinische Untersuchungen. Jeder dieser Bereiche hat eigene Regelungen, eigene Zuständigkeiten und eigene Qualitätsstandards – oder eben das Fehlen solcher Standards.

Verhaltenskodex und Vertrauenspersonen als erste Schritte

Die von Gesundheitsministerin Rauch angekündigten Maßnahmen umfassen einen Verhaltenskodex für Gutachter, bessere Informationen für Betroffene und die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zur Begutachtung mitzubringen. Diese Schritte seien "gut und längst überfällig", so Schallmeiner, zeigten aber hauptsächlich, "dass der Druck gewirkt hat".

Ein Verhaltenskodex soll künftig definieren, wie sich Gutachter gegenüber Patienten verhalten müssen. Dazu gehören etwa respektvoller Umgang, nachvollziehbare Erklärungen der Untersuchungen und angemessene Zeit für die Begutachtung. Bisher existierten solche verbindlichen Regeln nur rudimentär oder gar nicht.

Was Ralph Schallmeiner als unzureichend kritisiert

Der Grüne Gesundheitssprecher sieht in den Ankündigungen jedoch nur "Verbesserungen von Abläufen und Kommunikation". Die strukturellen Probleme würden damit nicht angegangen. Als zentrale Mängel identifiziert Schallmeiner das Fehlen unabhängiger Beschwerdestellen, mangelnde Qualitätssicherung, schlechte Datenlage und die Zersplitterung des Systems.

Besonders die fehlende Unabhängigkeit der Beschwerdestellen ist ein neuralgischer Punkt. Derzeit können sich Betroffene meist nur an dieselben Institutionen wenden, die auch die ursprüngliche Begutachtung durchgeführt haben. Eine echte Ombudsstelle mit weitreichenden Befugnissen gibt es nicht. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Schweden existieren solche unabhängigen Stellen bereits seit Jahren.

Internationale Vergleiche zeigen Defizite auf

Ein Blick über die Grenzen verdeutlicht die österreichischen Schwächen. In Deutschland gibt es etwa die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, die als unabhängige Anlaufstelle fungiert. Die Schweiz verfügt über kantonale Ombudsstellen mit echten Durchgriffsrechten. Diese können nicht nur Beschwerden entgegennehmen, sondern auch eigene Untersuchungen einleiten und verbindliche Empfehlungen aussprechen.

In Österreich hingegen sind Beschwerdemöglichkeiten oft auf interne Verfahren beschränkt. Die Volksanwaltschaft kann zwar tätig werden, hat aber begrenzte Ressourcen und kann nur in speziellen Fällen eingreifen. Eine spezialisierte Stelle für Gesundheitsbegutachtungen existiert nicht.

Kernforderungen der Grünen: Was fehlt in Rauchs Ankündigungen

Schallmeiner vermisst in den ministeriellen Plänen mehrere entscheidende Elemente. An erster Stelle steht die Forderung nach einer "wirklich unabhängigen Ombudsstelle mit echten Befugnissen". Diese sollte nicht nur Beschwerden bearbeiten, sondern auch proaktiv Missstände aufdecken und Verbesserungen durchsetzen können.

Ebenso wichtig seien "klare gesetzliche Qualitätsstandards". Bisher variieren die Anforderungen an Gutachter und Begutachtungsverfahren erheblich zwischen verschiedenen Trägern und Bundesländern. Einheitliche, rechtlich verbindliche Standards würden für mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit sorgen.

Die Grünen fordern zudem eine "grundlegende Reform des gesamten Begutachtungssystems". Konkret bedeutet das die Schaffung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle über alle Institutionen hinweg. Derzeit müssen Betroffene oft mehrfach zu verschiedenen Stellen, was zeit- und kraftraubend ist.

Sechs-Monats-Frist als Fairness-Gebot

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verfahrensdauer. Schallmeiner fordert "verbindliche Entscheidungsfristen von maximal sechs Monaten". Derzeit können Begutachtungsverfahren Jahre dauern, was für Betroffene eine enorme Belastung darstellt. Besonders bei Invaliditätspensionen oder Pflegegeld-Anträgen bedeuten lange Wartezeiten oft existenzielle Not.

In Deutschland beispielsweise müssen Invaliditätsrenten binnen sechs Monaten entschieden werden. Bei begründeten Verzögerungen gibt es Entschädigungen. Solche klaren Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung existieren in Österreich nicht.

Kritik an interner Selbstregulierung statt Gesetzen

Besonders scharf kritisiert der Grüne Gesundheitssprecher, dass "vieles wieder nur über interne Regeln laufen soll". Diese Kritik zielt auf die Tendenz der Bundesregierung ab, Reformen durch Verordnungen und interne Richtlinien statt durch Gesetze umzusetzen.

Der Unterschied ist erheblich: Gesetze werden im Parlament beschlossen, können nur schwer geändert werden und bieten rechtliche Sicherheit. Interne Regeln hingegen können von den ausführenden Institutionen nach Belieben angepasst oder ignoriert werden. "Ohne klare Vorgaben bleibt vieles unverbindlich", warnt Schallmeiner.

Diese Problematik zeigt sich bereits bei bestehenden Regelungen. Viele Qualitätsstandards existieren nur als Empfehlungen oder interne Richtlinien, haben aber keine rechtliche Bindungswirkung. Dadurch entstehen unterschiedliche Praktiken zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern oder Bundesländern.

Föderalismus als zusätzliche Herausforderung

Die österreichische Bundesstruktur erschwert einheitliche Regelungen zusätzlich. Während die Pensionsversicherung Bundessache ist, liegt die Pflegegeld-Begutachtung bei den Ländern. Arbeitsmedizinische Begutachtungen fallen wiederum in verschiedene Zuständigkeiten. Diese Zersplitterung führt zu unterschiedlichen Standards und erschwert übergreifende Reformen.

Ein Vergleich der Pflegegeld-Begutachtung zwischen den Bundesländern zeigt erhebliche Unterschiede. Während manche Länder strukturierte Verfahren mit regelmäßigen Qualitätskontrollen haben, verlassen sich andere weitgehend auf die Erfahrung einzelner Gutachter. Diese Unterschiede können für Betroffene zu ungleicher Behandlung führen.

Auswirkungen auf Millionen von Österreichern

Die Bedeutung einer funktionierenden Begutachtung kann kaum überschätzt werden. Allein beim Pflegegeld sind rund 470.000 Menschen in Österreich betroffen. Dazu kommen etwa 580.000 Invaliditätspensionisten und hunderttausende weitere, die arbeitsmedizinische Begutachtungen durchlaufen müssen.

Für diese Menschen entscheiden Gutachten oft über ihre wirtschaftliche Existenz. Ein negatives Gutachten kann den Verlust der Pension, des Pflegegelds oder der Arbeitsfähigkeitsbescheinigung bedeuten. Umgekehrt ermöglichen positive Gutachten den Zugang zu lebensnotwendigen Unterstützungen.

Die emotionale Belastung durch intransparente oder als ungerecht empfundene Verfahren ist erheblich. Betroffenenorganisationen berichten von Menschen, die durch langwierige Begutachtungsverfahren in Depressionen fallen oder ihre gesundheitlichen Probleme verschlimmern.

Wirtschaftliche Dimension der Begutachtungen

Auch volkswirtschaftlich haben Begutachtungsverfahren enormes Gewicht. Die Pensionsversicherung zahlt jährlich etwa 50 Milliarden Euro an Leistungen aus. Das Pflegegeld kostet Bund und Länder zusammen rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr. Effiziente, faire Begutachtungsverfahren können sowohl Kosten sparen als auch die Treffsicherheit der Leistungen verbessern.

Gleichzeitig verursachen ineffiziente Verfahren hohe Folgekosten. Langwierige Begutachtungen führen zu Personalaufwand, Rechtsmittelverfahren belasten die Gerichte, und fehlerhafte Entscheidungen müssen korrigiert werden. Eine einmalige Investition in bessere Strukturen könnte langfristig erhebliche Einsparungen bringen.

Zeitplan und konkrete Gesetzesvorschläge gefordert

Abschließend fordert Schallmeiner von der Bundesregierung einen "klaren Zeitplan und echte Gesetzesvorschläge". Die Betroffenen hätten "lange genug gewartet". Es gehe "nicht um nette Worte, sondern um faire Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen und ein System, das die Menschen ernst nimmt".

Diese Forderung nach Verbindlichkeit spiegelt die Frustration über jahrelange Ankündigungen ohne entsprechende Umsetzung wider. Bereits in der vorigen Legislaturperiode gab es ähnliche Reformversprechen, die nur teilweise eingelöst wurden.

Ein konkreter Zeitplan könnte etwa vorsehen: Bis Ende 2024 Gesetzesentwürfe für eine Ombudsstelle und einheitliche Qualitätsstandards, bis Mitte 2025 parlamentarische Beschlüsse, bis Ende 2025 Umsetzung der neuen Regelungen. Ohne solche konkreten Meilensteine bleiben Ankündigungen oft folgenlos.

Politische Dynamik und Koalitionsrealitäten

Die Kritik der Grünen an ihrer Regierungspartnerin zeigt auch die Spannungen innerhalb der türkis-grünen Koalition auf. Während die ÖVP oft auf bewährte Strukturen setzt, drängen die Grünen auf weitreichendere Reformen. Bei der Gesundheitspolitik werden diese unterschiedlichen Ansätze besonders deutlich.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob Gesundheitsministerin Rauch den Druck aus den eigenen Reihen aufnimmt und weitergehende Reformen vorlegt. Die Grünen haben bereits angekündigt, das Thema weiter zu verfolgen und konkrete Vorschläge einzubringen.

Zukunftsperspektiven für das Begutachtungssystem

Langfristig könnte eine umfassende Reform des Begutachtungssystems zu einem Paradigmenwechsel führen. Statt verschiedener, unkoordinierter Verfahren würde ein einheitliches, transparentes und faires System entstehen. Digitalisierung könnte Verfahren beschleunigen und die Qualität verbessern.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Reformen möglich sind. Länder wie Dänemark haben ihre Begutachtungssysteme in den letzten Jahren grundlegend modernisiert und dabei sowohl die Zufriedenheit der Betroffenen als auch die Effizienz gesteigert.

Für Österreich würde eine erfolgreiche Reform bedeuten: schnellere Verfahren, fairere Entscheidungen, weniger Rechtsmittelverfahren und letztendlich mehr Vertrauen in das Sozialversicherungssystem. Die Frage ist nur, ob die politische Bereitschaft für solche weitreichenden Veränderungen vorhanden ist.

Die nächsten Wochen werden entscheidend sein. Schallmeiner und die Grünen haben ihre Position klar gemacht – jetzt liegt es an Gesundheitsministerin Rauch und der Bundesregierung, zu zeigen, ob sie bereit sind, über kosmetische Korrekturen hinauszugehen und das System wirklich zu reformieren.

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