Neue Kennzeichnungspflicht schützt Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen
Ab April müssen Händler geschrumpfte Packungen 60 Tage lang kennzeichnen. AK Oberösterreich sieht Forderung erfüllt.
Ein neues Gesetz gegen Shrinkflation bringt ab April 2025 mehr Transparenz für österreichische Konsumenten. Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, dass Händler Produkte mit reduzierter Füllmenge bei gleichbleibendem Preis künftig kennzeichnen müssen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich sieht damit eine zentrale Forderung erfüllt.
Shrinkflation beschreibt ein Phänomen, das Verbraucher oft nicht bemerken: Der Preis eines Produkts bleibt gleich, aber der Inhalt wird schleichend reduziert. Statt einer offenen Preiserhöhung schrumpfen die Füllmengen – von der 250-Gramm-Packung Kekse auf 200 Gramm oder von 500 Milliliter Joghurt auf 450 Milliliter. Diese versteckten Preiserhöhungen belasten besonders einkommensschwache Familien, die einen großen Teil ihres Haushaltseinkommens für Lebensmittel ausgeben.
Die neue gesetzliche Regelung verpflichtet Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels zur Kennzeichnung solcher Änderungen. Betroffen sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen.
Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, müssen künftig 60 Tage lang entsprechend gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann direkt auf dem Produkt erfolgen, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild. Diese Regelung tritt im April 2025 in Kraft und ist bis Mitte 2030 befristet.
"In Zukunft können Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen, ob Produkte in letzter Zeit geschrumpft und damit versteckt teurer geworden sind", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Diese Transparenz ermöglicht es Verbrauchern, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen und Preis-Leistungs-Verhältnisse besser zu vergleichen.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte bereits im November 2024 die Bundesregierung und die Ministerin für Konsumentenschutz aufgefordert, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die Forderung umfasste praktikable Bestimmungen darüber, wie viel "Luft" in Packungen erlaubt ist und ab wann Hersteller von Mogelpackungen mit Konsequenzen rechnen müssen.
Ein besonderer Fokus lag auf der Forderung nach einem verpflichtenden, auffälligen Änderungsvermerk auf der Vorderseite des Produktes. Nur so könnten Konsumenten ausreichend vor Irreführungen durch nicht erkennbare Füllmengen-Änderungen geschützt werden, argumentierte die AK.
Ergänzend zur neuen gesetzlichen Regelung unterstützt die AK Oberösterreich die Preisvergleichsplattform preisrunter.at. Diese listet täglich aktualisierte Preise von rund 350.000 Produkten und ermöglicht den direkten Kostenvergleich in 13 verschiedenen Märkten. Konsumenten können dadurch gezielt dort einkaufen, wo es am günstigsten ist.
Besonders relevant: Die Plattform geht auch der Shrinkflation auf die Spur. Ändert sich die Packungsgröße eines Produkts, wird dies sofort angezeigt. So erkennen Verbraucher auf einen Blick, ob sich hinter einem vermeintlich stabilen Preis eine versteckte Verteuerung verbirgt.
Für den österreichischen Lebensmittelhandel bedeutet das neue Gesetz zusätzlichen Aufwand bei der Kennzeichnung. Betroffen sind alle großen Supermarktketten und Drogerien, die nun ihre Systeme anpassen und Mitarbeiter entsprechend schulen müssen. Die 60-Tage-Frist erfordert ein kontinuierliches Monitoring von Produktänderungen.
Gleichzeitig könnte die neue Transparenz auch Hersteller dazu bewegen, ihre Preisstrategien zu überdenken. Wenn versteckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation deutlich sichtbar werden, könnten Unternehmen eher zu offenen Preisanpassungen greifen.
Österreich folgt mit diesem Gesetz dem Beispiel anderer europäischer Länder. Frankreich hat bereits 2022 ähnliche Regelungen eingeführt, die Händler zur Kennzeichnung von geschrumpften Produkten verpflichten. Auch in Deutschland und anderen EU-Staaten werden vergleichbare Maßnahmen diskutiert.
Die Europäische Kommission hat das Thema Shrinkflation ebenfalls auf ihrer Agenda und prüft EU-weite Regelungen. Das österreichische Gesetz könnte daher als Pilotprojekt für eine breitere europäische Lösung dienen.
Das neue Gesetz kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele österreichische Haushalte unter steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Besonders bei Lebensmitteln haben Verbraucher in den vergangenen Jahren deutliche Preisanstiege erlebt. Shrinkflation war dabei oft eine zusätzliche, versteckte Belastung.
Die neue Kennzeichnungspflicht stärkt die Position der Konsumenten und ermöglicht ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen. In Kombination mit Preisvergleichsplattformen wie preisrunter.at entstehen bessere Möglichkeiten, Haushaltsbudgets optimal zu verwalten.
Kritiker wenden ein, dass die Befristung bis 2030 zu kurz sein könnte und dass kleinere Händler von der Regelung ausgenommen sind. Zudem bleibt abzuwarten, wie effektiv die Kontrolle der neuen Bestimmungen in der Praxis sein wird.
Auch die Frage, ob 60 Tage Kennzeichnungsdauer ausreichen, wird diskutiert. Konsumenten könnten die Information verpassen, wenn sie bestimmte Produkte nicht regelmäßig kaufen.
Das Anti-Shrinkflation-Gesetz markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im österreichischen Lebensmittelhandel. Es zeigt auch, dass Konsumentenorganisationen wie die Arbeiterkammer erfolgreich politischen Druck ausüben können, um Verbraucherrechte zu stärken.
Die praktische Umsetzung wird zeigen, ob die neuen Regelungen tatsächlich zu mehr Preistransparenz führen und Shrinkflation-Praktiken eindämmen können. Für Konsumenten bedeutet das Gesetz in jedem Fall einen Gewinn an Information und damit an Entscheidungsfreiheit beim Einkauf.
Die Kombination aus gesetzlicher Regelung und digitalen Hilfsmitteln wie Preisvergleichsplattformen könnte ein neues Zeitalter des bewussten Konsums einläuten, in dem versteckte Preiserhöhungen der Vergangenheit angehören.