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FPÖ kritisiert Usbekistan-Abkommen scharf als „PR-Schmäh

8. April 2026 um 10:17
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Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) übt scharfe Kritik am jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Mobilitätsabkommen mit Usbekistan. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann bezeichnete d

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) übt scharfe Kritik am jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Mobilitätsabkommen mit Usbekistan. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann bezeichnete das Abkommen am heutigen Tag als "reine PR-Inszenierung" und "völlig wirkungslos" im Kampf gegen illegale Migration. Während Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) das Abkommen als Erfolg präsentierten, sieht die Opposition darin lediglich ein "wertloses Blatt Papier". Die Kritik erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen über Österreichs Migrationspolitik und die Wirksamkeit internationaler Kooperationsabkommen zur Eindämmung illegaler Zuwanderung.

Was sind Mobilitätsabkommen und wie funktionieren sie?

Mobilitätsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten, die den Austausch von Personen in verschiedenen Bereichen regeln. Sie umfassen typischerweise Vereinbarungen über legale Arbeitsmigration, Studierendenaustausch, Geschäftsreisen und gleichzeitig auch Rückübernahmeabkommen für Personen ohne Aufenthaltsrecht. Diese Verträge basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Ein Staat ermöglicht bestimmte Formen der legalen Migration und Mobilität, während der Partnerstaat sich verpflichtet, eigene Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltsstatus zurückzunehmen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verstärkt auf solche Abkommen gesetzt, um sowohl legale Migrationswege zu schaffen als auch die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht zu erleichtern. Kritiker bemängeln jedoch oft, dass diese Abkommen in der Praxis nicht die gewünschten Effekte erzielen und hauptsächlich symbolischen Charakter haben.

Österreichs Erfahrungen mit Rückübernahmeabkommen

Österreich hat bereits mit verschiedenen Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, deren Wirksamkeit jedoch stark variiert. Während Abkommen mit EU-Nachbarstaaten meist gut funktionieren, gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Drittstaaten oft schwieriger. Die Statistiken des Innenministeriums zeigen, dass von den jährlich etwa 15.000 rechtskräftigen Rückkehrentscheidungen nur ein Bruchteil tatsächlich vollzogen werden kann. Besonders problematisch ist die Situation bei Staatsangehörigen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien oder Somalia, wo kriegsähnliche Zustände Abschiebungen de facto unmöglich machen. Das neue Abkommen mit Usbekistan soll hier neue Möglichkeiten schaffen, da Usbekistan als sicherer Drittstaat gilt und in den letzten Jahren seine Kooperationsbereitschaft erhöht hat.

Darmanns Vorwürfe im Detail: Was steckt hinter der Kritik?

Der FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann wirft der Regierung vor, mit "halbherzigen und inkonsequenten Ankündigungen" zu operieren, während gleichzeitig die "Haustür für illegale Einwanderer sperrangelweit offenstehe". Seine Kritik zielt auf ein grundsätzliches Problem der österreichischen Migrationspolitik ab: die Diskrepanz zwischen politischen Ankündigungen und tatsächlichen Ergebnissen. Darmann argumentiert, dass monatlich ein Vielfaches der tatsächlichen Abschiebungen an neuer Zuwanderung nach Österreich komme. Diese Behauptung lässt sich anhand offizieller Statistiken teilweise nachvollziehen: Während 2023 etwa 1.200 Personen abgeschoben wurden, stellten gleichzeitig über 55.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich. Die FPÖ sieht darin den Beweis für das Versagen der aktuellen Politik und fordert radikalere Maßnahmen wie einen kompletten Asylstopp.

Der EU-Migrationspakt als Streitpunkt

Ein zentraler Kritikpunkt Darmanns richtet sich gegen den EU-Migrationspakt, den er als "reines Einladungs- und Umverteilungsprogramm für illegale Migranten" bezeichnet. Der im Mai 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Pakt sieht eine gleichmäßigere Verteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU vor und soll die Außengrenzen stärken. Gleichzeitig etabliert er verpflichtende Solidaritätsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten. Österreich hat dem Pakt zugestimmt, allerdings unter Vorbehalt verschiedener nationaler Sonderregelungen. Die FPÖ kritisiert, dass der Pakt letztendlich zu mehr und nicht weniger Migration führen werde, da er keine wirksamen Mechanismen zur Begrenzung der Zuwanderung enthalte. Andere Experten argumentieren hingegen, dass der Pakt erstmals einen koordinierten europäischen Ansatz in der Migrationspolitik ermögliche.

Usbekistan als Partner: Chancen und Herausforderungen

Usbekistan hat sich in den letzten Jahren als zunehmend kooperativer Partner in Migrationsfragen erwiesen. Das zentralasiatische Land mit 35 Millionen Einwohnern hat unter Präsident Shavkat Mirziyoyev seit 2016 bedeutende Reformen eingeleitet und seine internationale Zusammenarbeit ausgebaut. Für Österreich ist Usbekistan insbesondere als Transitland relevant, da viele Migranten aus Afghanistan und anderen südasiatischen Ländern über usbekisches Territorium nach Europa gelangen. Das Mobilitätsabkommen soll einerseits legale Migrationswege für qualifizierte Arbeitskräfte aus Usbekistan schaffen - ein Bereich, in dem Österreich angesichts des Fachkräftemangels durchaus Interesse hat. Andererseits verpflichtet sich Usbekistan zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger und zur Kooperation bei der Bekämpfung illegaler Migration. Kritiker bezweifeln jedoch, ob Usbekistan tatsächlich die Kapazitäten und den politischen Willen besitzt, umfangreiche Rücknahmen zu bewältigen.

Vergleich mit anderen europäischen Ansätzen

Deutschland hat bereits ähnliche Erfahrungen mit Rückübernahmeabkommen gemacht und dabei gemischte Ergebnisse erzielt. Während die Zusammenarbeit mit Ländern wie Georgien oder Moldau gut funktioniert, erweisen sich Abkommen mit weiter entfernten Staaten oft als schwer umsetzbar. Die Schweiz verfolgt einen anderen Ansatz und setzt verstärkt auf finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehr, was zu höheren Rückkehrraten führt, aber auch kostenintensiver ist. Italien und Spanien haben mit nordafrikanischen Staaten Abkommen geschlossen, die jedoch regelmäßig von politischen Krisen und diplomatischen Spannungen überschattet werden. Diese internationalen Erfahrungen zeigen, dass Mobilitätsabkommen zwar wichtige Instrumente der Migrationspolitik sind, aber nicht als Allheilmittel betrachtet werden können.

Auswirkungen auf österreichische Bürger und Gesellschaft

Die Debatte um Migrationspolitik und Rückübernahmeabkommen hat direkte Auswirkungen auf den Alltag österreichischer Bürger. In den Bereichen Wohnen, Bildung und Gesundheitswesen entstehen durch Zuwanderung zusätzliche Belastungen, aber auch neue Chancen. Viele Gemeinden kämpfen mit der Unterbringung von Asylsuchenden und den damit verbundenen Kosten. Gleichzeitig profitieren bestimmte Wirtschaftszweige von der Verfügbarkeit zusätzlicher Arbeitskräfte. Das Beispiel der Pflegekräfte aus Usbekistan zeigt, wie legale Migration durchaus positive Effekte haben kann: Viele usbekische Pflegekräfte arbeiten bereits in österreichischen Krankenhäusern und Pflegeheimen und helfen dabei, den akuten Personalmangel zu lindern. Das neue Abkommen könnte solche legalen Migrationswege ausbauen und gleichzeitig irreguläre Zuwanderung eindämmen. Für österreichische Familien bedeutet dies potenziell eine bessere Versorgung in Pflegeeinrichtungen, aber auch die Notwendigkeit, sich mit kultureller Vielfalt auseinanderzusetzen.

Wirtschaftliche Dimensionen des Abkommens

Aus wirtschaftlicher Sicht bietet das Usbekistan-Abkommen sowohl Chancen als auch Risiken. Der österreichische Arbeitsmarkt weist in verschiedenen Bereichen erhebliche Fachkräfteengpässe auf, von der Pflege über das Bauwesen bis hin zur IT-Branche. Qualifizierte Arbeitskräfte aus Usbekistan könnten helfen, diese Lücken zu schließen. Gleichzeitig befürchten Gewerkschaften eine mögliche Lohndumping-Problematik, wenn ausländische Arbeitskräfte zu niedrigeren Löhnen beschäftigt werden. Die Kosten für Abschiebungen belaufen sich jährlich auf mehrere Millionen Euro, wobei erfolglose Abschiebeversuche besonders kostenintensiv sind. Ein funktionierendes Rückübernahmeabkommen könnte diese Kosten reduzieren und gleichzeitig die Effizienz des Asylsystems erhöhen. Unternehmerverbände sehen in dem Abkommen primär eine Chance, legal und kontrolliert Arbeitskräfte aus Usbekistan zu rekrutieren und damit dem demografischen Wandel in Österreich zu begegnen.

Rechtliche und politische Einordnung

Das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan bewegt sich im Rahmen der österreichischen und europäischen Rechtsprechung zur Migrationspolitik. Völkerrechtlich sind solche Abkommen zulässig und werden von der EU sogar gefördert, um eine kohärente Außenmigrationspolitik zu entwickeln. Die verfassungsrechtlichen Grenzen liegen primär im Bereich der Menschenrechte: Abschiebungen in Länder, wo Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, sind unzulässig. Usbekistan hat in den letzten Jahren seine Menschenrechtssituation verbessert, steht aber weiterhin unter Beobachtung internationaler Organisationen. Die FPÖ-Forderung nach einem kompletten Asylstopp würde hingegen gegen das Völkerrecht verstoßen, da das Recht auf Asyl international verbrieft ist. Auch die geforderte "Remigration" bewegt sich in rechtlichen Grauzonen, da sie je nach Auslegung gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen könnte. Die aktuellen politischen Diskussionen zeigen die Spannungen zwischen nationaler Souveränität und internationalen Verpflichtungen auf.

Position der anderen Parteien

Während die FPÖ das Abkommen als unzureichend kritisiert, verteidigen ÖVP und NEOS den eingeschlagenen Weg als pragmatisch und rechtskonform. Die Sozialdemokratie (SPÖ) fordert eine stärkere Fokussierung auf Integration und legale Migrationswege, steht dem Abkommen aber grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Die Grünen betonen die Wichtigkeit von Menschenrechtsstandards und warnen vor vorschnellen Abschiebungen in Länder mit problematischer Menschenrechtslage. Diese unterschiedlichen Positionen spiegeln die grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten in der österreichischen Migrationspolitik wider und werden voraussichtlich auch im kommenden Wahlkampf eine zentrale Rolle spielen. Die Bevölkerung ist in dieser Frage ebenfalls gespalten: Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit strengere Maßnahmen gegen illegale Migration befürwortet, gleichzeitig aber auch legale Zuwanderung in bestimmten Bereichen akzeptiert.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die Wirksamkeit des Usbekistan-Abkommens wird sich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Entscheidend wird sein, ob die praktische Umsetzung den politischen Versprechungen entspricht. Ähnliche Abkommen haben in der Vergangenheit oft nicht die erhofften Resultate gebracht, weil die Umsetzung an bürokratischen Hürden, mangelnder Kooperation oder unvorhergesehenen politischen Entwicklungen scheiterte. Die österreichische Regierung plant bereits weitere Abkommen mit anderen Herkunftsländern von Migranten, um ein Netzwerk von Kooperationspartnern aufzubauen. Gleichzeitig arbeitet die EU an einer Reform der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeiten für Asylverfahren regelt. Diese Entwicklungen könnten die Rahmenbedingungen für bilaterale Abkommen wie jenes mit Usbekistan grundlegend verändern. Experten rechnen damit, dass die Migrationspolitik auch in den kommenden Jahren eines der dominierenden Themen in der österreichischen Politik bleiben wird, insbesondere angesichts anhaltender Konflikte in verschiedenen Weltregionen und der damit verbundenen Fluchtbewegungen.

Das Usbekistan-Abkommen steht symbolisch für die Herausforderungen moderner Migrationspolitik: den Spagat zwischen humanitären Verpflichtungen und nationalen Interessen, zwischen europäischer Koordination und nationaler Souveränität, zwischen kurzfristigen politischen Erfolgen und langfristigen gesellschaftlichen Lösungen. Während die FPÖ radikalere Maßnahmen fordert, setzen die Regierungsparteien auf schrittweise Reformen und internationale Kooperation. Die österreichischen Bürger werden letztendlich beurteilen müssen, welcher Ansatz den gesellschaftlichen Herausforderungen am besten gerecht wird und gleichzeitig die Werte einer demokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft bewahrt.

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