FCG/GPA stellt Betriebsrätinnen und Betriebsräte als menschlichen Faktor beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Mittelpunkt. Der entscheidende Punkt: KI ist im Betrieb nicht nur Technik, sondern berührt Macht, Kontrolle, Datenschutz, Qualifikation und Mitbestimmung.
Bei der 37. Konferenz über die gewerkschaftliche Zusammenarbeit in Europa (27.–29. Mai) in Vilnius/Litauen trafen sich rund 80 Gewerkschafter:innen aus 20 Ländern. Thema war „Konfrontation oder Synergie? Der Mensch und die künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz“.
Generalsekretär der Fraktion Christlicher Gewerkschafter:innen im ÖGB Michael Schediwy-Klusek betonte, dass Betriebsrätinnen und Betriebsräte der menschliche Faktor beim Thema KI seien. „Wir können und wollen nichts verhindern, aber wir müssen bei dem Thema mitgestalten“, sind sich Gertraud Kreiml, stv. Bundesgeschäftsführerin der FCG/GPA und Gerald Silbernagl, Betriebsratsvorsitzender der Mondi Neusiedler, einig.
Silbernagl hob die Notwendigkeit und Wichtigkeit von KI für Betriebsrät:innen hervor und verwies auf Unterstützung durch Expert:innen aus der Gewerkschaftsbewegung. „Dieses Thema hält rasend schnell Einzug in die Unternehmen. Wir müssen besser heute als morgen darauf achten, dass die Arbeitnehmer:innen unterstützt und geschützt werden“, so Silbernagl.
Für die Christlichen Gewerkschafter:innen sei es unausweichlich, dass diese großen Veränderungen mit den Menschen gemeinsam gestaltet und für die Menschen sein müssten. „Die KI beeinflusst all unsere Werte wie etwa die Demokratie, die Würde des Menschen oder die Freiheit. Sie ist letztendlich eine Verteilungs- und Machtfrage. KI ist dazu da den Menschen zu helfen und nicht die Arbeitsplätze wegzurationalisieren“, so Kreiml.
Christian Sagartz, ehemaliger Abgeordneter im Europäischen Parlament, betonte, dass Europa selbstbewusster werden müsse und sich stärker gegenüber den Techgiganten des Silicon Valley positionieren solle. Beobachter sprechen von rund 725 Milliarden Euro im Jahr 2026, die in KI-Rechenzentren investiert werden. Und diese Rechenzentren brauchen Energie – sehr viel Energie. In Irland verbrauchen Rechenzentren über 20 Prozent des nationalen Stroms.
KI sei auch eine soziale Frage geworden, weil sie die Frage berühre, ob sie den Menschen mündiger oder unmündiger mache. „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. Auch und vor allem bei den drängenden Fragen in Bezug auf die Künstliche Intelligenz“, betonen die beiden Gewerkschafter abschließend.
Originalmeldung:
Künstliche Intelligenz verändert Arbeit nicht nur dort, wo sichtbare Roboter oder Chatbots eingesetzt werden. Viele Systeme wirken im Hintergrund: bei Personalplanung, Auswertung von Leistungsdaten, Kundenkommunikation, Qualitätskontrolle, Bewerbungsvorauswahl oder Prozesssteuerung. Für Beschäftigte ist oft nicht sofort erkennbar, welche Daten verarbeitet werden und wie Entscheidungen zustande kommen. Genau hier beginnt die Machtfrage, die FCG/GPA in der Mitteilung anspricht.
Ein Betriebsrat kann solche Systeme nicht allein technisch prüfen, aber er kann Transparenz einfordern, Fragen stellen und darauf achten, dass neue Werkzeuge nicht an den Beschäftigten vorbei eingeführt werden. Die GPA weist in ihren Informationen zu KI in der Arbeitswelt darauf hin, dass algorithmische Systeme das Wissensgefälle zwischen Arbeitgeberseite und Beschäftigten verstärken können. Wenn nur eine Seite versteht, wie ein System arbeitet und welche Daten es nutzt, wird Mitbestimmung praktisch schwieriger.
Bei KI im Betrieb geht es nicht nur um die Frage, ob ein Tool effizient ist. Entscheidend ist, welche Aufgaben es übernimmt und welche Folgen daraus entstehen. Wird Arbeit nur unterstützt oder bewertet? Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Gibt es automatisierte Empfehlungen zu Schichten, Zielerreichung, Bewerbungen oder Kundengesprächen? Können Beschäftigte Entscheidungen nachvollziehen oder anfechten? Gibt es Schulungen, klare Verantwortlichkeiten und Regeln für Fehler?
Die Arbeiterkammer betont bei KI am Arbeitsplatz die Informationspflichten gegenüber Betriebsräten. Das ist praktisch wichtig, weil viele Risiken schon vor der Einführung entstehen: Wenn ein Tool einmal Teil des Arbeitsalltags ist, sind Gewöhnung und Abhängigkeit schnell größer als die kritische Prüfung. Gute Mitbestimmung beginnt deshalb früh, idealerweise bevor Systeme beschafft, getestet oder mit Personaldaten verbunden werden.
Der europäische AI Act schafft einen regulatorischen Rahmen für Künstliche Intelligenz. Für die betriebliche Praxis ist daran vor allem relevant, dass KI-Systeme nach Risiko eingeordnet werden und bestimmte Anwendungen strengere Anforderungen erfüllen müssen. Auch wenn die rechtliche Detailprüfung je nach System unterschiedlich ausfällt, verändert die Verordnung die Erwartungshaltung: Unternehmen müssen KI nicht nur einsetzen können, sondern auch erklären, kontrollieren und verantworten.
Die EZA-Unterlagen zur Konferenz in Vilnius beschreiben den Schwerpunkt als Auseinandersetzung mit der Frage, wie digitale Transformation fair, sicher und inklusiv gestaltet werden kann. Das passt zur gewerkschaftlichen Linie der Mitteilung: KI soll nicht pauschal verhindert werden, sondern mit den Menschen gestaltet werden. Diese Unterscheidung ist wichtig. Wer jede KI ablehnt, verliert Gestaltungsspielraum. Wer jede KI ungeprüft einführt, riskiert Überwachung, Fehler, Diskriminierung oder Entwertung von Arbeit.
Besonders heikel wird KI dort, wo sie Beschäftigte bewertet oder Verhalten messbar macht. Ein System kann zum Beispiel Arbeitsgeschwindigkeit, Fehlerquoten, Kommunikationsmuster oder Kundenkontakte analysieren. Selbst wenn es offiziell nur der Prozessverbesserung dient, kann daraus faktisch Leistungs- oder Verhaltenskontrolle entstehen. Dann braucht es klare Regeln, wer welche Daten sieht, wie lange sie gespeichert werden und ob einzelne Beschäftigte daraus Nachteile erleiden können.
Ein zweiter Konfliktpunkt ist Verantwortung. Wenn eine KI eine Empfehlung gibt, bleibt die Frage, wer für die Entscheidung einsteht. Wird eine Bewerbung aussortiert, eine Schicht ungünstig geplant oder eine Arbeitsleistung falsch bewertet, darf sich niemand hinter dem System verstecken. Betriebsräte können hier verlangen, dass menschliche Kontrolle, Beschwerdewege und nachvollziehbare Kriterien festgelegt werden.
Drittens geht es um Qualifikation. Beschäftigte müssen verstehen, welche Werkzeuge sie verwenden dürfen, wo Grenzen liegen und wie Fehler erkannt werden. KI-Kompetenz ist damit nicht nur ein IT-Thema, sondern Teil moderner Arbeitssicherheit und Personalentwicklung. Ohne Schulung steigt die Gefahr, dass Systeme falsch genutzt werden oder Beschäftigte für Fehler verantwortlich gemacht werden, die eigentlich aus unklaren Prozessen entstehen.
Eine Betriebsvereinbarung kann Erwartungen konkret machen: Zweck des Systems, erlaubte Daten, Auswertungsgrenzen, Informationsrechte, Schulungen, Kontrollmechanismen und Löschfristen. Sie ersetzt keine technische Prüfung, schafft aber einen verbindlichen Rahmen. Für Unternehmen ist das ebenfalls nützlich, weil klare Regeln Vertrauen schaffen und spätere Konflikte vermeiden können.
Die eigentliche Botschaft der FCG/GPA-Mitteilung lautet daher: KI ist kein isoliertes Softwareprojekt. Sie verändert Machtverhältnisse im Betrieb. Wer diese Veränderung fair gestalten will, braucht frühzeitige Mitbestimmung, verständliche Informationen und Menschen, die den Einsatz kritisch begleiten können.
Weil KI-Systeme Arbeitsabläufe, Datenverarbeitung und Entscheidungen beeinflussen können. Betriebsräte können Transparenz, faire Regeln, Schulungen und Schutz vor übermäßiger Kontrolle einfordern.
Das hängt vom konkreten System und den verarbeiteten Daten ab. Wenn personenbezogene Beschäftigtendaten, Leistungskontrolle oder wesentliche Arbeitsabläufe betroffen sind, werden Informations- und Mitbestimmungsfragen besonders relevant.
Nicht automatisch. KI kann Arbeit erleichtern, Prozesse verbessern oder neue Aufgaben schaffen. Risiken entstehen vor allem, wenn Systeme intransparent eingeführt werden oder Beschäftigte nur als Kostenfaktor betrachtet werden.
Wichtig sind Fragen nach Zweck, Daten, Verantwortlichkeit, Fehlerkorrektur, Schulung, Auswirkungen auf Arbeitsbewertung und Möglichkeiten, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.