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EVN AG: Wiederveräußerung eigener Aktien an Mitarbeiter

Vorstand beschließt außerbörslichen Verkauf eigener Aktien an Begünstigte der Sonderzahlung IX — Aufsichtsrat stimmt zu

9. Juni 2026
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Die EVN AG will bis 24.07.2026 eigene Aktien außerbörslich an 412 Begünstigte der Sonderzahlung IX übertragen; Details zur Anzahl und Berechnung sind genannt.

Die EVN AG hat am 9. Juni 2026 die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien und den dazu gefassten Beschluss des Vorstands veröffentlicht. Der Vorstand hat den Beschluss gefasst, dem der Aufsichtsrat am selben Tag zugestimmt hat. Die Veröffentlichung erfolgte als Zulassungsfolgepflichtmitteilung gemäß § 119 Abs. 9 BörseG.

Kernpunkt der Mitteilung ist ein Angebot an insgesamt 412 Begünstigte aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, Teile einer jährlichen Sonderzahlung („Sonderzahlung IX") in Form von Aktien der EVN AG zu erhalten. Die Gesellschaft beabsichtigt, die dabei anfallenden Aktien durch Übertragung eigener Aktien außerbörslich an die Begünstigten zu veräußern.

Die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Überblick

Der Vorstand der EVN AG wurde von der Hauptversammlung wiederholt dazu ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben; zuletzt erfolgte dieser Ermächtigungsbeschluss am 21. Januar 2016. Auf Basis dieser Ermächtigungen hat die Gesellschaft in der Vergangenheit eigene Aktien erworben. Im Rückkaufprogramm, das am 28. Januar 2016 begann und am 5. Oktober 2016 vorzeitig beendet wurde, war ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück vorgesehen, was 0,556 % des Grundkapitals entspricht.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hält die EVN AG 1.572.321 eigene Aktien. Die Gesellschaft bietet nun den Begünstigten aus der genannten Betriebsvereinbarung an, Aktien im Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten; der Gegenwert der erhaltenen Aktien wird zu 90 % auf die Sonderzahlung IX angerechnet.

Detailangaben gemäß Veröffentlichungsverordnung 2018

  • Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: zuletzt 21.01.2016. Eine erneute Ermächtigung der Hauptversammlung ist für diese Wiederveräußerung nach Auskunft der Gesellschaft nicht erforderlich, weil es sich ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw. verbundener Unternehmen handelt.
  • Art und Datum der Veröffentlichung des Vorstands- und Hauptversammlungsbeschlusses: 21.01.2016 elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 iVm § 119 Abs. 7 sowie § 119 Abs. 10 BörseG (bzw. inhaltlich weitgehend gleichlautende Vorgängerbestimmungen im Börsegesetz 1989).
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 15.06.2026 bis 24.07.2026 (jeweils einschließlich).
  • Aktiengattung: Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.
  • Beabsichtigtes Volumen: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und richtet sich nach der beschriebenen Berechnung. Auf Basis des Schlusskurses der Aktie vom 05.06.2026 würde sich ein maximales Volumen von 42.848 Stück ergeben, was einem Anteil am Grundkapital von 0,02 % entspricht.
  • Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der der Übertragung zugrunde liegende Gegenwert berechnet sich nach der in der Mitteilung erläuterten Methode und steht noch nicht endgültig fest.
  • Art und Zweck der Veräußerung: Die Veräußerung erfolgt außerbörslich an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw. verbundener Unternehmen, wie eingangs beschrieben.
  • Auswirkung auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.
  • Anzahl und Aufteilung von Aktienoptionen: nicht anwendbar, da keine derartigen Optionen eingeräumt werden oder wurden.

Berechnungsmodalitäten des Aktienangebots

Die Berechnung der an die Begünstigten zu übertragenden Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Kalenderwochen 27 bis 30, konkret vom 29.06.2026 bis 26.07.2026. Je Begünstigtem wird eine solche Aktienanzahl errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000 bleibt; 90 % dieses Gegenwerts werden dann auf die Sonderzahlung IX angerechnet.

Die Gesellschaft verweist in der Mitteilung darüber hinaus auf den Bericht des Vorstands vom 22.05.2026 über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien. Dieser Bericht sei gesetzeskonform veröffentlicht worden und auf der Website der EVN abrufbar.

Begriffe und Verfahren erklärt

Betriebsvereinbarung

In der Mitteilung ist von einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung die Rede, aus der insgesamt 412 Arbeitnehmer Ansprüche auf eine jährliche Sonderzahlung (Sonderzahlung IX) haben. Eine Betriebsvereinbarung ist allgemein eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsvertretung, die Regelungen für Beschäftigte festlegt; die Mitteilung nennt diese Vereinbarung als Grundlage für die Begünstigten.

Sonderzahlung IX

Sonderzahlung IX bezeichnet in der Aussendung die jährliche Sonderzahlung, auf die die 412 Begünstigten einen Anspruch haben. Die Gesellschaft bietet an, einen Teil dieser Sonderzahlung in Form von Aktien zu erhalten, wobei der Wert der Aktien zu 90 % auf die Sonderzahlung angerechnet wird.

Eigene Aktien und Wiederveräußerung

Eigene Aktien sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Anteilsscheine. Die Mitteilung beschreibt, dass die EVN AG aktuell 1.572.321 eigene Aktien hält und diese für die Abgeltung von Ansprüchen aus dem Aktienangebot an Mitarbeiter verwenden möchte, indem sie eigene Aktien außerhalb der Börse überträgt.

Bezugsrecht (Wiederkaufsrecht)

Die Mitteilung nennt, dass die beabsichtigte Übertragung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre erfolgen soll. Damit ist gemeint, dass die Aktionäre kein gesetzliches Bezugsrecht auf diese spezifische Aktienübertragung erhalten sollen; die Gesellschaft weist darauf hin, dass dies zulässig ist, weil die Begünstigten ausschließlich Arbeitnehmer sind.

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung

Der Vorstand verweist auf den zuletzt am 21.01.2016 gefassten Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung, der den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft ermöglichte. Für die konkrete Wiederveräußerung an Arbeitnehmer ist nach Angaben der EVN AG keine zusätzliche Hauptversammlungs-Ermächtigung erforderlich.

Was das Aktienangebot für Begünstigte konkret vorsieht

Die EVN AG bietet den Begünstigten an, Aktien im Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten. Maßgeblich für die Ermittlung der exakten Stückzahl ist der durchschnittliche Schlusskurs der EVN-Aktie für die Börsenhandelstage der Kalenderwochen 27 bis 30 (29.06.2026 bis 26.07.2026). Der so ermittelte Gegenwert soll zu 90 % auf die Sonderzahlung IX angerechnet werden.

Die Übertragung der Aktien soll außerbörslich erfolgen und ist für den Zeitraum vom 15.06.2026 bis 24.07.2026 geplant. Die Mitteilung gibt an, dass sich das endgültige Volumen nach der beschriebenen Berechnung noch ergibt; als Beispiel nennt die Gesellschaft, dass sich bei Anwendung des Schlusskurses vom 05.06.2026 ein maximales Volumen von 42.848 Stück bzw. 0,02 % des Grundkapitals ergeben würde.

FAQ zur angekündigten Wiederveräußerung

Wer hat den Beschluss zur Wiederveräußerung gefasst?

Der Vorstand der EVN AG hat den Beschluss gefasst; der Aufsichtsrat hat dem Beschluss mit Beschluss vom Tag der Veröffentlichung zugestimmt. Die Mitteilung datiert vom 09.06.2026.

Wer kann das Aktienangebot annehmen?

Gemäß der Mitteilung sind Begünstigte aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung berechtigt, das Angebot anzunehmen. Konkret handelt es sich um insgesamt 412 Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH, die als verbundene Unternehmen genannt werden.

In welchem Zeitraum soll die Übertragung erfolgen?

Die Gesellschaft nennt den geplanten Zeitraum für die Veräußerung eigener Aktien vom 15.06.2026 bis 24.07.2026, jeweils einschließlich.

Wie wird die Zahl der zu übertragenden Aktien berechnet?

Die Stückzahl pro Begünstigtem wird so berechnet, dass der Gegenwert der erhaltenen Aktien knapp unter EUR 3.000 bleibt. Grundlage ist der durchschnittliche Schlusskurs der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Kalenderwochen 27 bis 30 (29.06.2026 bis 26.07.2026).

Beeinträchtigt die Veräußerung die Börsezulassung der EVN-Aktien?

Die Mitteilung nennt ausdrücklich, dass die Veräußerung keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft hat.

Wird ein Aktienoptionsprogramm eingerichtet?

Die Veröffentlichung erklärt, dass Anzahl und Aufteilung von einzuräumenden Aktienoptionen nicht anwendbar sind, weil keine derartigen Optionen eingeräumt werden oder bereits eingeräumt wurden.

Quellen und Kontakt

Diese Meldung basiert auf der Zulassungsfolgepflichtmitteilung der EVN AG vom 09.06.2026. Weiterführende Informationen und der Bericht des Vorstands zur beabsichtigten Wiederveräußerung eigener Aktien sind auf der Website der EVN verfügbar: http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien. Die Unternehmenswebsite ist unter www.evn.at erreichbar. Angaben zur Adresse der Gesellschaft in der Mitteilung: EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich.

Datum der Veröffentlichung der Mitteilung: 09.06.2026.

Schlagworte

#EVN AG#eigene Aktien#Aktienangebot#Sonderzahlung IX#Wiederveräußerung#EQS

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