Hauptversammlung beschließt fünfjährige Vollmacht für Vorstand
Die EVN AG kann künftig eigene Aktien auch außerhalb der Börse veräußern. Die Hauptversammlung stimmte der entsprechenden Ermächtigung zu.
Die EVN AG, einer der führenden Energieversorger Österreichs, hat auf ihrer 97. ordentlichen Hauptversammlung eine wichtige strategische Entscheidung getroffen. Die Aktionäre erteilten dem Vorstand eine weitreichende Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien außerhalb der regulären Börsenwege.
Am 25. Februar 2026 fand in Maria Enzersdorf die 97. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG statt. Unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen die anwesenden Aktionäre eine bedeutsame Ermächtigung für den Vorstand des niederösterreichischen Energieunternehmens.
Der gefasste Beschluss gewährt dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung die Befugnis, eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Diese Maßnahme erfordert die Zustimmung des Aufsichtsrates und kann sowohl vollständig als auch in Teilbeträgen ausgeübt werden.
Die neue Ermächtigung verschafft der EVN AG erhebliche Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Kapitalstruktur. Das Unternehmen kann nun eigene Aktien strategisch einsetzen, ohne dabei den oft zeitaufwändigen und kostspieligen Weg über die Börse oder öffentliche Angebote gehen zu müssen.
Besonders bemerkenswert ist der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Dies bedeutet, dass die bestehenden Aktionäre kein quotenmäßiges Kaufrecht bei der Veräußerung oder Verwendung von eigenen Aktien außerhalb der Börse haben. Diese Regelung ermöglicht es dem Vorstand, schnell und flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren.
Die Ermächtigung kann für verschiedene Zwecke genutzt werden:
Die EVN AG verpflichtet sich zur vollständigen Transparenz bei der Ausübung dieser Ermächtigung. Alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit einer möglichen Wiederveräußerung der Aktien werden gemäß den §§ 4 bis 7 der Veröffentlichungsverordnung 2018 auf der Unternehmenswebsite unter www.evn.at/Wiederveraeusserung-eigener-Aktien veröffentlicht.
Diese Transparenzverpflichtung stellt sicher, dass Aktionäre und die Öffentlichkeit über alle relevanten Transaktionen zeitnah informiert werden. Die Veröffentlichung erfolgt in Übereinstimmung mit den strengen österreichischen Kapitalmarktregeln und den Anforderungen der Börsenaufsicht.
Die EVN AG mit Sitz in Maria Enzersdorf ist ein bedeutender Player im österreichischen Energiemarkt. Das Unternehmen ist in verschiedenen Bereichen der Energiewirtschaft tätig, von der Stromerzeugung über die Verteilung bis hin zu innovativen Energielösungen.
Mit ihrer diversifizierten Geschäftstätigkeit und ihrer starken Position in Niederösterreich und darüber hinaus ist die EVN AG gut positioniert, um von den neuen Flexibilitäten zu profitieren, die die jüngste Ermächtigung bietet.
In einem sich wandelnden Energiemarkt, der von der Energiewende und digitalen Transformation geprägt ist, können flexible Kapitalstrukturen entscheidende Wettbewerbsvorteile bieten. Die neue Ermächtigung versetzt die EVN AG in die Lage, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und strategische Investitionen zu tätigen.
Besonders im Kontext der österreichischen und europäischen Klimaziele könnte diese Flexibilität bei der Finanzierung von nachhaltigen Energieprojekten und Technologien von Vorteil sein. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Währung für strategische Transaktionen zu nutzen, eröffnet neue Handlungsoptionen.
Die Ermächtigung erfolgt im Rahmen des österreichischen Börsengesetzes, insbesondere gemäß § 119 Abs. 9 BörseG. Die Veröffentlichung als Zulassungsfolgepflichtmitteilung unterstreicht die Bedeutung dieser Corporate-Governance-Maßnahme.
Die Rolle des Aufsichtsrates als Kontrollinstanz bleibt dabei vollständig erhalten. Jede Ausübung der Ermächtigung bedarf dessen Zustimmung, was ein wichtiges Korrektiv im System der Unternehmenskontrolle darstellt.
Solche Ermächtigungen sind im österreichischen Kapitalmarkt durchaus üblich und werden von Investoren in der Regel als Zeichen für eine professionelle und vorausschauende Unternehmensführung gewertet. Sie signalisieren, dass das Management bereit ist, alle verfügbaren Instrumente zur Wertschöpfung für die Aktionäre zu nutzen.
Für die EVN AG eröffnet die fünfjährige Ermächtigung einen erweiterten strategischen Handlungsrahmen. In einer Zeit, in der sich der Energiesektor durch technologische Innovationen und regulatorische Änderungen im Wandel befindet, können solche Flexibilitäten entscheidend für den langfristigen Erfolg sein.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen über die Unternehmenswebsite gewährleistet dabei die notwendige Transparenz gegenüber allen Stakeholdern und unterstreicht das Bekenntnis der EVN AG zu einer offenen und verantwortungsvollen Unternehmensführung.