Maßnahmen zum Gewässer- und Gesundheitsschutz brauchen eine solide Datengrundlage, um wirksam und verhältnismäßig ausgestaltet zu sein.
PHARMIG begrüßt politische Entscheidung des EU-Parlaments und fordert eine unabhängige Studie zu Mikroschadstoffen, Kosten und Verursacherstruktur.
Das Europäische Parlament hat in einer heutigen Abstimmung Entschließungsanträge zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) beschlossen. Die Entscheidung stellt nach Ansicht der PHARMIG, dem Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, ein wichtiges Signal dar: Sie verbindet Umweltfragen mit Fragen der Medikamentenversorgung und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Die PHARMIG betont, dass Maßnahmen zum Gewässer- und Gesundheitsschutz auf belastbaren Daten beruhen müssen. Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Eine so weitreichende Regulierung wie diese muss auf belastbaren Daten beruhen und die gesamte Verursachungskette im Abwasser berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sehen wir es als konsequent, dass das EU-Parlament eine neue Studie fordert. Mit einer solchen soll eruiert werden, welche Sektoren letztlich für die Errichtung und den Erhalt einer weiteren, 4. Klärstufe aufzukommen haben. Dass dies nicht nur die Kosmetik- und Pharmabranche sein können, haben wir stets betont.“
Im Zuge der Abstimmung sprach sich das Europäische Parlament laut PHARMIG dafür aus, die Zahlungsverpflichtung der Industrie im Rahmen der Verordnung über die kommunale Abwasserbehandlung vorübergehend auszusetzen, sofern eine neue unabhängige Studie zu Mikroschadstoffen und den Kosten ihrer Entfernung Risiken für die Arzneimittelversorgung bestätigt. Zusätzlich wurde ein weiterer Vorschlag angenommen, der eine vorübergehende Aussetzung der Regeln bis zum Abschluss dieser unabhängigen Studie vorsieht.
Die Aussendung stellt außerdem klar, dass die heutige Abstimmung rechtlich nicht bindend ist, aber ein politisches Signal sendet; die Europäische Kommission wird nun gefordert sein, die nächsten Schritte zu setzen.
Im Zentrum der Debatte steht laut PHARMIG die Frage, ob die bisherige Datengrundlage zur erweiterten Herstellerverantwortung ausreichend belastbar ist. Die zugrunde liegenden EU-Impact-Assessments ordnen nach Angaben der PHARMIG die pharmazeutische und die Kosmetika-Industrie als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser ein und sehen ihnen damit den überwiegenden Teil der Finanzierung der 4. Abwasserreinigungsstufe zu.
Gleichzeitig weist die PHARMIG auf große Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Ursachen der Verunreinigung hin. Unklar sei nach wie vor, mit welchen Kosten bei einer 4. Klärstufe überhaupt zu rechnen ist: Die Europäische Kommission gehe EU-weit von jährlich zwischen 1,18 und 1,8 Milliarden Euro an Finanzierungsaufwänden aus, während andere Analysen auf ein Vielfaches kämen. Für Österreich variieren die Schätzungen laut Aussendung von rund 37 bis über 150 Millionen Euro pro Jahr.
Die PHARMIG begrüßt die Entscheidung des Parlaments, eine neue unabhängige Studie zu fordern. Alexander Herzog führt aus: „Es soll nun eine neue Bewertung der tatsächlichen Kosten und der möglichen Ausweitung der Herstellerverantwortung auf weitere Sektoren vorgenommen werden. Die bisherige Grundlage für die erweiterte Herstellerverantwortung hat aus unserer Sicht viel zu kurz gegriffen.“
Nach PHARMIG-Angaben waren bislang nur einzelne Mikroschadstoffe im Fokus. Herzog wird weiter zitiert: „Für eine sachgerechte Verteilung von Verantwortung und Kosten braucht es eine umfassendere Analyse darüber, welche Stoffe nach der dritten Reinigungsstufe tatsächlich noch im Abwasser vorhanden sind und aus welchen Quellen sie stammen. Nur so lassen sich die für die zusätzliche Reinigungsstoffe anfallenden Kosten fair aufteilen. Wir haben uns nie prinzipiell gegen diese Maßnahme gestellt. Allerdings von Anfang an und zu Recht hinterfragt, warum nur zwei Sektoren dafür zur Verantwortung gezogen werden sollten.“
Die PHARMIG betont in der Aussendung auch die Sorge um die Arzneimittelversorgung: „Wenn derartig hohe Kosten auf die pharmazeutischen Unternehmen zukommen, dann müssen sie ihr Überleben sicherstellen und können Medikamente, die jetzt schon zu niedrigen Preisen im Markt gehalten werden, unter diesen Umständen nicht weiter anbieten. Daher ist es wichtig, mit Maß und Ziel vorzugehen und Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten, wenn wir alle als Patientinnen und Patienten dann nämlich das Nachsehen haben, wenn uns wichtige Medikamente fehlen.“
Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL): Bezeichnet in der Aussendung die auf EU-Ebene diskutierte Verordnung über die kommunale Abwasserbehandlung, die unter anderem Regelungen zu zusätzlichen Reinigungsstufen beinhaltet.
EU-Impact-Assessments: In der Meldung verwendete Bezeichnung für die Folgenabschätzungen, die der Europäischen Kommission als Grundlage dienen und in denen laut PHARMIG pharmazeutische und kosmetische Branchen als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen genannt werden.
Herstellerverantwortung / erweiterte Herstellerverantwortung: Gemeint ist in der Aussendung die Zuweisung finanzieller Verpflichtungen an Hersteller für Maßnahmen zur Abwasserreinigung, insbesondere für die Finanzierung einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe.
Dritte und vierte Klärstufe: In der Mitteilung wird zwischen der bestehenden dritten Reinigungsstufe und einer zusätzlich diskutierten vierten Reinigungsstufe unterschieden; die PHARMIG fordert eine Analyse, welche Stoffe nach der dritten Stufe noch vorhanden sind und welche Zusatzmaßnahmen erforderlich wären.
Mikroschadstoffe: Sammelbegriff für kleinste Verunreinigungen, die im Text als Gegenstand der Debatte genannt werden; die PHARMIG fordert eine genauere Untersuchung, welche Stoffe tatsächlich relevant sind und aus welchen Quellen sie stammen.
Europäische Kommission: Laut Meldung die Institution, die nach der Abstimmung als nächstes gefordert ist, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Regelungen zu setzen.
Was genau hat das Europäische Parlament beschlossen?
Das Parlament sprach sich laut Aussendung dafür aus, die Zahlungsverpflichtung der Industrie im Rahmen der Verordnung über die kommunale Abwasserbehandlung vorübergehend auszusetzen, sofern eine neue unabhängige Studie Risiken für die Arzneimittelversorgung bestätigt. Zusätzlich wurde ein Vorschlag angenommen, der die Regeln bis zum Abschluss dieser Studie aussetzen würde. Die Meldung betont, dass die Abstimmung rechtlich nicht bindend ist.
Warum fordert die PHARMIG eine neue Studie?
Nach Angaben der PHARMIG ist die bisherige Datengrundlage zur erweiterten Herstellerverantwortung aus ihrer Sicht nicht ausreichend belastbar. Die PHARMIG nennt Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Ursachen der Verunreinigung und fordert eine Bewertung, welche Sektoren für die Kosten der vierten Klärstufe letztlich aufzukommen haben.
Welche Branchen werden in den Impact-Assessments genannt?
Die zugrunde liegenden EU-Impact-Assessments sehen laut Meldung die pharmazeutische und die Kosmetika-Industrie als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser und ordnen ihnen damit den überwiegenden Teil der Finanzierung der 4. Abwasserreinigungsstufe zu.
Welche Kostenschätzungen werden genannt?
Die Europäische Kommission geht laut Aussendung EU-weit von jährlichen Finanzierungsaufwänden zwischen 1,18 und 1,8 Milliarden Euro aus. Andere Analysen kämen auf ein Vielfaches. Für Österreich variieren die Schätzungen in der Meldung von rund 37 bis über 150 Millionen Euro pro Jahr.
Welche Bedeutung hat die Abstimmung für die Arzneimittelversorgung?
Die PHARMIG verweist in der Aussendung auf mögliche Folgen hoher Kosten für pharmazeutische Unternehmen. Alexander Herzog warnt, dass hohe finanzielle Belastungen die Unternehmen zwingen könnten, ihr Überleben zu sichern, wodurch Medikamente, die bereits zu niedrigen Preisen angeboten werden, unter Umständen nicht weiter angeboten würden und Patientinnen und Patienten das Nachsehen hätten.
Wie geht es weiter?
Die Aussendung nennt die Europäische Kommission als nun geforderte Instanz, die die nächsten Schritte setzen soll. Die Abstimmung wird als politisches Signal beschrieben; konkrete, rechtlich bindende Maßnahmen lägen nicht in der Entscheidung des Parlaments.
Quelle: PHARMIG-Aussendung zur Abstimmung im EU-Parlament zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL), Stand Juni 2026.
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs. Über den Verband: Die PHARMIG ist die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie und hat laut Aussendung ca. 120 Mitglieder (Stand Juni 2026), die den Medikamenten-Markt zu gut 95 Prozent abdecken.
Kontakt: Peter Richter, BA MA MBA, Telefon: +43 664 8860 5264, E-Mail: peter.richter [at] pharmig.at, Web: www.pharmig.at