Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) erhielt im Wirtschaftsausschuss eine einfache Mehrheit; die verfassungsrechtlich erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde nicht erreicht.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) erhielt im Wirtschaftsausschuss eine einfache Mehrheit; die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde nicht erreicht. Der Entwurf wurde vorerst mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, gleich nach der Sitzung in seinem Ressort den Entwurf "Punkt für Punkt" durchzugehen, um in den nächsten Wochen eine gemeinsame Lösung zu finden. Das endgültige Gesetz werde vermutlich bei einer Plenarsitzung im Mai behandelt werden, informierte ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger.
Mit dem EABG soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der unter anderem der Umsetzung europarechtlicher Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Weiters sollen ein One-Stop-Shop-Prinzip etabliert, verbindliche Ausbauziele definiert, Flächen für die Errichtung von Stromleitungen ausgewiesen und die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden.
Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom bis 2030 leisten. In der Regierungsvorlage sind Zielwerte genannt: bis 2030 zusätzliche 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft, 2,9 TWh aus Wasserkraft sowie eine Steigerung des Wärmeerzeugungspotentials aus Geothermie um 1 TWh. Aufbauend auf den Erkenntnissen des "Integrierten Netzinfrastrukturplans", der in das EABG überführt wird, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bezeichnete das EABG als ein zentrales Gesetz im Kontext der Versorgungssicherheit. Er verwies darauf, dass durch die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren die Verfahrensdauer für die Errichtung von Stromleitungen reduziert werden könne. Staatsekretärin Elisabeth Zehetner hob im Entwurf die Möglichkeit für Trassenfreihaltungen und den vorgesehenen Energiewendebeitrag hervor, mit dem Gemeinden unterstützt werden sollen.
Die Grünen bemängelten, die Vorlage enthalte zu wenig ambitionierte und verbindliche Ausbauziele. Lukas Hammer wies darauf hin, dass viele kommunizierte Punkte sich nicht in der Vorlage wiederfinden würden. Die Grünen brachten außerdem Anträge ein, unter anderem betreffend einen Ausstiegsplan aus fossilen Energien bis 2040 und die Fortführung des Ausbaus der Photovoltaik.
Die FPÖ zeigte sich skeptisch gegenüber der Vorlage. Axel Kassegger erklärte, die Vorlage führe materiell zu wenig Neues und die Ausbauziele stünden bereits seit 2020. Die Freiheitlichen forderten zudem eine Prüfung, ob heimische Strom- und Gaspreise aufgrund internationaler Entwicklungen gerechtfertigt seien und verwiesen auf Empfehlungen im Monitoringbericht der E-Control zur Erreichung der Erneuerbaren-Ziele.
Die Fraktionen brachten im Verlauf der Sitzung mehrere Anträge zur Geothermie ein. Die Grünen argumentierten, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Geothermie sollten verbessert werden. Auf dieser Grundlage wurde ein Fünf-Parteien-Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die im Regierungsprogramm, im Ministerratsvortrag vom 25. März 2026 sowie in der Industriestrategie vorgesehenen rechtlichen Anpassungen im Bereich der Geothermie – insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz – zeitnah einer Begutachtung zuzuführen. Ziel sei eine Beschlussfassung noch im heurigen Jahr, um die Nutzung der Potenziale der tiefen Geothermie in Österreich zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung eingebracht und angenommen.
Auf der Tagesordnung standen zudem weitere Entschließungsanträge der Opposition, die großteils vertagt wurden. Die Freiheitlichen forderten die Nutzung des Preisgesetzes zur Prüfung von Strom- und Gaspreisen sowie die Umsetzung von Empfehlungen aus dem Monitoringbericht der E-Control. Beide Anliegen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Die Beratungen zum EABG werden voraussichtlich im Plenum fortgesetzt.