Beratungen betreffen Frauen, Wissenschaft, Bildung, Landwirtschaft, Umwelt, Arbeit, Soziales, Pensionen und Gesundheit
Der Nationalrat setzt am 9. Juli 2026 die Beratungen über das Doppelbudget 2027/28 fort. Auf der Tagesordnung stehen mehrere zentrale Budgetkapitel.
Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, setzt der Nationalrat die Beratungen über das Doppelbudget 2027/28 fort. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr; auf der Tagesordnung stehen die Kapitel Frauen, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Weitere Debattenpunkte sind die Budgetplanungen für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Pensionen sowie Gesundheit. Nach den Beratungen über das Gesundheitsbudget wird die Sitzung unterbrochen und am Freitag mit den restlichen Budgetkapiteln fortgesetzt.
Gegenüber 2026 (7,32 Mrd. Ꞓ) bleibt das Gesamtbudget des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) in den Jahren 2027 (7,36 Mrd. Ꞓ) und 2028 (7,33 Mrd. Ꞓ) insgesamt stabil bzw. zeigt einen leichten Anstieg. Im Entwurf werden erhöhte Mittel im Bereich Frauen und Gleichbehandlung sowie die Valorisierung der Studienbeihilfe genannt.
Im Entwurf ist zudem eine Neufestsetzung des Gesamtbetrags für die Universitäten in der Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 um 150 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 vorgesehen; dadurch sollen Mittel für eine Erhöhung des FTI‑Pakts 2027–2029 umgeschichtet werden. Das ausgewiesene Frauenbudget steigt im Entwurf auf 55,3 Mio. Ꞓ (2027) und 55,4 Mio. Ꞓ (2028), was einem Plus von 21,2 Mio. Ꞓ bzw. 62,1 % gegenüber 2026 entspricht. Im Text der Aussendung werden unter anderem die Ausbaupläne für Gewaltschutzzentren und Frauenberatung sowie die Einrichtung eigener Budgettöpfe für Gleichbehandlungsinstitutionen genannt.
Für 2027 und 2028 sind für den Bereich Bildung jeweils rund 12,9 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Im Jahr 2027 entsprechen die Auszahlungen rund 10 % der Gesamtbudgetauszahlungen von 128,2 Mrd. Ꞓ. Laut Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes steigen die Auszahlungen für Bildung 2027 im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 um 313 Mio. Ꞓ (+2,5 %) auf 12,86 Mrd. Ꞓ; 2028 ist ein weiterer Anstieg um 82 Mio. Ꞓ (+0,6 %) auf 12,94 Mrd. Ꞓ vorgesehen.
Für 2027/28 sind im Entwurf neue Offensivmittel von insgesamt 130 Mio. Ꞓ bzw. 210 Mio. Ꞓ veranschlagt. Sie betreffen etwa das kostenfreie zweite verpflichtende Kindergartenjahr, den Ausbau ganztägiger Schulformen, inklusive Schulformen und Unterstützung von Kindern mit Behinderungen sowie die Stärkung des psychosozialen Supportpersonals. Die Budgetmittel für digitale Endgeräte sinken in den Jahren 2027 und 2028 (2027: 30 Mio. Ꞓ und 2028: 50 Mio. Ꞓ); Schülerinnen und Schüler sollen dem Entwurf zufolge künftig erst Mitte der 6. Schulstufe Geräte erhalten. Diese Neuregelung ist ab dem Schuljahr 2027/28 vorgesehen.
Für dieses Kapitel sind im Entwurf für 2027 Auszahlungen von insgesamt 2,84 Mrd. Ꞓ vorgesehen, was einem Rückgang um 1,2 % gegenüber 2026 entspricht. 2028 sollen die Auszahlungen dem Entwurf zufolge weiter auf 2,75 Mrd. Ꞓ (-3,3 %) sinken. Als Gründe für die Mittelreduktion werden geringere EU‑Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik und für die regionale Entwicklung genannt; weitere Rückgänge betreffen unter anderem den Waldfonds. Gleichzeitig sind höhere Auszahlungen für Beteiligungen sowie für das land‑ und forstwirtschaftliche Schulwesen veranschlagt.
Nach Angaben des Entwurfs sollen die Mittel für die Untergliederung Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft gegenüber 2026 sinken: nach 1,37 Mrd. Ꞓ in 2026 sind im Entwurf für 2027 965,1 Mio. Ꞓ und für 2028 974,7 Mio. Ꞓ vorgesehen. Das entspricht einem Rückgang im Entwurf um rund 30 % für 2027 gegenüber 2026. Im Text der Aussendung werden als Folgen unter anderem geringere Mittel für die Sanierungsoffensive und das Auslaufen einer Geräte‑Prämie genannt.
Im Budgetkapitel Arbeit sollen die Auszahlungen laut Entwurf 2027 um 6,1 % auf rund 10,97 Mrd. Ꞓ ansteigen; für 2028 sind Auszahlungen in der Höhe von 10,69 Mrd. Ꞓ geplant. Den Angaben zufolge stehen Einnahmen in der Höhe von rund 11,13 Mrd. Ꞓ (2027) und 11,6 Mrd. Ꞓ (2028) gegenüber; das Kapitel weist dem Entwurf zufolge in den Jahren 2027 und 2028 positive Salden aus. Mit den Auszahlungen werden überwiegend Arbeitslosengeld und Notstandshilfe finanziert. In der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind im Entwurf Mittel für ältere Personen sowie für Maßnahmen zur ökologischen und digitalen Transformation des Arbeitsmarkts vorgesehen.
Die Budgetmittel für den Sozialbereich steigen laut Entwurf 2027 und 2028 trotz Budgetkonsolidierung. Im Entwurf beträgt das Plus 7 % im Jahr 2027 und 2,4 % 2028; als Gründe werden höhere Ausgaben für den Pflegebereich und zusätzliche Mittel für Armutsbekämpfung genannt. Für 2027 und 2028 werden im Entwurf jeweils Mittel für sogenannte Offensivmaßnahmen ausgewiesen; diese sollen unter anderem in mobile Pflege und Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut fließen. Gleichzeitig nennt der Entwurf Einsparungen bei Förderungen, auch für Menschen mit Behinderungen sind dem Entwurf zufolge weniger Mittel budgetiert.
Konkret sehen die Budgetentwürfe für Soziales und Konsumentenschutz 2027 Ausgaben in Höhe von 6,36 Mrd. Ꞓ (+418,4 Mio. Ꞓ) und 2028 von 6,51 Mrd. Ꞓ (+150,5 Mio. Ꞓ) vor. Der Pflegebereich ist der größte Posten mit 5,6 Mrd. Ꞓ (2027) und 5,76 Mrd. Ꞓ (2028). Die Einnahmen werden im Entwurf 2027 mit 1,47 Mrd. Ꞓ und 2028 mit 1,52 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Die mittelfristige Relation der Sozialausgaben zum BIP ändert sich nach den Angaben im Entwurf leicht: von 1,12 % auf 1,16 % im kommenden Jahr, danach bis 2031 sukzessive auf 1,09 %.
Für die im Sozialministerium angesiedelten Konsumentenschutzagenden sind im Entwurf 2027 Auszahlungen in der Höhe von 7,9 Mio. Ꞓ vorgesehen (Rückgang um 0,2 Mio. Ꞓ bzw. 2,2 % gegenüber 2026); 2028 ist ein weiterer Rückgang auf 7,8 Mio. Ꞓ geplant. Der Entwurf nennt zugleich höhere Mittel für die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation und anderer Organisationen sowie Rückgänge im betrieblichen Sachaufwand.
Die Pensionsausgaben des Bundes werden im Entwurf für 2027 und 2028 weiter steigen. Als Gründe führt die Aussendung die Zunahme der Zahl der Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher, frühere Pensionszuschläge und die jährlichen Pensionsanpassungen an, auch wenn für die kommenden beiden Jahre im Entwurf keine vollständige Inflationsabgeltung vorgesehen sein soll. Weitere im Entwurf genannte Faktoren sind erwartete steigende Durchschnittspensionen und eine steigende durchschnittliche Ausgleichszulage; dem stehen dem Entwurf zufolge dämpfende Maßnahmen gegenüber, etwa das steigende Frauenpensionsalter und Änderungen beim Zugang zur Korridorpension.
Konkret veranschlagt der Entwurf im Bereich der Pensionsversicherung für 2027 Ausgaben in der Höhe von 21,29 Mrd. Ꞓ (rund +4,9 % gegenüber 2026) und für 2028 22,27 Mrd. Ꞓ (+4,6 %). Für die Ausgleichszulage sind im Entwurf 1,34 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 1,36 Mrd. Ꞓ (2028) ausgewiesen. Der Entwurf weist außerdem auf staatliche Zuschüsse zu Beiträgen und weitere Pensionszahlungen hin.
Die in den Bundesfinanzgesetzen ausgewiesenen Auszahlungen für den Bereich Gesundheit belaufen sich im Entwurf auf 3,36 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 3,43 Mrd. Ꞓ (2028). Während die Ausgaben im Vorjahr noch stärker gestiegen sind, betragen die Zuwachsraten für 2027 und 2028 im Entwurf 4,4 % (142 Mio. Ꞓ) bzw. 2 % (68 Mio. Ꞓ). Die Untergliederung des Kapitels ist nach wie vor geprägt durch den Zweckzuschuss des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung sowie den Finanzausgleich Gesundheit. Mittelfristig weist der Entwurf steigende Auszahlungen bis 2030 aus; ab 2031 erwartet der Entwurf einen Rückgang aufgrund des Auslaufens der Dotierung des Gesundheitsreformfonds. Die Aussendung stellt fest, dass mögliche Einigungen zu einer Gesundheitsreform in den vorliegenden Budgets noch nicht abgebildet sind.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. OTS‑Aussendung vom 3. Juli 2026.
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