Branchenuntersuchung an acht Handelskonzernen zeigt vollständige Weitergabe im Beobachtungszeitraum, erste Phase bei 73 %
Die Bundeswettbewerbsbehörde untersuchte Preise von mehr als 200 Produkten und kam zu dem Ergebnis, dass die Steuerbefreiung insgesamt an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde.
Mit 1. Jänner 2026 trat in Österreich die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel in Kraft. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) leitete daraufhin Ende März eine Branchenuntersuchung ein; sie schloss diese Untersuchung in knapp drei Monaten ab. Ziel war, rasch zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Steuerbefreiung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde.
Die Untersuchung ist laut BWB die erste ihrer Art. Hinweise waren der Behörde von Konsumentinnen und Konsumenten sowie von Ministerien zugetragen worden. Zudem kooperierten die Bundesarbeiterkammer und die Arbeiterkammer Oberösterreich mit der BWB und stellten Marktbeobachtungen zur Verfügung.
Im Rahmen der Branchenuntersuchung befragte die BWB acht große Handelskonzerne: SPAR, REWE, HOFER, Lidl, dm, Müller, MPREIS und Norma. Die Analyse umfasste mehr als 200 Einzelprodukte aus den Kategorien Tampons, Slipeinlagen, Binden und Kondome. Erfasst wurde sowohl die Preisentwicklung rund um den Jahreswechsel 2025/2026 als auch ein längerer Beobachtungszeitraum von September 2025 bis März 2026.
Die BWB erläutert, dass jeweils umfassende Produkt- und Preisdaten erhoben wurden. Damit konnte überprüft werden, ob die Umsatzsteuersenkung tatsächlich an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurde. Zusätzlich wurden Einkaufs- und Einstandspreise erfasst, um die Margenentwicklung bei den betroffenen Produkten zu analysieren.
Die Befragung richtete sich an acht namentlich genannte Handelskonzerne. Sie umfasste detaillierte Angaben zu Preisen und Einkaufskonditionen ausgewählter Produkte. Die BWB hebt hervor, dass nicht nur eine rein rechnerische Kontrolle stattfand, sondern eine umfassende Analyse zahlreicher preisrelevanter Faktoren und deren zeitlicher Entwicklung.
Untersucht wurden explizit die Kategorien Tampons, Slipeinlagen, Binden und Kondome. Der Beobachtungszeitraum reicht von September 2025 bis März 2026 und enthält damit sowohl die Zeit vor als auch nach dem Inkrafttreten der Steuerbefreiung am 01.01.2026.
Nach Angaben der BWB zeigt die Branchenuntersuchung, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Die durchschnittliche Weitergabe war im Betrachtungszeitraum vollständig; zu Beginn lag sie allerdings zunächst lediglich bei 73 %.
Die Analyse der Handelsspannen habe gezeigt, dass diese bei den meisten Unternehmen zurückgingen. Die BWB bewertet dies als Hinweis auf eine tatsächliche Weitergabe der steuerlichen Entlastung. Über den gesamten Untersuchungszeitraum seien bei allen Unternehmen deutliche Preisrückgänge festgestellt worden.
Ein in der Aussendung zitiertes Ziel der Untersuchung beschreibt Generaldirektorin Natalie Harsdorf so: „Unsere Priorität war es, das Gesamtbild zu liefern, das heißt nicht nur einen einfachen Zahlenvergleich durchzuführen, sondern den tatsächlichen Vorteil für die Konsumenten und Konsumentinnen festzustellen.“
Die in Einzelfällen festgestellten Abweichungen von der kompletten Weitergabe wurden laut BWB überwiegend auf operative Umsetzungsprobleme zurückgeführt und nicht auf systematische Verstöße. Als Beispiele nennt die BWB kurzfristige Umstellungserfordernisse, Abwesenheiten zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Feiertage sowie technische oder kaufmännische Fehler.
Bei fünf der befragten Unternehmen erfolgte die Umsetzung der Preissenkungen demnach nicht unmittelbar mit Inkrafttreten der Steuerbefreiung am 01.01.2026. Die von den Unternehmen gemeldeten Verzögerungen seien nach deren Angaben allerdings innerhalb weniger Tage korrigiert worden.
Die BWB stellte zudem eine teilweise Veränderung der Rabattpolitik fest. Die Rabattpolitik einzelner Unternehmen habe sich uneinheitlich entwickelt; teilweise seien Rabattaktionen nach Einführung der Abgabensenkung reduziert oder seltener durchgeführt worden. Dadurch sei der tatsächliche Preisvorteil in bestimmten Produktgruppen – insbesondere bei Slipeinlagen und Kondomen – geringer ausgefallen, als die reine Weitergabe der Umsatzsteuerentlastung erwarten ließe. Die BWB kündigt an, diesen Umstand weiter zu monitoren, um die Weitergabe langfristig beurteilen zu können.
Die Branchenuntersuchung diente laut BWB der Analyse der flächendeckenden Weitergabe der Steuersenkung. Die Verfolgung von Einzelverstößen gegen das Preisgesetz fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Rund 20 Eingaben und Beschwerden wurden an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet, um deren Kontrolltätigkeit nach dem Preisgesetz zu unterstützen.
Die BWB zieht aus der Untersuchung mehrere Empfehlungen für künftige steuerliche Entlastungsmaßnahmen. In der Aussendung nennt die Behörde zwei Vorschläge: eine möglichst einfache und präzise Definition der betroffenen Produktgruppen sowie eine rechtzeitige Kommunikation der gesetzlichen Änderungen. Die BWB führt aus, dass damit Unsicherheiten bei der Umsetzung reduziert und eine rasche sowie vollständige Weitergabe von Entlastungen an Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden könne.
Die BWB bewertet außerdem die konsequente Verfolgung von Beschwerden als wichtigen Faktor für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und sieht Branchenuntersuchungen zu Abgabensenkungen als Instrument mit Kontroll- und präventiver Wirkung.
Branchenuntersuchung: Eine Branchenuntersuchung ist laut der BWB eine gezielte, sektorbezogene Analyse, die etwaige flächendeckende Auswirkungen von Preis- oder Abgabensenkungen prüfen soll. In diesem Fall zielte die Untersuchung darauf ab, die Weitergabe einer gesetzlichen Steuerbefreiung zu überprüfen.
Umsatzsteuerbefreiung: Damit bezeichnet die Aussendung die gesetzliche Regelung, durch die bestimmte Produkte ab 1. Jänner 2026 von der Umsatzsteuer befreit wurden; betroffen sind Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel.
Handelsspanne: Die Handelsspanne oder Marge beschreibt in der Untersuchung das Verhältnis zwischen Einkaufs-/Einstandspreis und Verkaufspreis. Die BWB analysierte Handelsspannen, um festzustellen, ob die Spannen zurückgingen – ein Aspekt, der laut Untersuchung auf eine Weitergabe der steuerlichen Entlastung hinweist.
Einstandspreis/Einkaufspreis: Diese Begriffe bezeichnen die Preise, zu denen Handelsunternehmen Produkte einkaufen. Die Erfassung dieser Preise ermöglichte der BWB, Margin-Entwicklungen zu berechnen und Veränderungen entlang der Wertschöpfungskette nachzuvollziehen.
Bezirksverwaltungsbehörde: Die Aussendung verweist darauf, dass die Verfolgung von Einzelverstößen gegen das Preisgesetz in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden fällt. Die BWB leitete rund 20 Eingaben an diese Behörden weiter.
Die BWB fasst zusammen, dass über den gesamten Beobachtungszeitraum bei allen untersuchten Unternehmen Preisrückgänge festgestellt wurden und dass die Untersuchung keine Hinweise auf eine systematische oder flächendeckende Nichtweitergabe der Steuerentlastung ergab. Die Analyse habe gezeigt, dass die durchschnittliche Weitergabe im Blickzeitraum vollständig war, wenngleich die Anfangsphase mit durchschnittlich 73 % deutlich niedriger lag.
Gleichzeitig werden operative Umsetzungshürden und Änderungen im Rabattverhalten als Erklärungsfaktoren genannt, weshalb die BWB angekündigt hat, die Situation weiter zu beobachten.
Welche Änderung trat am 1. Jänner 2026 in Kraft?
Mit 1. Jänner 2026 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel wirksam, wie die BWB in ihrer Aussendung nennt.
Welche Produktgruppen wurden analysiert?
Die Untersuchung umfasste Tampons, Slipeinlagen, Binden und Kondome; insgesamt wurden mehr als 200 Einzelprodukte analysiert.
Welche Handelskonzerne wurden befragt?
Die BWB befragte SPAR, REWE, HOFER, Lidl, dm, Müller, MPREIS und Norma zu Preisen und Einkaufskonditionen ausgewählter Produkte.
Welcher Zeitraum wurde beobachtet?
Die Analyse erfasste die Preisentwicklung rund um den Jahreswechsel 2025/2026 sowie einen längeren Beobachtungszeitraum von September 2025 bis März 2026.
Was sind die zentralen Ergebnisse?
Die BWB berichtet, dass die Umsatzsteuerbefreiung insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde; zu Beginn des Beobachtungszeitraums lag die durchschnittliche Weitergabe zunächst bei 73 %. Festgestellte Abweichungen wurden überwiegend auf operative Umsetzungsprobleme zurückgeführt.
Wie geht die BWB mit Hinweisen und Beschwerden um?
Rund 20 Eingaben und Beschwerden wurden laut Aussendung an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet, da die Verfolgung von Einzelverstößen gegen das Preisgesetz in deren Zuständigkeit fällt.
Den detaillierten Bericht sowie die Newsmeldung der BWB nennt die Behörde auf ihrer Website: Newsmeldung der BWB. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundeswettbewerbsbehörde: www.bwb.gv.at
Kontakt laut Aussendung: Sarah Fürlinger LL.M., LL.M., Referatsleiterin Information und Publikationen | Pressesprecherin, Bundeswettbewerbsbehörde, Telefonnummer: +43 1 245 08 815352, Adresse: Radetzkystraße 2, 1030 Vienna, Austria, E-Mail: kommunikation [at] bwb.gv.at.