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OTS-MeldungBundesrat/Aufsichtsrat/Quote/Notariat

Bundesrat hebt Frauenquote in Aufsichtsräten auf 40% an

10. April 2026 um 12:56
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Der Bundesrat sprach sich heute für die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent aus. Zudem wurde einstimmig eine Gesetzesinitiative zur Anhebung der Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten beschlossen.

Der Bundesrat sprach sich heute mit Mehrheit der Koalitionsparteien für die Regierungsvorlage zur Anhebung der Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften von 30 % auf 40 % aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der Grünen blieb in der Minderheit; die Grünen forderten darin wiederholt auch für Vorstände von börsenotierten Unternehmen eine verpflichtende Frauenquote.

Neue Frauenquote: Von 30 auf 40 Prozent in börsenotierten Unternehmen

Ziel des "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern erreicht werden. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.

Anzuwenden sein sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.

Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition bereits im Nationalrat eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen.

Stimmen aus der Debatte

Justizministerin Anna Sporrer sagte, Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Sie verwies darauf, dass durch die Quote ein weiteres Signal gesetzt werde.

Sandra Jäckel (FPÖ/V) kritisierte die Regelung und sprach von einer falschen Prioritätensetzung; ihrer Ansicht nach würden künftig nicht mehr Qualifikation und Erfahrung entscheiden, sondern politisch festgelegte Mindestquoten. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) äußerte ebenfalls Kritik an staatlichen Vorgaben.

Verena Schweiger (SPÖ/W) betonte, Gleichstellung passiere nicht von selbst und dass man sehe, dass Quoten wirken. Bernadette Kerschler (SPÖ/St) sagte, es gehe mit der Regelung um die besten Köpfe und um Verantwortung, wenn eine Gruppe benachteiligt sei. Elisabeth Kittl (Grüne/W) sprach von patriarchalen Strukturen und forderte Quoten in leitenden Positionen.

Viktoria Hutter (ÖVP/N) verwies auf Studien, die laut ihr zeigen, dass divers besetzte Gremien erfolgreicher sind. Harald Himmer (ÖVP/W) meinte, es sei schade, dass man überhaupt eine Quote brauche, sprach aber auch von Bereichen, in denen man Männerdominanz hinterfragen dürfe.

Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung

Einstimmig gab der Bundesrat grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten, die künftig von 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben werden soll. Bisher liegt die Altersobergrenze bei unter 35 Jahren; selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidat oder -kandidatin in dieses Verzeichnis eingetragen war.

Durch die Anhebung der Altersgrenze soll laut Antrag vor allem sichergestellt werden, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Justizministerin Sporrer sagte, die Anhebung schaffe einen Ausgleich zwischen allen Beteiligten und fördere unter anderem den Zugang jüngerer Menschen sowie von Frauen zu diesem Beruf.

Manfred Mertel (SPÖ/K) verwies darauf, dass auch Personen mit Berufsunterbrechungen wie durch Kindererziehung mitgenommen werden sollen. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) hob die Nutzung von Erfahrung und Lebenskompetenzen durch die Neuregelung hervor. Werner Gradwohl (FPÖ/St) sagte, die Freiheitlichen sähen Leistung als entscheidend an und begrüßten die Anhebung der Altersgrenze.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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