Österreichs Straßenverkehr steht vor einer grundlegenden Neuordnung: Nach monatelangen Diskussionen hat der Bundesrat am gestrigen Tag ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket beschlossen, das Änderungen für E-Scooter, E-Bike- und E-Moped-Nutzer sowie rechtliche Grundlagen für automatisierte Zufahrtskontrollen enthält.
Österreichs Straßenverkehr steht vor einer grundlegenden Neuordnung: Nach monatelangen Diskussionen hat der Bundesrat am gestrigen Tag ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket beschlossen, das Änderungen für E-Scooter-, E-Bike- und E-Moped-Nutzer bringt. Gleichzeitig wird die rechtliche Grundlage für automationsgestützte Zufahrtskontrollen geschaffen.
Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit: ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen stimmten für das Paket, die FPÖ blieb dagegen. Verkehrsminister Peter Hanke sagte, die Novelle der Straßenverkehrsordnung sei wichtig, weil sie die Verkehrssicherheit erhöhen solle und besonders junge Verkehrsteilnehmer schützen wolle.
Die Novelle sieht eine Neukategorisierung von E-Mopeds vor. Danach werden E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge klassifiziert und dürfen nicht mehr auf Fahrradwegen benutzt werden. Es werden zudem Helm-, Führerschein- und Versicherungspflichten eingeführt. Essenszustellunternehmen wurde laut Verkehrsminister Hanke eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2026 eingeräumt, um ihren Fuhrpark entsprechend umzustellen.
Für E-Scooter gelten künftig Altersregelungen zur Helmpflicht (bis 16 Jahre), pro E-Scooter darf nur eine Person fahren, der Transport von Gütern ist untersagt, und E-Scooter müssen mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein. Zur Verkehrssicherheit sieht die Novelle zudem eine Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren vor.
Automationsgestützte Zufahrtskontrollen sollen die Überprüfung der Zufahrt in verkehrsberuhigten Zonen ermöglichen. Dazu enthält die Novelle Regelungen zum Datenschutz: Daten dürfen nur für eng begrenzte Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Befürworter betonten, dass nur notwendige Fahrzeugdaten gespeichert werden sollen; Kritiker äußerten Bedenken hinsichtlich Eingriffen in die Bewegungsfreiheit und einer möglichen Überwachung des öffentlichen Raums.
Im Bundesrat kam es zu kontroversen Stellungnahmen. Michael Bernard (FPÖ/N) bezeichnete die Novelle als misslungen und kritisierte die zusätzlichen Pflichten und Kosten für Nutzer von E-Fahrzeugen. Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) begrüßte insbesondere die Möglichkeit für Städte, Zufahrtskontrollen einzurichten, betonte aber, dass der Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit nachgewiesen werden müssten. Barbara Prügl (ÖVP/O) wies auf die Regelungen zur automatisierten Kontrolle hin und betonte, dass nach Ansicht ihrer Fraktion keine umfassende Überwachung des öffentlichen Raums vorgesehen sei, sondern nur die Überprüfung von Kennzeichen mit Löschung nicht relevanter Daten. Elisabeth Kittl (Grüne/W) hob die Bedeutung von Maßnahmen für Verkehrssicherheit und Datenschutz hervor.
Der Bundesrat stimmte mit breiter Mehrheit für Änderungen im Führerscheingesetz. Die Novelle bringt Detailänderungen und Vereinfachungen, etwa bei internationalen Lenkberechtigungen und für das Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehren und der Justizwache. Zudem sieht die Novelle schärfere Konsequenzen bei versuchtem Prüfungsbetrug vor, etwa längere Wartezeiten bis zum Wiederantritt.
Einstimmig billigte der Bundesrat eine Novelle des IVS-Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Damit soll es möglich werden, qualitativ hochwertige Echtzeit-Verkehrsinformationen bereitzustellen und Verkehrsströme besser zu lenken. Im Gesetz wird unter anderem die Benennung eines Nationalen Zugangspunkts für Mobilitätsdaten vorgesehen und auf bestehende IVS-Anwendungen verwiesen. Vertreter aus transitbelasteten Regionen wie Tirol äußerten sich positiv, weil neue Bestimmungen Ausweichverkehr über Gemeindestraßen reduzieren sollen.
Bundesminister Hanke bezeichnete das Paket als wichtigen Schritt für moderne, sichere und effiziente Verkehrssteuerung.