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Betriebskosten-Reform gefordert: 900 Euro Ersparnis

Versicherung, Verwaltung und Grundsteuer belasten Wiener Miethaushalte – Mietervereinigung fordert Streichung aus dem Betriebskostenkatalog

26. Juni 2026
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Versicherung und Verwaltung kosten Wiener Mieterinnen und Mietern laut Mietervereinigung fast 900 Euro pro Jahr. Zahlen beziehen sich auf Abrechnungsjahr 2024.

Die Mietervereinigung Wien hat für das Abrechnungsjahr 2024 zum 18. Mal repräsentative Zahlen zu Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern vorgelegt. Auf Basis der von Mitgliedern zur Überprüfung eingereichten Betriebskostenabrechnungen ermittelte die Organisation Durchschnittswerte für Wien und stellte diese Zahlen in einer Aussendung vor.

Die Auswertung zeigt, dass die durchschnittlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche im Jahr 2024 bei rund 2,57 Euro pro Monat lagen. Die Mietervereinigung weist zudem darauf hin, dass bestimmte Positionen – namentlich Versicherungsprämien, Verwaltungshonorar und Grundsteuer – zusammen mehr als ein Drittel der gesamten Betriebskosten ausmachen.

Betriebskosten 2024 im Detail

Für das Abrechnungsjahr 2024 ergaben die vorliegenden Daten einen durchschnittlichen Belastungswert: Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Wien war demnach im Jahr 2024 mit monatlich rund 180 Euro an Nettobetriebskosten belastet (2023: rund 176 Euro). Im Monats- und Jahresvergleich entsprach das einem Anstieg der Betriebskosten von 1,8 Prozent gegenüber 2023.

Die größten relativen Zuwächse im Jahresvergleich verzeichneten 2024 die Kosten für Reinigung (+2,9 %) sowie Verwaltung und Aufzüge (jeweils +2,8 %). Die Kosten für Müllentsorgung sanken hingegen um 6,3 Prozent, was die Mietervereinigung auf eine temporäre Gebührenbremse zurückführt.

Die Mietervereinigung benennt die wichtigsten Betriebskostenpositionen 2024 (jeweils pro Quadratmeter und Jahr) wie folgt:

  • Versicherungsprämien: 7,11 Ꞓ/m² (+2,4 %; 2023: 6,94 Ꞓ/m²)
  • Reinigungskosten: 6,76 Ꞓ/m² (+2,9 %; 2023: 6,57 Ꞓ/m²)
  • Wasser/Abwasser: 5,06 Ꞓ/m² (+0,8 %; 2023: 5,02 Ꞓ/m²); verbrauchsabhängig
  • Verwaltungshonorar: 4,47 Ꞓ/m² (+2,8 %; 2023: 4,35 Ꞓ/m²); gesetzlich gedeckelt – Höchstbetrag = 4,47 Ꞓ/m²
  • Müllentsorgung: 3,11 Ꞓ/m² (-6,3 %; 2023: 3,32 Ꞓ/m²); verbrauchsabhängig, 2024 durch Gebührenbremse temporär gesenkt
  • Liftkosten (nur in Häusern mit Aufzügen): 3,63 Ꞓ/m² (+2,8 %; 2023: 3,53 Ꞓ/m²)

Reform der Betriebskosten nötig

Die Mietervereinigung Österreichs macht in ihrer Aussendung geltend, dass mehr als ein Drittel der gesamten Betriebskosten auf die Positionen Versicherungsprämien, Verwaltungshonorar und Grundsteuer entfällt. Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Mieterinnen und Mieter zahlen für Kosten, die eigentlich die Vermietenden tragen müssten – das ist schlicht unfair“ und erneuert damit die Forderung nach einer Reform des gesetzlichen Betriebskostenkatalogs.

Die Organisation fordert konkret, Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen. In der Aussendung heißt es wörtlich: „Streichen wir Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten aus dem Betriebskostenkatalog; das würde einer Million Haushalte viel Geld ersparen.“

Wie die Mietervereinigung die Kostenpositionen einordnet

Die Darstellung in der Aussendung stützt sich auf die von Mitgliedern vorgelegten Abrechnungen und zielt darauf ab, die Zusammensetzung der Betriebskosten sichtbar zu machen. Die Mietervereinigung betont die wiederkehrende Veröffentlichung – 2024 wurde die Erhebung zum 18. Mal vorgelegt – um Entwicklungstrends über die Jahre abbilden zu können.

Beim Verwaltungshonorar weist die Organisation darauf hin, dass der ausgewiesene Wert von 4,47 Ꞓ/m² dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag entspricht. Damit ist diese Position nach Aussage der Mietervereinigung bereits an eine rechtliche Grenze gebunden, während Versicherungsprämien und Grundsteuer als umlagefähige Posten eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.

Begriffe rund um Betriebskosten erklärt

Betriebskosten: In der Aussendung bezeichnet der Begriff die regelmäßig anfallenden Kosten in Mietshäusern, die in einer Betriebskostenabrechnung zusammengefasst werden. Nur Kosten, die im gesetzlichen Katalog stehen, können demnach auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Nettobetriebskosten pro Quadratmeter: Die Mietervereinigung gibt die Belastung in Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat an (z. B. rund 2,57 Euro/m² monatlich für 2024). Diese Kennzahl erlaubt Vergleiche zwischen Jahren und unterschiedlichen Wohnungsgrößen.

Verwaltungshonorar: Das Verwaltungshonorar wurde für 2024 mit 4,47 Ꞓ/m² beziffert; das ist laut Aussendung der gesetzliche Höchstbetrag. Die Angabe in der Mitteilung macht deutlich, dass dieses Honorar einer rechtlichen Deckelung unterliegt.

Verbrauchsabhängige Kosten (Wasser/Abwasser, Müll): Die Mietervereinigung klassifiziert Wasser/Abwasser und Müllentsorgung als verbrauchsabhängige Kosten. Bei der Müllentsorgung vermerkt die Aussendung, dass 2024 eine temporäre Gebührenbremse zu einer sichtbaren Senkung der Kosten geführt habe.

Grundsteuer: In der Mitteilung wird die Grundsteuer als Teil der Posten genannt, die zusammen mit Versicherungsprämien und Verwaltung einen erheblichen Anteil der Betriebskosten ausmachen. Die Mietervereinigung fordert, diese Position nicht länger in den Betriebskostenkatalog aufzunehmen.

Was die Forderung der Mietervereinigung konkret aussagt

Die Kernaussage der Aussendung lautet, dass die gesetzliche Zusammensetzung des Betriebskostenkatalogs geändert werden soll. Konkret fordert die Mietervereinigung, Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten aus dem Katalog zu streichen, damit diese Kosten nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können.

Die Organisation untermauert diese Forderung mit Zahlen aus ihrer Auswertung: Versicherung und Verwaltung summieren sich demnach im Schnitt auf 11,58 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Für eine 70-m²-Wohnung ergeben diese beiden Positionen — inklusive Umsatzsteuer — nach Angaben der Mietervereinigung fast 900 Euro jährlich; die Grundsteuer käme zusätzlich hinzu. In der Aussendung wird zudem die Aussage verwendet, dass eine solche Änderung „einer Million Haushalte viel Geld ersparen“ würde.

Kontrolle der Abrechnungen kann sich lohnen

Die Aussendung erinnert an eine gesetzliche Frist: Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2025 sind bis spätestens 30. Juni 2026 zu legen. Die Mietervereinigung teilt weiter mit, dass eine Umfrage unter ihren Mitgliedern ergeben habe, dass nicht alle Privatmieterinnen und -mieter überhaupt eine Abrechnung erhalten; laut der internen Umfrage gab jede/jeder vierte Befragte an, keine Abrechnung bekommen zu haben.

Die Organisation empfiehlt daher, die Abrechnung von der Hausverwaltung anzufordern und prüfen zu lassen. In der Aussendung heißt es, der Großteil aller von der Mietervereinigung überprüften Abrechnungen sei in vielerlei Punkten zu beanstanden und dass in vielen Fällen Jahr für Jahr Geld für Mieterinnen und Mieter zurückgeholt worden sei.

FAQ zur Betriebskostenauswertung und Forderung

Welche Periode decken die Zahlen ab? Die Aussagen in der Aussendung beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2024. Die Mietervereinigung macht deutlich, dass die Werte aus den Abrechnungen stammen, die ihr von Mitgliedern zur Prüfung vorgelegt wurden.

Auf welcher Grundlage ermittelt die Mietervereinigung die Durchschnittswerte? Die Organisation erstellt ihre repräsentativen Durchschnittswerte auf Basis der Betriebskostenabrechnungen, die ihr zur Prüfung vorgelegt werden. In der Aussendung wird der Verfahrensschritt als Grundlage der Auswertung genannt und die wiederkehrende Erhebung (18. Auflage) betont.

Bis wann müssen die Betriebskostenabrechnungen für 2025 gelegt werden? Laut Mitteilung sind die Abrechnungen für das Jahr 2025 bis spätestens 30. Juni 2026 zu legen. Die Aussendung verweist damit auf die gesetzlich geltende Frist für die Erstellung der Abrechnungen.

Was rät die Mietervereinigung, wenn keine Abrechnung eintrifft? Die Organisation berichtet, dass jede/jeder vierte Befragte in der internen Umfrage angegeben habe, gar keine Abrechnung erhalten zu haben. Die Mietervereinigung empfiehlt, die Abrechnung von der Hausverwaltung anzufordern und — falls nötig — von ihren Expertinnen und Experten prüfen zu lassen.

Wer fordert die Reform und was genau wird verlangt? Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, fordert in der Aussendung, Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen. Die Forderung wird in der Mitteilung mit konkreten Zahlen aus der Auswertung und der Aussage zur möglichen Entlastung von „einer Million Haushalte“ belegt.

Lohnt sich eine Prüfung der Abrechnung durch die Mietervereinigung? Die Organisation erklärt in ihrer Aussendung, dass der Großteil der von ihr überprüften Abrechnungen in vielen Punkten zu beanstanden sei. Außerdem weist die Mietervereinigung darauf hin, dass in vielen Fällen über die Jahre hinweg Geld für Mieterinnen und Mieter zurückgeholt worden sei, wenn Abrechnungen geprüft wurden.

Quellen und Kontakt

Quelle: Mietervereinigung Österreichs (Aussendung mit Zahlen zum Abrechnungsjahr 2024).

Kontakt Mietervereinigung Österreichs Öffentlichkeitsarbeit: 050195-3406 | E-Mail: presse [at] mietervereinigung.at | Website: https://www.mietervereinigung.at

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