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apf-Jahresbericht 2025: Passagier- und Fahrgastrechte

13. Mai 2026 um 22:23
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Am 13. Mai 2026 zog der Verkehrsausschuss des Nationalrats ein positives Fazit zum Jahresbericht 2025 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Die Bilanz weckt Hoffnung für Reisende in ...

Am 13. Mai 2026 zog der Verkehrsausschuss des Nationalrats ein positives Fazit zum Jahresbericht 2025 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Die Bilanz weckt Hoffnung für Reisende in Österreich: Fast 2 Millionen Euro an Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässen konnten 2025 für Betroffene ausgehandelt werden, wobei der Schwerpunkt klar im Flugverkehr lag. Die Ergebnisse zeigen, wie die Durchsetzung von Passagier- und Fahrgastrechten in der Praxis wirkt und welche Bedeutung schnelle Schlichtungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger haben. Aus Wien berichtete die Parlamentskorrespondenz über die Sitzung, in der Verkehrsminister Peter Hanke und Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control und Leiterin der apf, als Auskunftspersonen auftraten. Der Bericht wurde am 13.05.2026 einstimmig zur Kenntnis genommen und unterstreicht die aktuelle Relevanz von Passagier- und Fahrgastrechten in Österreich.

apf-Jahresbericht 2025: Passagier- und Fahrgastrechte

Der Jahresbericht der apf für 2025 dokumentiert eine Reihe von Kennzahlen, Abläufen und Problemen, die für Fahr- und Fluggäste in Österreich relevant sind. Besonders auffällig ist die Verteilung der erzielten Entschädigungen: Von insgesamt rund 1,99 Millionen Euro entfielen 1,9 Millionen Euro auf den Flugbereich. Das zeigt, dass die Durchsetzung der Passagier- und Fahrgastrechte im Flugverkehr besonders greifbar ist, nicht zuletzt aufgrund höherer Ticketpreise und großzügigerer Entschädigungsregelungen bei Verspätungen oder Annullierungen. Gleichzeitig signalisiert die apf mit einer durchschnittlichen Rückmeldungszeit von unter einem Tag und einer Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 40 auf 32 Tage deutliche Effizienzgewinne.

Worum es bei Passagier- und Fahrgastrechten konkret geht

Passagier- und Fahrgastrechte sind Verbraucherschutzregeln, die sicherstellen, dass Reisende bei Problemen mit Verkehrsdienstleistern wie Fluggesellschaften, Bahnunternehmen oder Busanbietern fair behandelt werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) übernimmt dabei eine Vermittlerrolle: sie prüft Beschwerden, führt außergerichtliche Schlichtungen durch und kann als Durchsetzungsstelle bei Verstößen Maßnahmen einleiten. 2025 hat die apf laut Bericht zahlreichen Betroffenen zu ihrem Recht verholfen und finanzielle Wiedergutmachungen erwirkt.

Fachbegriffe einfach erklärt

Schlichtungsverfahren: Ein Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren und zielt darauf ab, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die apf agiert als Schlichtungsstelle, sammelt Informationen beider Parteien, bewertet Ansprüche anhand geltender Rechtsgrundlagen und schlägt eine Lösung vor. Bei Annahme durch die betroffene Partei wird die Angelegenheit erfolgreich abgeschlossen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Solche Verfahren sind besonders für Reisende attraktiv, die rasch eine Entscheidung und häufig auch eine finanzielle Wiedergutmachung benötigen.

Durchsetzungsstelle: Als Durchsetzungsstelle hat eine Behörde die Aufgabe, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Im Kontext der Passagier- und Fahrgastrechte prüft die apf, ob Verkehrsunternehmen EU-Verordnungen und nationale Vorgaben einhalten, informiert Betroffene über ihre Rechte und leitet gegebenenfalls Verwaltungsstrafanzeigen gegen Unternehmen ein, die nicht reagieren. Diese Funktion bedeutet, dass die apf nicht nur vermittelt, sondern auch einen regulatorischen Hebel besitzt, um die Rechtsdurchsetzung zu fördern.

PRM-Fluggastrechteverordnung: PRM steht für 'Persons with Reduced Mobility' und bezeichnet Vorschriften zum Schutz von Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flughäfen und in Flugzeugen. Die PRM-Verordnung verpflichtet Flughäfen, Fluggesellschaften und Bodenverkehrsdienste zu konkreten Unterstützungsleistungen, Informationspflichten und baulichen Einrichtungen, damit Menschen mit Behinderungen sicher und selbstbestimmt reisen können. Audits prüfen, ob diese Standards eingehalten werden, insbesondere bei Wegführungen, Informationsangeboten und Hilfsleistungen beim Ein- und Aussteigen.

Fahrgastrechtenovelle: Eine Novelle bezeichnet eine Änderung oder Erweiterung bestehenden Rechts. Die Fahrgastrechtenovelle, die im Juli 2024 in Kraft trat, erweiterte die Zuständigkeiten der apf und brachte zusätzliche Ansprüche und Verkehrsträger unter die Regelung. Das bedeutet mehr Zuständigkeiten für verlorenes Gepäck, innerstädtische Verkehrsbetriebe oder Busunternehmen und damit mehr Aufgaben für die Schlichtungsstelle.

Verspätungsentschädigung: Eine Verspätungsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für Reisende, wenn eine Beförderung verspätet oder annulliert wird. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind oft in EU-Verordnungen festgelegt und unterscheiden sich je nach Verkehrsträger. Bei Flügen können Entschädigungen deutlich höher ausfallen als bei Bahnfahrten, was erklärt, warum der Flugbereich oft höhere monetäre Ergebnisse für Geschädigte bringt.

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Dieser Fonds ist eine öffentliche Mittelquelle, mit der Staaten oder EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie finanziell unterstützten. In Österreich wurden Teile dieser Mittel u. a. in Klima- und Energiefonds umgeleitet, um Innovations- und Dekarbonisierungsprogramme zu fördern. Die Abrechnung dieser Mittel bleibt politisch relevant und wurde im Ausschuss für den Zeitraum Oktober 2025 bis Februar 2026 erörtert.

Kontext und historische Entwicklung der Rechte

Die Durchsetzung von Passagier- und Fahrgastrechten hat eine längere Entwicklung hinter sich. Auf EU-Ebene legte etwa die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 grundlegende Regeln zu Fluggastrechten fest, darunter Entschädigungen bei Annullierungen und großen Verspätungen. Parallel verstärkten sich in den letzten Jahren nationale Stellen zur Durchsetzung dieser Rechte, nicht zuletzt weil immer mehr Reisende grenzüberschreitend unterwegs sind. In Österreich wurde mit der Fahrgastrechtenovelle 2024 die apf ausgebaut, um neue Verkehrsträger und Fälle wie verlorenes Gepäck stärker abzudecken. Die Audits an Bahnhöfen und Flughäfen sowie verstärkte Informationspflichten für Verkehrsunternehmen sind Teil einer längerfristigen Entwicklung hin zu mehr Transparenz und besserer Servicequalität für Reisende.

Historisch gesehen waren Passagierrechte in Europa Stück für Stück ausgeweitet worden: vom Schutz bei Gepäckverlust über Entschädigungen bei Flugausfällen bis hin zu speziellen Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Während frühere Regelungen häufig nur beschränkte Instrumente zur Durchsetzung boten, existieren heute spezialisierte Stellen wie die apf, die sowohl Beratung als auch Sanktionierung ermöglichen. Diese institutionelle Entwicklung trägt dazu bei, dass Verbraucherrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern tatsächlich durchgesetzt werden können.

Vergleich: Bundesländer, Deutschland, Schweiz

Innerhalb Österreichs zeigen sich regionale Unterschiede: Ballungsräume wie Wien oder Flughafennähe verzeichnen naturgemäß mehr Beschwerden, weil dort das Verkehrsaufkommen höher ist. In ländlichen Bundesländern spielen hingegen regionale Bus- und Nahverkehrsprobleme eine größere Rolle. Die Fahrgastrechtenovelle hat dies verstärkt, indem innerstädtische Verkehrsbetriebe häufiger in den Zuständigkeitsbereich der apf geraten.

Deutschland als EU-Mitglied hat eine vergleichbare Rechtslage wie Österreich, mit einer vergleichbaren Praxis von Schlichtungsstellen auf nationaler Ebene. Aufgrund des größeren Verkehrsmarktes und der höheren Anzahl an Flug- und Bahnverbindungen ist dort das Beschwerdeaufkommen insgesamt größer, doch die Prinzipien der Rechte und der Durchsetzung sind aufgrund der EU-Regelungen ähnlich.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat daher kein identisches Regelwerk, doch bei Flügen von der Schweiz in die EU oder umgekehrt können unterschiedliche Rechtslagen gelten. Schweizer Reisende profitieren oft von ähnlichen Schutzprinzipien, weil viele Airlines sich an EU-Standards orientieren, aber die rechtliche Grundlage unterscheidet sich. Für Grenzübertritte ist daher stets zu prüfen, welches Recht Anwendung findet.

Bürger-Impact: Konkrete Folgen für Reisende

Was bedeutet das alles für die einzelne Reisende, den Pendler oder die Familie im Urlaub? Konkrete Beispiele machen den Nutzen der apf deutlich: Ein Passagier, dessen Flug annulliert wurde, kann über die apf eine Erstattung des Ticketpreises, eine Entschädigung und Betreuungskosten geltend machen, wenn die Airline ihren Informations- oder Betreuungs-obliegenheiten nicht nachgekommen ist. Bei Zugverspätungen kann die apf eine Verspätungsentschädigung durchsetzen. Wenn innerstädtische Busunternehmen Fahrgästen Erstattungen verweigern, kann die apf ebenfalls vermitteln. Die durchschnittliche Rückerstattung von rund 400 Euro pro abgeschlossenem Verfahren bedeutet für viele Betroffene eine spürbare finanzielle Entlastung; für manche kann es den Unterschied zwischen einem akzeptablen und einem ruinösen Reiseerlebnis ausmachen.

Ein weiteres Beispiel betrifft Menschen mit Behinderungen: Audits an Flughäfen haben 2025 gezielt die Wege und Betreuungsangebote für Personen mit eingeschränkter Mobilität geprüft. Verbesserungen bei der Information und bei den Hilfsleistungen führen dazu, dass Betroffene sicherer und selbstbestimmter reisen können. Für Pendler bedeutet eine schnellere Bearbeitung von Beschwerden, dass sie nicht monatelang auf eine Lösung warten müssen; weniger Zeitverlust, geringere Unsicherheit und eine höhere Rechtssicherheit sind die unmittelbaren Effekte.

Zahlen, Fakten und Analyse

  • Gesamtsumme erzielter Entschädigungen 2025: rund 1,99 Millionen Euro, davon 1,9 Millionen Euro im Flugbereich.
  • Durchschnittliche Rückerstattung pro abgeschlossenem Verfahren: etwa 400 Euro. Das impliziert, dass die apf im Jahr 2025 in der Größenordnung von rund 4.900 bis 5.000 Fällen erfolgreich war, wenn man die Gesamtsumme durch den Mittelwert teilt.
  • Reaktionszeit: durchschnittliche Erst-Rückmeldung in weniger als einem Tag.
  • Verfahrensdauer: gesunken von 40 Tagen (2024) auf 32 Tage (2025), was Effizienzgewinne dokumentiert.
  • COVID-19-Mittel: Abrechnung von insgesamt 32 Millionen Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds für Klima- und Energiefondsprogramme; zum Ende Februar 2026 waren für das 'Vorzeigeregion Energie'-Programm 15.152.361 Euro abgerechnet.

Die Zahlen zeigen, dass der Flugsektor finanziell dominiert, was mit höheren Ticketpreisen und entschädigungsrelevanten Situationen zusammenhängt. Die Verringerung der Verfahrensdauer um acht Tage ist ein klarer Indikator für Prozessoptimierungen innerhalb der apf. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, die Bearbeitungskapazitäten angesichts einer Ausweitung der Zuständigkeiten nach der Fahrgastrechtenovelle zu sichern.

Stellungnahmen aus dem Ausschuss und Auditergebnisse

Verkehrsminister Peter Hanke lobte die kurze Reaktionszeit der apf und betonte die Bedeutung der Schlichtungstätigkeit als kostenfreie Hilfe für Reisende. Maria-Theresia Röhsler erläuterte, dass die Beschwerdeaufkommen in etwa den Marktanteilen der Flugunternehmen entsprechen und nannte fehlende Information bei Annullierungen sowie unzureichende Betreuungsleistungen als häufige Beschwerdegründe. Audits an ÖBB-Stationen sowie an den Flughäfen Wien und Salzburg wurden ebenfalls thematisiert; die Ergebnisse hätten bereits erste Verbesserungen bei der Informationsverfügbarkeit bewirkt. Die Abgeordneten aller Fraktionen zeigten sich zufrieden mit der Berichtsqualität.

Ausgewählte politische Fragen

  • Kerosinversorgung: Abgefragt wurde, ob eine drohende Kerosinknappheit die Arbeit der apf beeinflusse. Röhsler erklärte, dass im Berichtszeitraum keine Auswirkungen erkennbar waren und keine Einschränkung des Flugverkehrs erwartet werde.
  • EU-Schwellenwerte: Diskussionen über mögliche Anhebungen der Schwellenwerte für Entschädigungen wurden kritisch gesehen; Verkehrsminister Hanke positionierte sich deutlich gegen eine Verschlechterung der Rechte.
  • Durchsetzung gegen ausländische Unternehmen: Röhsler machte auf Schwierigkeiten bei der Sanktionierung ausländischer Unternehmen aufmerksam und regte eine zentrale Zuständigkeit bei Bezirksverwaltungsbehörden an, um Wettbewerbsnachteile für inländische Unternehmen zu verhindern.

Zukunftsperspektive

Die Perspektive für die nächsten Jahre ist durch mehrere Faktoren geprägt: Erstens dürfte die Digitalisierung von Beschwerdeprozessen und Fallbearbeitung weiter voranschreiten, wodurch Reaktionszeiten weiter verkürzt werden könnten. Zweitens bleibt die Frage der grenzüberschreitenden Durchsetzung ein zentrales Thema: Solange die Durchsetzung gegenüber ausländischen Unternehmen kompliziert bleibt, können Rechtsdurchsetzungen für Betroffene langwieriger oder unsicherer sein. Drittens könnte die Erweiterung der Zuständigkeiten durch die Fahrgastrechtenovelle zu einem dauerhaften Anstieg des Fallaufkommens führen, insbesondere im Bus- und Nahverkehrsbereich. Viertens sind EU-Debatten um mögliche Änderungen bei Entschädigungs-Schwellen zu beachten; eine Absenkung des Schutzes würde die Rechte der Reisenden schwächen, während eine Stärkung die apf und ähnlichen Stellen zusätzliche Bedeutung verschaffen würde. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Agentur ihre Prozesse weiter professionalisiert und die Balance zwischen schneller Streitbeilegung und effektiver Durchsetzung sucht.

Langfristig könnte auch eine stärkere Harmonisierung der Durchsetzungsmechanismen in der EU helfen, die Sanktionierung ausländischer Anbieter zu erleichtern. Für Österreich bedeutet dies, die apf institutionell so zu stärken, dass sie nicht nur reagiert, sondern proaktiv auf Informationspflichten und Servicequalität bei Verkehrsunternehmen hinwirkt.

Schluss: Was Reisende jetzt tun können

Zusammenfassend zeigt der apf-Jahresbericht 2025, dass Passagier- und Fahrgastrechte in Österreich arbeiten: Entschädigungen wurden ausgehandelt, Verfahren beschleunigt, Audits durchgeführt und Informationspflichten überprüft. Reisende sollten ihre Rechte kennen: Bei Problemen mit Flügen, Zügen oder Bussen ist zunächst die apf eine Anlaufstelle für Schlichtung und Durchsetzung. Lesen Sie den vollständigen Bericht im Original bei der Parlamentskorrespondenz unter 'https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A-VE/1/00939/TO_16767363.html' und informieren Sie sich auf der Website der apf über konkrete Anspruchswege. Haben Sie selbst Erfahrungen mit Schlichtungsverfahren gemacht oder Fragen an die apf? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und nutzen Sie die Informationsangebote der Agentur, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Weiterführende Informationen und verwandte Artikel finden Sie auf pressefeuer.at: apf-Jahresbericht 2025, Klima-Konjunkturpaket und Abrechnung, Ihre Rechte bei Flug-, Bahn- und Busproblemen.

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