Der österreichische Verkehrsausschuss hat heute eine wesentliche Entscheidung getroffen: Mit breiter Mehrheit wurde die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die E-Mopeds künftig von Fahrradwegen verbannt und gleichzeitig Veränderungen im Führerscheinrecht vorsieht.
Der österreichische Verkehrsausschuss hat heute die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung mit breiter Mehrheit befürwortet. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne unterstützten neue Bestimmungen für das Lenken von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds sowie die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für automationsgestützte Zufahrtskontrollen.
Die Novelle sieht vor, E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge einzuordnen. Damit dürfen sie Fahrradwege nicht mehr benützen. Für E-Mopeds sollen Zulassungspflicht, Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht gelten. Verkehrsminister Peter Hanke erklärte die Maßnahme mit der Zunahme von E-Mopeds und E-Bikes und nannte als Ziel die Verlagerung von E-Mopeds auf die Fahrbahn. Laut Hanke sollen die Regelungen für E-Mopeds erst mit Oktober in Kraft treten, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben.
Die StVO-Novelle schafft die gesetzliche Grundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen (411 d.B.). Nach Darstellung des Verkehrsministers sollen damit die Einhaltung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, etwa Fahrverbote oder Fußgängerzonen, besser überprüfbar werden. Im Begutachtungsverfahren seien datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt worden; die Novelle definiere zulässige Einsatzzwecke und soll sicherstellen, dass bei Kontrollen nur Kennzeichen, aber keine Personen erfasst werden und dass Speicherung, Abfrage und Verwendung der erhobenen Daten eingegrenzt sind.
Auch das Führerscheingesetz wurde novelliert (406 d.B.). Insbesondere sollen Maßnahmen gegen technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der theoretischen Fahrprüfung gesetzt werden: Die Sperrfrist für den Wiederantritt wird von neun auf 18 Monate verlängert. Für Personen, die Prüfungsbetrug organisieren, sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Außerdem wird die Frist für einen regulären Wiederantritt von 14 auf zwölf Tage verkürzt. Weitere Anpassungen betreffen u.a. Regelungen zu Instruktorinnen und Instruktoren, das Führerscheinregister sowie die Übertragung der Pflicht zur Eintragung von Lenkverboten von der Wohnsitzbehörde auf die Strafbehörde.
Die Novelle regelt Helmpflichten: Radfahrende unter 14 Jahren müssen künftig bei Verwendung elektrisch unterstützter Fahrräder einen Sturzhelm tragen; Rollerfahrende unter 16 Jahren müssen künftig ebenso einen Helm benützen. Für Kinder unter 12 Jahren bleibt die bisherige Helmtragepflicht für alle Fahrräder unverändert. Weiters wird festgelegt, dass nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und Güter nicht transportiert werden dürfen. Eine Promillegrenze von 0,5 beim Lenken eines E-Scooters wird eingeführt. E-Scooter sollen künftig mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein.
Die Novelle wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt. FPÖ-Anträge, die sich gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen und gegen eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter wandten, wurden mehrheitlich abgelehnt; in beiden Fällen stimmte nur die FPÖ zu. Im Ausschuss äußerten Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen sowohl Zustimmung zur Verkehrssicherheitsabsicht als auch Bedenken, etwa zum Datenschutz und zu Detailfragen der Umsetzung.
Die Grünen brachten zwei Anträge ein, die in der Minderheit blieben: Sie forderten, die "Türgrifftechnik" (sogenannter "Holländischer Griff" oder "Dutch Reach") in der Führerscheinausbildung zu verankern, um Unfälle beim Aussteigen zu vermeiden, sowie die Umstellung auf hauptberufliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer. Beide Anträge blieben mit den alleinigen Stimmen der Grünen in der Minderheit.
Weitere Detailänderungen im Führerscheingesetz betreffen u.a. die Befristung der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (Entfall der zweijährigen Befristung zugunsten der allgemeinen fünfjährigen Befristung), die Ausweitung der Begrenzung der Gültigkeitsdauer ausländischer Lenkberechtigungen in bestimmten Fällen sowie die Erhöhung der Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheines von einem auf drei Jahre. Verkehrsminister Hanke begrüßte die Novelle als Klarstellung und Aktualisierung der Rahmenbedingungen zur Verkehrssicherheit.