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Neue StVO-Novelle: E-Moped-Verbot auf Radwegen und strengere Betrugsstrafen

19. März 2026 um 16:21
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Der österreichische Verkehrsausschuss hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Straßenbild in Österreich nachhaltig verändern wird. Mit breiter Mehrheit wurde die 36. Novelle der ...

Der österreichische Verkehrsausschuss hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Straßenbild in Österreich nachhaltig verändern wird. Mit breiter Mehrheit wurde die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die E-Mopeds künftig von Fahrradwegen verbannt und gleichzeitig strengere Maßnahmen gegen Betrugsversuche bei Führerscheinprüfungen einführt. Die neuen Regelungen treten größtenteils bereits am 1. Mai 2024 in Kraft und betreffen Millionen von Verkehrsteilnehmern in ganz Österreich.

E-Mopeds werden zu Kraftfahrzeugen: Das Ende einer rechtlichen Grauzone

Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die rechtliche Einstufung von E-Mopeds. Diese elektrisch betriebenen Zweiräder galten bisher als Fahrräder, obwohl sie deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen als herkömmliche Fahrräder. Verkehrsminister Peter Hanke erklärte die Neukategorisierung mit der "zunehmenden Zahl von schweren Verkehrsunfällen" mit diesen Fortbewegungsmitteln.

Konkret bedeutet diese Änderung: E-Mopeds werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und dürfen keine Fahrradwege mehr benutzen. Für Fahrer gelten dann Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Zudem werden die Fahrzeuge zulassungspflichtig. Diese Regelung tritt allerdings erst im Oktober 2024 in Kraft, um Unternehmen - insbesondere in der boomenden Essenszustellungsbranche - Zeit für die Anpassung ihres Fuhrparks zu geben.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Elektrofahrzeugen war bisher für viele Verkehrsteilnehmer verwirrend. Ein E-Bike ist ein elektrisch unterstütztes Fahrrad, das nur bei Tretbewegung des Fahrers Motorunterstützung bietet und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hat. Ein E-Moped hingegen fährt auch ohne Treten und kann Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. E-Scooter sind elektrische Tretroller, die meist für kürzere Strecken in Städten verwendet werden.

Auswirkungen auf die Essenszustellungsbranche

Besonders betroffen von der Neuregelung sind Lieferdienste wie Foodora, Mjam oder Lieferando, die massiv auf E-Mopeds setzen. In Wien allein sind täglich hunderte dieser Fahrzeuge im Einsatz. Die Unternehmen müssen nun ihre gesamte Flotte umrüsten und ihre Fahrer entsprechend schulen und ausstatten. Die Kosten für Versicherung, Zulassung und Führerschein werden teilweise auf die Fahrer abgewälzt, was deren ohnehin oft prekäre Arbeitsbedingungen weiter verschärfen könnte.

Schärfere Kontrollen durch automationsgestützte Zufahrtssysteme

Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist die Einführung automationsgestützter Zufahrtskontrollen. Diese Systeme sollen es ermöglichen, Fahrzeuge automatisch zu erfassen, die unerlaubt in verkehrsberuhigte Zonen wie Fußgängerzonen oder Umweltzonen einfahren. Verkehrsminister Hanke betonte, dass damit bestehende Fahrverbote besser kontrolliert, aber keine neuen eingeführt werden sollen.

Die Technologie funktioniert über Kennzeichenerfassung mittels Kameras an den Zufahrtspunkten zu geschützten Bereichen. Das System gleicht die erfassten Kennzeichen mit einer Datenbank ab, in der berechtigte Fahrzeuge (etwa Anrainer, Lieferfahrzeuge zu bestimmten Zeiten) gespeichert sind. Bei Verstößen wird automatisch ein Strafverfahren eingeleitet.

Datenschutz im Fokus der Kritik

Die FPÖ sieht in den automationsgestützten Kontrollen eine "Datenschutzkatastrophe" und befürchtet den Grundstein für eine umfassende Überwachung im öffentlichen Raum. Abgeordneter Gerhard Deimek warnte vor der Schaffung der "Grundlage für eine City-Maut". Tatsächlich nutzen bereits mehrere europäische Städte wie London oder Stockholm ähnliche Systeme zur Erhebung von Innenstadtmaut.

Die Regierung versicherte jedoch, dass strenge Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. So sollen nur Kennzeichen, aber keine Personen erfasst werden. Die Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten wird gesetzlich genau eingegrenzt. Dennoch bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung und möglichen Ausweitung des Systems offen.

Verschärfung der Strafen bei Führerscheinbetrug

Parallel zur StVO-Novelle wurde auch das Führerscheingesetz überarbeitet. Hier steht der Kampf gegen technisch unterstützten Prüfungsbetrug im Mittelpunkt. In den vergangenen Jahren häuften sich Fälle, in denen Prüflinge mit technischen Hilfsmitteln wie Mini-Ohrhörern oder versteckten Kameras bei der theoretischen Fahrprüfung betrogen haben.

Die neuen Maßnahmen sind drastisch: Die Sperrfrist für einen Wiederantritt zur Prüfung wird von neun auf 18 Monate verdoppelt. Personen, die den Betrug organisieren und durchführen, drohen zusätzlich Verwaltungsstrafen. Diese "Prüfungsmafia" operiert oft professionell und kassiert von verzweifelten Prüflingen hohe Summen für die Betrugsdienstleistung.

Gleichzeitig wird die Frist für reguläre Wiederantritte von 14 auf zwölf Tage verkürzt, um ehrliche Prüflinge nicht zu benachteiligen. Auch die Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheines wird von einem auf drei Jahre verlängert.

Weitere Änderungen im Führerscheinrecht

Mehrere praktische Verbesserungen sollen den Behördenverkehr erleichtern: Die Pflicht zur Eintragung von Lenkverboten wird von der Wohnsitzbehörde auf die Strafbehörde übertragen. Während der Umschreibung von Nicht-EWR-Führerscheinen können Betroffene zumindest innerhalb Österreichs mit einer Bestätigung fahren. Die zweijährige Befristung der LKW- und Bus-Führerscheine ab 60 Jahren entfällt zugunsten der allgemeinen fünfjährigen Befristung.

Neue Helmpflicht-Regelungen sorgen für Diskussion

Kontrovers diskutiert wurde die Ausweitung der Helmpflicht. Kinder unter 14 Jahren müssen künftig beim Fahren mit elektrisch unterstützten Fahrrädern einen Helm tragen. Bei E-Scootern gilt die Helmpflicht für alle unter 16 Jahren. Die bisherige Regelung für Kinder unter 12 Jahren bei allen Fahrrädern bleibt unverändert.

Die FPÖ wehrte sich vehement gegen diese "Überregulierung" und forderte, die Eigenverantwortung der Bürger zu respektieren. Nur für Kinder unter 12 Jahren sei eine Helmpflicht vertretbar, argumentierte die Partei. Auch bei anderen Parteien gibt es Bedenken, etwa bezüglich der Frage des Mitverschuldens bei Unfällen ohne Helm, was primär Versicherungsinteressen dienen könnte.

E-Scooter-Regelungen im Detail

Für E-Scooter gelten künftig klare Bestimmungen: Nur eine Person darf fahren, Gütertransport ist verboten. Eine Promillegrenze von 0,5 wird eingeführt - bisher gab es keine spezielle Regelung für diese Fahrzeuge. Technisch müssen E-Scooter mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein. Diese Regelungen reagieren auf chaotische Zustände in vielen Städten, wo E-Scooter oft regellos abgestellt und unsicher gefahren werden.

Österreich im europäischen Vergleich

Mit den neuen Regelungen nähert sich Österreich dem europäischen Standard an. In Deutschland gelten E-Mopeds bereits seit längerem als Kraftfahrzeuge und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Die Niederlande haben besonders strenge Regeln für E-Bikes in Innenstädten eingeführt. Frankreich hingegen experimentiert mit verschiedenen Modellen für E-Scooter-Sharing in Städten, hat aber auch bereits erste Verbote in kleineren Gemeinden verhängt.

Die Schweiz geht einen anderen Weg und erlaubt E-Bikes bis 45 km/h weiterhin auf Radwegen, allerdings nur außerorts. In Städten müssen sie die Fahrbahn benutzen. Diese unterschiedlichen Ansätze zeigen, dass Europa noch nach dem optimalen Umgang mit der E-Mobilität sucht.

Grüne Initiative für "Holländischen Griff" scheitert

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrer Forderung nach verpflichtender Schulung der "Türgrifftechnik" in der Führerscheinausbildung. Der sogenannte "Holländische Griff" oder "Dutch Reach" soll verhindern, dass Autofahrer beim Aussteigen unachtsam die Tür öffnen und Radfahrer gefährden.

Die Technik ist simpel: Fahrer verwenden die rechte, Beifahrer die linke Hand zum Öffnen der Tür. Dadurch dreht sich der Körper automatisch nach hinten und man hat herannahende Radfahrer besser im Blick. In den Niederlanden ist diese Technik Standard und wird bereits in Fahrschulen gelehrt. Pro Jahr passieren in Österreich hunderte Unfälle durch unachtsam geöffnete Autotüren.

ÖVP und FPÖ lehnten den Vorschlag als "Überbürokratisierung" ab. Blicktechniken seien bereits ausreichend in der Ausbildung verankert, argumentierte die ÖVP. Auch der Grüne Vorstoß für hauptberufliche statt nebenberufliche Fahrprüfer fand keine Mehrheit.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Neuregelungen

Die neuen Bestimmungen haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Allein in Wien sind nach Schätzungen über 10.000 E-Mopeds im Einsatz, österreichweit dürfte die Zahl bei 50.000 bis 80.000 liegen. Jedes Fahrzeug muss nun zugelassen, versichert und mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet werden. Die Kosten pro Fahrzeug belaufen sich auf mehrere hundert Euro jährlich.

Für die Sharing-Anbieter von E-Scootern bedeuten die neuen Ausrüstungsvorschriften ebenfalls Investitionen in Millionenhöhe. Klingeln und Blinklichter müssen nachgerüstet oder neue Modelle angeschafft werden. Gleichzeitig könnten die strengeren Regeln das Nutzerverhalten positiv beeinflussen und die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.

Die Automationslösungen für Zufahrtskontrollen schaffen einen neuen Markt für Technologieunternehmen. Städte und Gemeinden werden in den nächsten Jahren Millionensummen in entsprechende Systeme investieren müssen, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Kritik und Zustimmung aus der Praxis

Der ÖAMTC begrüßte die Neuregelungen grundsätzlich, warnte aber vor einer zu raschen Umsetzung ohne ausreichende Information der Betroffenen. Der VCÖ (Verkehrsclub Österreich) sieht in den Maßnahmen einen wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit, hätte sich aber noch schärfere Regeln für E-Scooter gewünscht.

Kritik kommt von der Wirtschaftskammer, die befürchtet, dass kleinere Lieferdienste die zusätzlichen Kosten nicht stemmen können und aus dem Markt gedrängt werden. Dies könnte zu einer Marktkonzentration bei den großen internationalen Anbietern führen.

Die Radlobby Austria zeigt sich erfreut über die Verbannung der E-Mopeds von Radwegen, warnt aber vor einer Überlastung der Fahrbahn, wenn nicht gleichzeitig die Radinfrastruktur ausgebaut wird.

Ausblick: Was kommt nach der Novelle?

Mit dem Beschluss im Verkehrsausschuss ist ein wichtiger Schritt getan, aber die eigentliche Arbeit beginnt erst. Bis Oktober müssen tausende Fahrzeuge umgerüstet und zehntausende Fahrer geschult werden. Die Behörden müssen ihre Systeme auf die neuen Anforderungen einstellen und entsprechende Kapazitäten für Zulassungen und Prüfungen schaffen.

Parallel dazu werden die ersten Städte mit der Installation von Zufahrtskontrollsystemen beginnen. Wien hat bereits angekündigt, die Mariahilfer Straße und andere Fußgängerzonen entsprechend auszurüsten. Andere Landeshauptstädte werden folgen.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen tatsächlich zu mehr Verkehrssicherheit führen oder ob sich neue Problemfelder auftun. Verkehrsexperten erwarten zunächst eine Übergangsphase mit erhöhtem Informations- und Kontrollbedarf, bevor sich die neuen Regeln im Straßenverkehr etablieren.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass weitere Anpassungen folgen könnten. Die EU arbeitet an einheitlichen Standards für E-Mobilität, die möglicherweise weitere Änderungen in der österreichischen Gesetzgebung erforderlich machen werden. Das Thema Verkehrssicherheit wird angesichts der rasanten technischen Entwicklung auch in Zukunft eine zentrale politische Aufgabe bleiben.

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