Am 16. April 2026 findet die 15. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG im Schlossmuseum Linz statt. Der österreichische Aluminiumkonzern aus Ranshofen in Oberösterreich lädt seine...
Am 16. April 2026 findet die 15. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG im Schlossmuseum Linz statt. Der österreichische Aluminiumkonzern aus Ranshofen in Oberösterreich lädt seine Aktionäre zur wichtigsten Versammlung des Geschäftsjahres ein, bei der über die Geschäftsergebnisse 2025 und zentrale Zukunftsentscheidungen abgestimmt wird.
Die Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG (ISIN: AT00000AMAG3) beginnt um 11:00 Uhr im historischen Ambiente des Schlossmuseums Linz. Auf der umfangreichen Tagesordnung stehen neun zentrale Beschlusspunkte, die von der Bilanzabstimmung bis hin zu strategischen Ermächtigungen für den Vorstand reichen.
Der erste Tagesordnungspunkt umfasst die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 samt Lagebericht des Vorstands. Dabei wird auch der Vorschlag für die Gewinnverwendung präsentiert, eine Information, die für die rund 35.264.000 teilnahme- und stimmberechtigten Aktien von besonderem Interesse ist. Die AMAG Austria Metall AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Neben den klassischen Hauptversammlungsthemen wie der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 steht auch die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Agenda. Dies spiegelt den wachsenden Stellenwert von Environmental, Social and Governance (ESG) Kriterien in der österreichischen Wirtschaft wider.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für börsennotierte Unternehmen wie die AMAG Austria Metall AG von zunehmender Bedeutung. Seit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union müssen Unternehmen detailliert über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen berichten. Ein unabhängiger Prüfer muss diese Berichte validieren, um die Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten sicherzustellen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Tagesordnungspunkte 9a und 9b, die sich mit der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien befassen. Der Vorstand soll für maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben.
Diese Ermächtigung ist ein gängiges Instrument der Unternehmensfinanzierung und ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf Marktentwicklungen zu reagieren. Aktienrückkäufe können verschiedene Zwecke erfüllen: Sie können zur Stärkung des Aktienkurses eingesetzt werden, wenn das Management die eigenen Aktien als unterbewertet ansieht, oder zur Optimierung der Kapitalstruktur beitragen.
Nach österreichischem Aktiengesetz (§ 65 AktG) ist der Erwerb eigener Aktien grundsätzlich zulässig, unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen. Die Hauptversammlung muss den Vorstand ausdrücklich ermächtigen, und der Erwerb darf 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Zudem müssen die erworbenen Aktien innerhalb von drei Jahren wieder veräußert oder eingezogen werden.
Die AMAG Austria Metall AG plant auch eine Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot. Dies würde dem Unternehmen mehr Flexibilität bei strategischen Transaktionen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen geben, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden könnte.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung gelten spezifische Fristen und Verfahren. Der Nachweisstichtag ist der 6. April 2026 um 24:00 Uhr (MESZ). Aktionäre müssen bis spätestens 13. April 2026 um 24:00 Uhr eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bei der Gesellschaft einreichen. Diese Bestätigung muss von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt werden.
Die Depotbestätigung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des ausstellenden Kreditinstituts, vollständige Angaben zum Aktionär einschließlich Geburtsdatum bei natürlichen Personen, die Depotnummer, die Anzahl der Aktien mit der ISIN AT00000AMAG3 sowie den Nachweisstichtag.
Die AMAG Austria Metall AG bietet verschiedene Einreichungswege für die erforderlichen Unterlagen an. Neben der klassischen Postübermittlung sind auch Telefax, E-Mail (als eingescanntes PDF) und SWIFT-Nachrichten möglich. Für SWIFT-Übertragungen werden die Message Types MT598 oder MT599 (ISO 15022) sowie seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (ISO 20022) akzeptiert.
Diese technischen Übertragungsstandards sind im internationalen Bankenwesen etabliert und ermöglichen eine sichere, automatisierte Verarbeitung der Teilnahmeberechtigungen. SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist das weltweit führende Netzwerk für Finanznachrichten und gewährleistet die eindeutige Identifikation aller Teilnehmer.
Die österreichische Aktiengesetzgebung räumt Aktionären weitreichende Rechte ein, die auch bei der AMAG-Hauptversammlung zur Anwendung kommen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals erreichen, können bis zum 26. März 2026 verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Jeder Antrag muss einen konkreten Beschlussvorschlag mit Begründung enthalten.
Für Beschlussvorschläge zu bestehenden Tagesordnungspunkten genügt bereits eine Beteiligung von 1 Prozent des Grundkapitals. Diese Vorschläge müssen bis spätestens 7. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen und werden auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG ist ein zentrales Element der Corporate Governance in österreichischen Aktiengesellschaften. Jedem Aktionär steht das Recht zu, in der Hauptversammlung Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche und geschäftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Konzernlage. Die AMAG Austria Metall AG bittet ihre Aktionäre, Fragen vorab per E-Mail an [email protected] zu übermitteln, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.
Als besonderen Service bietet die AMAG Austria Metall AG ihren Aktionären eine unabhängige Stimmrechtsvertretung an. Ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (IVA) steht für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung zur Verfügung. Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA, kann unter der Telefonnummer +43 (0) 664 213 87 40 oder per E-Mail [email protected] kontaktiert werden.
Diese unabhängige Stimmrechtsvertretung ist besonders für kleinere Aktionäre interessant, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten. Der IVA ist als gemeinnütziger Verein ausschließlich den Interessen der Anleger verpflichtet und unterliegt keinen Weisungen der Gesellschaft.
Die AMAG Austria Metall AG informiert ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Hauptversammlung. Grundlage ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das österreichische Datenschutzgesetz. Die Verarbeitung der Aktionärsdaten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Alle anwesenden Aktionäre, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie der Notar haben Einsicht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis nach § 117 AktG. Dieses enthält Namen, Wohnorte und Beteiligungsverhältnisse der Teilnehmer und wird als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch eingereicht.
Zur organisatorischen Unterstützung erfolgt eine Liveübertragung des Zuschauerraums an die Unterstützungsbereiche. Dies ermöglicht eine rasche Beantwortung von Fragen und die effiziente Erledigung administrativer Themen. Eine Speicherung oder Aufzeichnung dieser Übertragung findet nicht statt.
Der Einlass zur Hauptversammlung im Schlossmuseum Linz beginnt um 10:30 Uhr. Alle Teilnehmer müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) identifizieren. Bei bevollmächtigten Vertretern ist zusätzlich die Vollmacht vorzulegen.
Die AMAG Austria Metall AG weist darauf hin, dass im Bereich des Schlossmuseums keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Detaillierte Anreiseinformationen sind auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations verfügbar. Aktionäre, die auf Unterstützung angewiesen sind, können bis 10. April 2026 Gästekarten für ihre Begleitung beantragen.
Die AMAG Austria Metall AG mit Hauptsitz in Ranshofen, Oberösterreich, ist ein führender Hersteller von hochwertigen Aluminiumprodukten. Das Unternehmen ist seit 2011 an der Wiener Börse im Amtlichen Handel notiert und auch im Freiverkehr der deutschen Börsen in Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart sowie auf Tradegate BSX handelbar.
Mit der Werknummer FN 310593f ist die AMAG Austria Metall AG im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Die Aktien des Unternehmens werden unter der ISIN AT00000AMAG3 und der deutschen WKN A1JFYU gehandelt. Das Grundkapital ist in 35.264.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, die jeweils ein Stimmrecht gewähren.
Als eines der wenigen börsennotierten Industrieunternehmen Österreichs mit Fokus auf Metallverarbeitung hat die AMAG Austria Metall AG eine wichtige Stellung im heimischen Kapitalmarkt. Die Hauptversammlung 2026 wird zeigen, wie sich das Unternehmen nach den wirtschaftlichen Herausforderungen der vergangenen Jahre positioniert und welche strategischen Weichenstellungen für die Zukunft geplant sind.
Die umfangreiche Tagesordnung und die detaillierten Teilnahmemöglichkeiten unterstreichen das Bekenntnis des Unternehmens zu Transparenz und Aktionärsdemokratie. Mit der Wahl eines neuen Abschlussprüfers und der Ermächtigung zu Aktienrückkäufen stehen wichtige Entscheidungen auf dem Programm, die die Zukunft des oberösterreichischen Aluminiumspezialisten prägen werden.