PRESSEFEUER
StartseiteMeldungenFeaturesPreiseToolsDocs
Zurück zum Newsroom
Umwelt

AK Zgubic fordert konsequente Regeln gegen Greenwashing

Besserer Schutz für Konsument:innen, AK Wien kritisiert Ausnahmeregelung und fordert vollständige Umsetzung bei Dark Patterns

7. Juli 2026
Teilen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing, fordert aber die Streichung einer Ausnahmeregelung für bereits in Verkehr gebrachte Produkte und die vollständige Verankerung der EU-Vorgaben zu manipulativen Online-Designpraktiken (Dark Patterns) im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) hat die angekündigte nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing begrüßt. In ihrer Aussendung betont die AK, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben nach Ansicht der Kammer zu mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen beitragen und die Rechte der Konsument:innen stärken würde.

Gleichzeitig äußert die AK deutliche Kritik an einer geplanten Ausnahmeregelung im vorliegenden Gesetzesentwurf: Die neuen Bestimmungen sollen dem Entwurf zufolge nur für Produkte gelten, die ab dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Die AK fordert die Streichung dieser Übergangsregelung und sieht darüber hinaus Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung von EU-Vorgaben zu sogenannten Dark Patterns im Online-Bereich.

AK Wien zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Arbeiterkammer grundsätzlich, dass die nationalen Regelungen an die Vorgaben der EU-Richtlinie anknüpfen. Die AK hebt in der Aussendung hervor, dass die neuen Vorgaben nach ihrer Darstellung dazu beitragen würden, mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen und die Rechte von Verbraucher:innen zu stärken.

Die AK macht deutlich, dass die vorgesehene Übergangsregelung nach ihrer Auffassung von der EU-Richtlinie nicht vorgesehen sei und den Schutz der Konsument:innen schwächen könnte. Konkret bemängelt die Kammer, dass die Anwendung der neuen Regeln an das Datum der ersten Inverkehrbringung eines Produkts gekoppelt werden soll, und fordert stattdessen eine uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen.

Wie die AK die nationalen Regelungen einordnet

Vertreten durch Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik, bringt die Arbeiterkammer in die Debatte die Perspektive von Verbraucher:innen und Verbraucherschutzorganisationen ein. In der Aussendung nennt die AK praktische Probleme bei der Durchsetzung und Kontrolle im Fall der vorgesehenen Ausnahmeregelung.

Als zentrales Argument führt die AK an, dass in der Praxis häufig nicht nachvollzogen werden kann, wann ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde, was aus Sicht der Kammer Rechtsunsicherheit erzeugt. Diese Unsicherheit erschwere es Verbraucherschutzorganisationen und Konsument:innen, unzulässige Umweltversprechen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich gegen irreführende Aussagen vorzugehen.

Nachbesserungsbedarf beim Schutz vor Dark Patterns

Ein weiterer Schwerpunkt der AK-Stellungnahme betrifft manipulative Online-Designpraktiken, sogenannte Dark Patterns. Die AK kritisiert, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die entsprechenden EU-Vorgaben nur teilweise umsetzt und verlangt eine umfassende rechtliche Verankerung.

Die Arbeiterkammer fordert, sämtliche von der EU vorgesehenen Regelungen und Verbote bezüglich manipulativer Online-Gestaltung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb aufzunehmen. Nach Auffassung der AK wäre dies der rechtliche Ort, um nationale Vorschriften zu schaffen, die sich explizit mit manipulativen Verkaufstricks auf Websites und in Apps befassen.

Greenwashing, EU-Richtlinie, „in Verkehr bringen“, Dark Patterns und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erklärt

Greenwashing: In der Aussendung verwendet die AK den Begriff Greenwashing im Zusammenhang mit irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Gemeint sind damit Aussagen über die Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften von Produkten, die nach Auffassung der AK irreführend sein können und Verbrauchervertrauen betreffen.

EU-Richtlinie: Die AK bezieht sich auf eine EU-Richtlinie, die als Rechtsakt der Europäischen Union verbindliche Vorgaben formuliert, die von den Mitgliedstaaten national umgesetzt werden müssen. In der Aussendung steht die nationale Umsetzung dieser Richtlinie im Mittelpunkt der Kritik und der Forderungen der AK.

„In Verkehr bringen“: Der Gesetzesentwurf verknüpft die Anwendung der neuen Regelungen mit dem Datum der Inverkehrbringung eines Produkts; im Entwurf ist dafür der 27. September 2026 genannt. Die AK stellt in ihrer Aussendung klar, dass sich dadurch in der Praxis Überprüfungsprobleme ergeben können, weil das erste Inverkehrbringungsdatum nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sei.

Dark Patterns: Unter Dark Patterns versteht die AK manipulative Design-Tricks auf Websites und in Apps, mit denen Nutzer:innen zu bestimmten Entscheidungen gedrängt werden können. Die AK bemängelt, dass der nationale Entwurf die entsprechenden EU-Vorgaben hierzu nur teilweise berücksichtige und fordert eine vollständige Übernahme in nationales Recht.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: In der Aussendung schlägt die AK vor, die von der EU vorgesehenen Regelungen und Verbote zur Online-Gestaltung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verankern. Dieses Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Regelungen, die unlautere Geschäftspraktiken und unfairen Wettbewerb adressieren.

Was die AK konkret fordert

  • Die Streichung der Ausnahmeregelung, nach der die neuen Bestimmungen nur für Produkte gelten sollen, die ab dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • Die vollständige Verankerung sämtlicher von der EU vorgesehenen Regelungen und Verbote in Bezug auf manipulative Online-Gestaltung (Dark Patterns) im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Die AK nennt diese beiden Forderungen als zentrale Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf und fasst ihre Position in der Aussendung mit dem Appell zusammen, die EU-Vorgaben „ohne Abstriche“ umzusetzen. Zitat: „Jetzt kommt es darauf an, die EU-Vorgaben ohne Abstriche umzusetzen. Nur so lassen sich Greenwashing und manipulative Verkaufstricks wirksam bekämpfen, unfairer Wettbewerb verhindern und Konsument:innen verlässlich schützen“, so Gabriele Zgubic.

Was sich durch die Streichung der Ausnahmeregelung ändern würde

Würde die Ausnahmeregelung entfallen, würden laut AK die neuen Vorgaben unabhängig vom Inverkehrbringungsdatum eines Produkts gelten. Die AK betont in der Aussendung, dass damit die Beschränkung aufgehoben würde, wonach nur Produkte ab einem bestimmten Datum unter die Neuregelung fallen sollten.

In der Aussendung wird als konkreter Grund für die Forderung angeführt, dass die Praxis der Nachprüfbarkeit des ersten Inverkehrbringungsdatums problematisch sei. Nach Auffassung der AK beseitigt das Wegfallen der Ausnahmeregelung diese spezifische Beschränkung und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit.

FAQ zur AK-Stellungnahme

Was hat die AK Wien begrüßt?

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. In der Aussendung führt die AK an, dass die Umsetzung nach ihrer Darstellung zu mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen führen und die Rechte der Konsument:innen stärken würde.

Welche Ausnahmeregelung kritisiert die AK?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die neuen Bestimmungen nur für Produkte gelten, die ab dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Die AK kritisiert diese Übergangsregelung mit der Begründung, dass sie in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen sei und den Schutz der Konsument:innen schwächen könnte.

Warum ist das Datum 27. September 2026 relevant?

Der Entwurf verknüpft die Anwendung der neuen Regeln mit diesem Inverkehrbringungsdatum. Die AK hebt hervor, dass dies in der Praxis zu Problemen bei der Überprüfung führen kann, weil Verbraucher:innen und Verbraucherschutzorganisationen meist nicht nachvollziehen können, wann ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde.

Was versteht die AK unter Dark Patterns?

Die AK bezeichnet Dark Patterns in der Aussendung als manipulative Design-Tricks auf Websites und in Apps, die Nutzer:innen zu bestimmten Entscheidungen bewegen können. Die Kammer kritisiert, dass der Gesetzesentwurf die entsprechenden EU-Vorgaben nur teilweise umsetze und fordert daher die vollständige Verankerung der EU-Regelungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Welche gesetzliche Verankerung fordert die AK?

Die AK verlangt, sämtliche von der EU vorgesehenen Regelungen und Verbote bezüglich manipulativer Online-Gestaltung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verankern. In der Aussendung nennt die Kammer dieses Gesetz als den geeigneten Ort für die Übernahme der EU-Vorgaben in die nationale Rechtsordnung.

Was sagt Gabriele Zgubic zu den Forderungen?

Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik, wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Jetzt kommt es darauf an, die EU-Vorgaben ohne Abstriche umzusetzen. Nur so lassen sich Greenwashing und manipulative Verkaufstricks wirksam bekämpfen, unfairer Wettbewerb verhindern und Konsument:innen verlässlich schützen.“

Quellen und Kontakt

Quelle: Arbeiterkammer Wien (Aussendung der AK Wien zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing).

Kontakt Presse AK Wien: Telefon +43 1 50165 12565, E-Mail: presse [at] akwien.at. Website: https://wien.arbeiterkammer.at/index.html

🔥 Pressefeuer auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegenAktivieren

Schlagworte

#Greenwashing#Arbeiterkammer#Konsumentenschutz#Dark Patterns#Wettbewerbsrecht#Verbraucher#Konsumgüter

Weitere Meldungen

OTS
Umwelt

Vier Jahre Wiener Wäldchen: Mini‑Wälder in 15 Bezirken

7. Juli 2026
Lesen
OTS
Umwelt

Nationalrat beschließt Novelle zum Bundesstraßengesetz

6. Juli 2026
Lesen
OTS
Umwelt

Greenpeace: UWG-Novelle gegen Greenwashing verletzt EU-Recht

6. Juli 2026
Lesen
Alle Meldungen anzeigen
PRESSEFEUER

Deutschsprachige KI-PR-Software aus Österreich für den DACH-Raum.

Produkt

  • Features
  • Preise
  • API & Agents
  • Docs

Ressourcen

  • Kostenlose Tools
  • Tools-Doku
  • MCP für Agenten
  • MCP Tool-Referenz
  • Agent Security
  • llms.txt
  • llms-full.txt
  • agents.txt

Unternehmen

  • Über uns
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

© 2026 Pressefeuer.at. Powered by AdSimple.