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AK-Preisvergleich: Stundensätze und Fahrtkosten Elektriker

27. Mai 2026
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Aktuell (27. Mai 2026): Damit die Rechnung bei Handwerker:innen-Leistungen keine böse Überraschung bringt, führte die Arbeiterkammer Oberösterreich Preiserhebungen zu Stundensätzen und Fahrtkosten ...

Aktuell (27. Mai 2026): Damit die Rechnung bei Handwerker:innen-Leistungen keine böse Überraschung bringt, führte die Arbeiterkammer Oberösterreich Preiserhebungen zu Stundensätzen und Fahrtkosten von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen durch.

Stundensätze und Fahrtkosten Elektriker

Die AK Oberösterreich hat bei 104 Betrieben die Stundensätze erfragt. Bei Elektromonteur:innen liegen die Stundensätze zwischen 65 und 114,50 Euro. Bei Servicetechniker:innen kostet eine Stunde von 67,20 bis 138 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um drei Prozent erhöht.

Fahrtkosten

Bis zu gut 76 Euro Unterschied bei den Fahrtkosten
Die AK hat die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 36 Euro. Die höchsten erhobenen Fahrtkosten betragen 92,37 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Fahrtkosten um zwei Prozent erhöht.

AK-Empfehlungen: Kostenvoranschlag einholen

  • Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.
  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsument:innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen ‚unverbindlicher Kostenvoranschlag‘, ‚Zirka-Preise‘ oder ‚abgerechnet wird nach Naturmaß‘.
  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den oder die Konsument:in weiterzugeben.
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den oder die Kund:in darauf hinweisen. Diese:r kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen – oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer Oberösterreich: https://ooe.arbeiterkammer.at/…Preisvergleich-bei-Elektrikern-zahlt-sich-aus-.html

Kontakt: Arbeiterkammer Oberösterreich, Mag. Gregor Kraftschik, Telefon: 050/6906-2480, E-Mail: [email protected]

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