AK-Präsidentin Renate Anderl fordert Beteiligung der Unternehmen an Kosten des ‚Zwischenparkens‘ und bessere Unterstützung für Arbeitsuchende
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass Arbeitgeber mehr zu den Kosten von Arbeitslosigkeit beitragen und warnt vor Einsparungen bei Weiterbildungen sowie der Verschärfung der Notstandshilfe durch Partner:innen-Einkommensanrechnung.
Die Arbeiterkammer (AK) Wien warnt vor einer weiter angespannten Lage am Arbeitsmarkt: Die Zahl der Arbeitslosen steigt, während sich Einsparungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik bereits bemerkbar machen. In einer Aussendung formuliert AK-Präsidentin Renate Anderl Forderungen an Politik und Arbeitgeber, insbesondere zu einer stärkeren Beteiligung der Unternehmen an den Kosten von Arbeitslosigkeit.
Gleichzeitig betont die AK die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Anderl hebt hervor, dass Bildungsangebote wie Deutschkurse und fachliche Qualifizierungen vorhanden sein müssen, damit Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt behalten oder wiederfinden können.
Die Kernaussage der AK lautet: Arbeitgeber müssten sich stärker an den Kosten von Arbeitslosigkeit beteiligen. In der Aussendung zitiert die AK-Präsidentin Renate Anderl: „Gerade in Zeiten, in denen es auf dem Arbeitsmarkt schwierig ist, müssen wir die Chance nutzen und in zukunftsrelevante Ausbildungen investieren. Und es muss alles darangesetzt werden, um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern.“
Im Mittelpunkt der Forderung steht eine Kostenbeteiligung von Unternehmen, die Beschäftigte kurzfristig beim Arbeitsmarktservice (AMS) „zwischenparken“. Die AK nennt für diese Praxis jährliche Kosten von bis zu 700 Millionen Euro und fordert, dass die Unternehmen, die davon Gebrauch machen, an den entstehenden Kosten beteiligt werden. Zudem spricht die AK von einer notwendigen stärkeren Beteiligung im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Die AK stellt die Forderungen vor dem Hintergrund von Einsparungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik dar, die laut Aussendung bereits Auswirkungen zeigen: Es gibt weniger Kursangebote, weshalb die Zahl der Schulungs-Teilnehmer:innen zurückgeht. Namentlich werden Deutschkurse und fachliche Qualifizierungen als Beispiele genannt, bei denen weniger Kapazitäten verfügbar seien.
Darüber hinaus beruft sich die AK auf eine eigene Studie, nach der mehr als die Hälfte der von Arbeitslosigkeit Betroffenen mit ihrem Einkommen nicht mehr auskomme. Die AK hebt hervor, dass die Situation besonders prekär für Menschen ist, die längere Zeit auf Arbeitssuche sind und daher Notstandshilfe beziehen.
In diesem Kontext äußert die AK Sorge vor einer möglichen Wiedereinführung der Partner:innen-Einkommensanrechnung in der Notstandshilfe. Nach Ansicht der AK würde diese Maßnahme die Betroffenen zusätzlich belasten, die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen einschränken und einen hohen Verwaltungsaufwand beim AMS nach sich ziehen.
Die AK fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten, die durch Arbeitslosigkeit und insbesondere durch das „Zwischenparken“ entstehen. Konkret nennt die Aussendung die Forderung, dass Unternehmen, die Beschäftigte kurzfristig beim AMS abstellen, an den von ihnen verursachten Kosten beteiligt werden sollen. Die AK verweist dabei auf die Tatsache, dass Arbeitsuchende bei Selbstkündigung bereits jetzt für die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten und zieht daraus einen Gerechtigkeitsvergleich.
Weiterhin fordert die AK, dass Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik nicht zu Lasten von Weiterbildungen und Kursangeboten für Arbeitsuchende gehen dürfen. In der Aussendung wird betont, dass flächendeckend verfügbare Deutschkurse, Fachausbildungen und bessere Anerkennungsmöglichkeiten für mitgebrachte Qualifikationen nach Ansicht der AK erforderlich sind, um besonders jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Aus Sicht der AK würden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung von Kursangeboten unmittelbare Zugangswege zum Arbeitsmarkt offenhalten. Eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an Kosten, die aktuell vom Staat beziehungsweise den Arbeitsuchenden getragen werden, wird in der Aussendung als Schritt genannt, der die Kostenverteilung anpassen soll.
Die AK betont zudem, dass die Existenzsicherung für Betroffene zentral sei: Mehrere Passagen der Aussendung verweisen auf die finanziellen Engpässe vieler Arbeitsuchender und auf die besondere Verwundbarkeit von Personen in länger anhaltender Arbeitslosigkeit.
Die AK fordert, dass Arbeitgeber sich stärker an den Kosten von Arbeitslosigkeit beteiligen. In der Aussendung nennt AK-Präsidentin Renate Anderl als Beispiele eine stärkere Kostenbeteiligung im Bereich der Arbeitslosenversicherung und eine Beteiligung von Unternehmen, die das sogenannte „Zwischenparken“ nutzen.
Die AK beschreibt „Zwischenparken“ als das kurzfristige Abstellen von Mitarbeiter:innen beim AMS. Sie beziffert die damit verbundenen jährlichen Kosten mit bis zu 700 Millionen Euro und fordert, dass die Unternehmen, die diese Praxis nutzen, an den Kosten beteiligt werden.
Die Aussendung verweist auf eine AK-Studie, nach der mehr als die Hälfte der Betroffenen mit ihrem Einkommen nicht mehr auskomme. Die AK unterstreicht besonders die prekäre Lage von Menschen, die länger auf Arbeitssuche sind und Notstandshilfe beziehen.
Die AK äußert, dass eine Wiedereinführung der Partner:innen-Einkommensanrechnung in der Notstandshilfe die Lage der Betroffenen verschärfen würde. In der Aussendung heißt es, dies würde die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen einschränken und einen hohen Verwaltungsaufwand beim AMS verursachen.
Die AK konstatiert einen Rückgang bei Schulungs-Teilnehmer:innen, weil weniger Kurse angeboten werden. Als Beispiele nennt die Aussendung Deutschkurse und fachliche Qualifizierungen, die laut AK wichtig seien, um insbesondere jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die AK hebt in der Aussendung junge Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund hervor. Gefordert werden flächendeckend gute Deutschkurse, Fachausbildungen und bessere Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Quelle: Arbeiterkammer Wien (Aussendung, 01.06.2026). Für Medienanfragen nennt die AK Wien in der Meldung folgende Kontaktadresse: sinisa.puktalovic [at] akwien.at. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Arbeiterkammer Wien: https://wien.arbeiterkammer.at. Telefonkontakt laut Aussendung: +43 1 50165 13810. Für allgemeine Anliegen verweist die AK auf ihre Kontaktseite: http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html.