Verfassungsschutzbericht 2025 und DSN-Empfehlungen als Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen
Das Innenministerium betont die Fortgeltung der Bewertung des Verfassungsschutzes: Mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich sind als parlamentarische Mitarbeitende tätig, und ein Zugang zu klassifizierten Informationen kann ein grundsätzliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat in einer Klarstellung die bisherigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes bekräftigt: Wie bereits im Verfassungsschutzbericht 2025 dokumentiert, sind mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als parlamentarische Mitarbeitende tätig. Das BMI verweist auf die unveränderte Bewertung des Verfassungsschutzes und unterstreicht, dass die sicherheitsbehördliche Analyse extremistischer Bewegungen sowie deren mögliche Einflussnahme weiterhin bestand hat, so die Mitteilung laut OTS.
Die Klarstellung hebt ferner hervor, dass aus Sicht des Verfassungsschutzes ein grundsätzliches Sicherheitsrisiko besteht, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Unabhängig davon, ob gegen einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt werden, empfiehlt der Verfassungsschutz Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen. Das Innenministerium und die DSN werden nach eigenen Angaben weiterhin für den Schutz der demokratischen Institutionen und die Sicherheit Österreichs sorgen, so die OTS-Informationen.
In der vom BMI verbreiteten Klarstellung wird ausdrücklich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes verwiesen. Laut OTS und unter Bezug auf den Verfassungsschutzbericht 2025 sind mindestens vier ehemalige Aktivisten der IBÖ als parlamentarische Mitarbeitende tätig. Das BMI formuliert dies als Bestätigung der zuvor dargestellten Lagebeurteilung und betont die Kontinuität der sicherheitsbehördlichen Bewertung.
Wichtig ist die Hervorhebung zweier Aspekte: Zum einen die Feststellung, dass das Vorhandensein ehemaliger IBÖ-Aktivisten in parlamentarischen Stellungen dokumentiert ist; zum anderen die Feststellung eines prinzipiellen Sicherheitsrisikos bei Zugang zu klassifizierten Informationen. Die OTS-Klarstellung macht deutlich, dass diese Bewertungen unabhängig von individuellen Beobachtungsmaßnahmen gelten.
Das BMI nennt in der Mitteilung zudem die Empfehlung des Verfassungsschutzes, Sicherheitsüberprüfungen in sensiblen Unterausschüssen durchzuführen. Diese Empfehlung wird als vorbeugende Maßnahme zur Wahrung von Informationssicherheit und Schutz demokratischer Institutionen dargestellt. Konkrete Maßnahmen, Namen oder Unterausschüsse werden in der Klarstellung nicht genannt.
Der Verfassungsschutzbericht 2025 ist im DSN‑Bereich des Innenministeriums veröffentlicht und dient als offizieller, öffentlich zugänglicher Bericht zur Lageanalyse. Die DSN-Seite listet den Bericht und weitere Publikationen; die Aktualisierung dieser Seite datiert laut DSN auf den 27. Mai 2026. Im Bericht selbst wird im Abschnitt "Vernetzungen ins Parteienspektrum" ausgeführt, dass mittlerweile mindestens vier ehemalige IBÖ‑Aktivisten als parlamentarische Mitarbeitende für eine rechte Partei tätig sind.
Der Verfassungsschutzbericht beschreibt zudem Aktionsformen, eine Belebung der Szene gegen Ende 2025 und Überschneidungen zwischen der IBÖ und dem rechten Parteienspektrum. Diese Einordnung dient als fachliche Grundlage für die Einschätzung von Gefährdungen durch extremistische Gruppierungen im politischen Umfeld. In der Klarstellung des BMI wird ausdrücklich auf diese Ausführungen Bezug genommen, um die Empfehlung für Sicherheitsüberprüfungen zu stützen.
Die Schlussfolgerungen des Berichts sind nicht deckungsgleich mit konkreten operativen Maßnahmen; vielmehr handelt es sich um eine Bewertung der Lage und um Hinweise auf mögliche Sicherheitsrisiken. Der Verfassungsschutzbericht stellt damit die fachliche Grundlage dar, auf die das BMI und die DSN in ihrer Kommunikation verweisen.
Die OTS-Klarstellung macht einen zentralen Sicherheitsaspekt deutlich: Aus Sicht des Verfassungsschutzes besteht ein grundsätzliches Risiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Klassifizierte Informationen umfassen nach der internen Praxis des BMI besonders schutzwürdige Informationen, deren unbefugte Weitergabe staatliche Sicherheitsinteressen beeinträchtigen kann.
Ein solcher Zugang kann je nach Art der Information unterschiedliche Risiken bergen: Er kann die Kenntnis sensibler operativer oder behördlicher Erkenntnisse ermöglichen oder potentiell Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse haben. Die OTS-Meldung betont ausdrücklich, dass diese Risikoeinschätzung grundsätzlich gilt, unabhängig davon, ob für einzelne Betroffene aktuell Beobachtungsmaßnahmen angeordnet sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verfassungsschutz, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen. Die Empfehlung zielt auf eine Präventionswirkung, um sicherzustellen, dass Personen mit Zugriff auf besonders schutzbedürftige Informationen den gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen genügen.
Der Verfassungsschutz ist die fachliche Aufgabe innerhalb der Sicherheitsbehörden, die sich mit der Erkennung, Analyse und Bewertung von Gefährdungen für die verfassungsmäßige Ordnung befasst. Laut DSN‑Informationen umfasst dies das Gewinnen und Analysieren von Informationen für verfassungsschutzrelevante Zwecke sowie die erweiterte Forschung zu Gefahren durch Gruppierungen.
Die DSN ist innerhalb des BMI als Bereich für Staatsschutz und Nachrichtendienst angesiedelt. Die Organisationsseite des BMI nennt die DSN und verweist auf Leitlinien und Grundsätze der Informationssicherheit und des Geheimschutzes. Die DSN veröffentlicht zudem Berichte und Ratgeber, darunter den Verfassungsschutzbericht 2025, die als fachliche Grundlage für sicherheitsbehördliche Bewertungen dienen.
Die IBÖ wird in den offiziellen Dokumenten als eine Gruppierung mit bestimmten Aktionsformen beschrieben; der Verfassungsschutzbericht 2025 erwähnt eine Belebung gegen Ende 2025 und Vernetzungen ins Parteienspektrum. Im Bericht wird ferner festgehalten, dass mindestens vier ehemalige Aktivisten der IBÖ als parlamentarische Mitarbeitende tätig sind.
Klassifizierte Informationen sind nach den internen Regeln des BMI und den Leitlinien des Geheimschutzes besonders zu schützende Daten. Ihr Schutz dient dazu, staatliche Handlungsfähigkeit, operative Erkenntnisse und sicherheitsrelevante Informationen vor unbefugter Offenlegung zu bewahren.
Die Sicherheitsüberprüfung ist ein instrumentelles Verfahren, mit dem geprüft wird, ob Personen den sicherheitsrelevanten Anforderungen für den Zugang zu vertraulichen oder klassifizierten Informationen genügen. Die DSN und das BMI verweisen auf Zuständigkeiten für Sicherheitsüberprüfungen, die im rechtlichen Rahmen des SPG geregelt sind.
Als sensible Unterausschüsse sind in der sicherheitsbehördlichen Sprache Gremien gemeint, in denen mitunter vertrauliche oder klassifizierte Informationen zugänglich sind. Das BMI weist darauf hin, dass für Mitarbeitende in solchen Gremien Sicherheitsüberprüfungen empfohlen werden, um Risiken zu minimieren.
Die DSN‑Rechtliche Grundlagenseite nennt SNG, SPG und StPO als relevante Rechtsgrundlagen. Diese Regelungen betreffen unter anderem vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen, die Aufgaben des Nachrichtendienstes sowie Zuständigkeiten für Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Nennung dieser Gesetze gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen DSN und BMI tätig sind.
Das BMI übermittelt in seiner Klarstellung die Empfehlung des Verfassungsschutzes, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen durchzuführen. Diese Empfehlung ist als präventive Maßnahme zu verstehen, mit der das Risiko verringert werden soll, dass Personen mit problematischen Kontakten oder Bindungen unkontrollierten Zugriff auf kritische Informationen erhalten.
Die Empfehlung richtet sich an die Zuständigen in Parlament und Verwaltung und basiert auf der fachlichen Bewertung des Verfassungsschutzes, wie sie im Verfassungsschutzbericht 2025 und in der OTS-Mitteilung des BMI zusammengeführt wird. Konkrete Umsetzungsentscheidungen und Verfahren unterliegen dem rechtlichen Rahmen und den zuständigen Stellen.
In der OTS‑Darstellung wird explizit zwischen dem Vorhandensein von Beobachtungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen und der generellen sicherheitsbehördlichen Einschätzung unterschieden. Das bedeutet: Auch wenn gegen einzelne Personen aktuell keine Beobachtungsmaßnahmen bestehen, kann aus Sicht des Verfassungsschutzes und des BMI dennoch ein grundsätzlicher Sicherheitsvorbehalt gelten, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu klassifizierten Informationen.
Die Trennung dient der Genauigkeit in der Gefahrenbewertung: Beobachtungsmaßnahmen sind operative Schritte, die zeitlich und personenbezogen variieren können; die gesammelte Lageeinschätzung hingegen beschreibt strukturelle Risiken, die unabhängig von aktuellen Maßnahmen relevant bleiben.
Sowohl die OTS‑Klarstellung des BMI als auch der Verfassungsschutzbericht 2025 geben keine Liste mit Namen einzelner Betroffener oder mit konkreten Unterausschüssen, in denen diese Personen tätig sind. Ebenso werden keine operativen Maßnahmen detailliert beschrieben. Diese Beschränkung ist in der Kommunikation der Behörden erkennbar und schränkt öffentlich verfügbare Informationen ein.
Für die Bewertung der Lage bleiben somit fachliche Aussagen über Anzahl, Risikopotenzial und Empfehlungen verfügbar, während personenbezogene Angaben und operative Detailmaßnahmen nicht offengelegt werden. Entscheidungsträger müssen auf dieser Basis abwägen, welche Sicherheitsprüfungen und organisatorischen Schritte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Laut Verfassungsschutzbericht 2025 und in der Klarstellung des BMI sind es mindestens vier ehemalige Aktivisten, die als parlamentarische Mitarbeitende tätig sind. Diese Zahl wird in den offiziellen Dokumenten als Mindestangabe genannt.
Nein. Die OTS‑Mitteilung des BMI trennt die generelle sicherheitsbehördliche Einschätzung von der Frage, ob gegen einzelne Personen aktuell Beobachtungsmaßnahmen gesetzt sind. Beide Aspekte werden grundsätzlich unterschieden.
Weil aus Sicht des Verfassungsschutzes ein grundsätzliches Risiko besteht, wenn Personen mit Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Sicherheitsüberprüfungen dienen der Prävention und der Sicherstellung, dass Zugangsberechtigungen mit sicherheitsrelevanten Anforderungen vereinbar sind.
Der Verfassungsschutzbericht 2025 ist über die Publikationsliste der DSN abrufbar; die DSN‑Seite listet Berichte und Ratgeber, darunter den Verfassungsschutzbericht als PDF.
Das rechtliche Regelwerk und die Zuständigkeiten für Sicherheitsüberprüfungen sind in den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen verankert; die DSN‑Seiten verweisen auf Zuständigkeiten nach dem SPG und weitere rechtliche Grundlagen.
Nein. Die vom BMI verbreitete Klarstellung nennt keine konkreten Namen, keine spezifischen Unterausschüsse und keine detaillierte Liste operativer Maßnahmen.
Quellen: DSN‑Publikationsseite (inkl. Verfassungsschutzbericht 2025) — https://www.dsn.gv.at/501/; Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF) — https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf; BMI/DSN Organisationsseite — https://www.bmi.gv.at/113/sektion_ii/ii_dsn/start.html; DSN Rechtliche Grundlagen — https://www.dsn.gv.at/107/
Kontakt Bundesministerium für Inneres: Antonia Grabner
Telefon: +43 664 88 736713
antonia.grabner [at] bmi.gv.at
Website des BMI: https://www.bmi.gv.at