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159 Maßnahmen gegen Gewalt: Holzleitner kündigt Fußfessel an

17. März 2026 um 20:47
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Nach dem jüngsten Femizid in Innsbruck macht Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner Tempo beim Gewaltschutz: Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde heute im Gleichbehand...

Nach dem jüngsten Femizid in Innsbruck macht Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner Tempo beim Gewaltschutz: Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments intensiv diskutiert. Mit 159 konkreten Maßnahmen will die Regierung den Schutz von Frauen revolutionieren – von der elektronischen Fußfessel für Gefährder bis zur Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja".

Nationaler Aktionsplan: Ein Mammutprojekt gegen Frauenmord

Der im November 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan (NAP) ist das umfangreichste Gewaltschutzpaket in der österreichischen Geschichte. Die 159 geplanten Vorhaben erstrecken sich über acht verschiedene Lebensbereiche und sollen Frauen und Mädchen vom Kindesalter bis ins hohe Alter schützen. "Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein", betonte Ministerin Holzleitner vor den Abgeordneten und verwies auf den erschütternden Femizid vom vergangenen Sonntag in Innsbruck.

Die Dringlichkeit der Maßnahmen unterstreicht eine erschreckende Statistik: In Österreich wird statistisch gesehen alle drei Wochen eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Diese sogenannten Femizide stellen die traurige Spitze eines Eisbergs dar, unter dem sich häusliche Gewalt, sexuelle Übergriffe und psychische Gewalt verbergen. Laut Studien ist jede fünfte Frau in Österreich mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen.

Elektronische Überwachung: Schutz durch Technologie

Ein zentraler Baustein des neuen Aktionsplans ist die Einführung elektronischer Überwachungsgeräte für Hochrisiko-Gewalttäter. Diese sogenannten Fußfesseln oder Armbänder sollen bei Personen mit einstweiliger Verfügung infolge eines Betretungsverbots zum Einsatz kommen. "Schnell ins Tun kommen" wolle die Regierung bei diesem digitalen Tracking, versicherte Holzleitner.

Das elektronische Monitoring funktioniert über GPS-Technologie: Sowohl der Gefährder als auch das potenzielle Opfer tragen ein entsprechendes Gerät. Nähert sich der Täter der betroffenen Person oder betritt verbotene Bereiche, wird automatisch Alarm ausgelöst. Die Polizei kann dann umgehend eingreifen. Wichtig sei jedoch, betonte Karin Gölly vom Bundesverband der Gewaltschutzzentren, dass diese Maßnahme nur mit Zustimmung der Opfer und ausschließlich in Hochrisikofällen zur Anwendung komme.

International haben elektronische Fußfesseln bereits positive Erfahrungen gebracht: In Spanien konnte die Zahl der Femizide durch Ex-Partner um 40 Prozent gesenkt werden, nachdem das elektronische Monitoring flächendeckend eingeführt wurde. Auch in Deutschland zeigen Pilotprojekte vielversprechende Ergebnisse.

"Nur Ja heißt Ja": Revolution im Sexualstrafrecht geplant

Eine der weitreichendsten Reformankündigungen betrifft das Sexualstrafrecht: Im zweiten Quartal 2026 soll eine umfassende Evaluierung stattfinden, bei der auch das sogenannte Konsensprinzip "Nur Ja heißt Ja" diskutiert wird. "Alle sexuellen Handlungen, bei denen nicht beide Personen zustimmen, würden nicht im Konsens passieren", stellte Ministerin Holzleitner ihre klare Position dar.

Das Konsensprinzip würde eine fundamentale Änderung der bisherigen Rechtslage bedeuten. Während derzeit bei Vergewaltigungen der Einsatz von Gewalt oder Drohungen nachgewiesen werden muss, würde künftig bereits das Fehlen einer eindeutigen Zustimmung strafbar sein. Expertin Karin Gölly betonte, dass es dabei nicht um eine "Formalisierung sexueller Interaktionen etwa durch schriftliche Erklärungen" gehe, sondern um den normativen Grundsatz, dass sexuelle Handlungen ausschließlich mit Einwilligung erfolgen dürfen.

Dieses Prinzip ist bereits in mehreren europäischen Ländern Realität: Schweden führte 2018 das Konsensprinzip ein, Spanien folgte 2022. In beiden Ländern führte die Reform zu kontroversen Diskussionen, aber auch zu einem gesellschaftlichen Bewusstseinswandel bezüglich sexueller Selbstbestimmung.

Digitaler Schutz: Kampf gegen Deep Fakes und Cyber-Gewalt

Der Nationale Aktionsplan trägt auch der zunehmenden Digitalisierung von Gewalt Rechnung. Geplant sind rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes – also mittels Künstlicher Intelligenz erstellten gefälschten Bildern oder Videos. Besonders betroffen sind davon oft Frauen, deren Gesichter ohne Einverständnis in pornografische Inhalte montiert werden.

Deep Fakes stellen eine neue Dimension digitaler Gewalt dar: Mit frei verfügbarer Software können heute auch Laien täuschend echte Videos erstellen, in denen Personen Dinge sagen oder tun, die nie stattgefunden haben. Die psychischen Folgen für Betroffene sind verheerend – von sozialer Stigmatisierung bis hin zu beruflichen Konsequenzen.

Zusätzlich soll ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen geprüft werden. Diese sogenannten "Upskirting"-Aufnahmen, bei denen heimlich unter Röcke oder in Ausschnitte fotografiert wird, sind bisher rechtlich nur schwer fassbar.

Schutz in allen Lebensbereichen: Von der Schule bis zum Altersheim

Der Aktionsplan denkt Gewaltprävention ganzheitlich: Für Schulen ist ein Kinderschutz auf Tablets und Laptops vorgesehen, um Kinder vor gewalttätigen oder pornografischen Inhalten zu schützen. Ein neues Pflichtfach "Demokratie" soll bereits früh Konfliktlösung mit Worten statt mit Gewalt vermitteln.

Im Arbeitsbereich sollen spezielle Schutzkonzepte für besonders gefährdete Branchen entwickelt werden: Frauen im Handel, in der Gastronomie, der Pflege und im öffentlichen Verkehr sind überdurchschnittlich häufig von Belästigungen und Übergriffen betroffen. Eine Studie der Arbeiterkammer Wien ergab, dass 74 Prozent der Frauen im Einzelhandel bereits sexuelle Belästigung erlebt haben.

Besonders vulnerable Gruppen stehen ebenfalls im Fokus: Geplant sind verstärkte Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung sowie mit Migrationshintergrund. Die Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) wird ausgebaut – ein Problem, das auch in Österreich durch Migration an Relevanz gewonnen hat.

Gewaltambulanzen: Flächendeckende medizinische Hilfe

Ein wichtiger Baustein des Gewaltschutzes sind die Gewaltambulanzen, die österreichweit ausgerollt werden sollen. Diese spezialisierten medizinischen Einrichtungen dokumentieren Verletzungen gerichtsfest und bieten Gewaltopfern niederschwellige Hilfe – auch ohne Anzeige.

Die Modellregionen Ost und Süd können weitergeführt werden, berichtete Ministerin Holzleitner. In anderen Bundesländern gebe es jedoch teilweise Probleme mit der Qualität der Angebote: Einige Stellen entsprechen nicht den Bundesstandards und können daher nicht vom Bund gefördert werden.

Gewaltambulanzen sind ein bewährtes Konzept: Sie ermöglichen es Betroffenen, Verletzungen dokumentieren zu lassen, ohne sofort eine Entscheidung über eine Anzeige treffen zu müssen. Die professionelle Beweissicherung kann später vor Gericht entscheidend sein, selbst wenn die Anzeige erst Monate später erfolgt.

Expertenstimmen: Systemwandel im Familien- und Strafrecht nötig

Die geladenen Experten im Ausschuss betonten die Notwendigkeit grundlegender Systemreformen. Rechtsanwältin Sonja Aziz ortete besonderen Reformbedarf in familienrechtlichen Verfahren: "Gewaltbetroffene Frauen müssen mit dem Täter gemeinsam im Saal sitzen und eine Einigung über die Obsorge erzielen, ohne dass erlebte Gewalt ein Thema wäre."

Diese Situation führt zu einer zusätzlichen Traumatisierung der Opfer und kann den Gewaltkreislauf perpetuieren. Aziz forderte verstärkte Schulungen für Richter und Staatsanwälte sowie eine bessere Bekanntmachung kostenloser Prozessbegleitung.

Elisabeth Cinatl vom Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen betonte die Bedeutung ökonomischer Unabhängigkeit: "Gleichberechtigte Partnerschaften würden das Gewaltrisiko stark minimieren." Sie plädierte dafür, mehr über die Verantwortung von Männern zu sprechen: "Die meisten gewaltausübenden Menschen seien Männer, das müsse man immer wieder benennen."

Täterarbeit und "Manosphere": Neue Herausforderungen

Alexander Grohs vom Verein Neustart warnte vor den Auswirkungen der sogenannten "Manosphere" – antifeministischen Gruppen in sozialen Netzwerken. Dort getätigte Äußerungen, "etwa dass Frauen unterlegen seien, seien längst im Alltagsdiskurs angekommen", so der Experte. Es sei wichtig, mit Burschen und Männern analog über das zu sprechen, was digital wahrgenommen werde.

Die "Manosphere" umfasst verschiedene Online-Communities, die frauenfeindliche Inhalte verbreiten. Von "Incels" ("Involuntary Celibates") bis zu "Men's Rights Activists" reicht das Spektrum. Diese Gruppen verstärken toxische Männlichkeitsbilder und können zu realer Gewalt führen – wie mehrere Attentate in den letzten Jahren gezeigt haben.

Budgetfragen und politische Durchsetzung

Grünen-Abgeordnete Meri Disoski hakte bei der Finanzierung nach: Sie wolle die Regierung nicht nur am Zeitplan, sondern auch am Budget messen. Ministerin Holzleitner versicherte, sie werde dafür kämpfen, dass das Frauenbudget in den kommenden zwei Jahren steigt.

Die Finanzierung des Gewaltschutzes ist ein dauerhaftes Streitthema: Frauenorganisationen kritisieren seit Jahren, dass Österreich im internationalen Vergleich zu wenig für Gewaltprävention ausgibt. Die Istanbul-Konvention, die Österreich ratifiziert hat, empfiehlt konkrete Mindestausgaben, die bisher nicht erreicht werden.

FPÖ-Abgeordnete brachten das Thema Migration ins Spiel: Tina Angela Berger wollte wissen, wie ein Schulfach "Demokratie" Gewalt verhindern solle, wenn die Probleme in "Integrationsdefiziten" lägen. Holzleitner sah darin eine gewaltpräventive Maßnahme zur Stärkung der Konfliktlösung mit Worten statt Taten.

Internationale Vergleiche und Österreichs Stellung

Im europäischen Vergleich steht Österreich beim Gewaltschutz durchwachsen da: Während die Gesetze gegen häusliche Gewalt als vorbildlich gelten – das österreichische Gewaltschutzgesetz war bei seiner Einführung 1997 europaweit Vorreiter –, hinkt die praktische Umsetzung hinterher. Die Femizidrate liegt mit etwa 0,7 pro 100.000 Einwohnerinnen im EU-Mittelfeld.

Länder wie Spanien oder Finnland haben durch systematische Ansätze deutliche Verbesserungen erreicht. Spanien investiert jährlich über 200 Millionen Euro in Gewaltprävention und konnte die Femizidrate um 40 Prozent senken. Finnland führte bereits 2011 das Konsensprinzip ein und verzeichnet seitdem weniger Vergewaltigungen.

Deutschland plant ebenfalls eine Reform des Sexualstrafrechts und testet elektronische Fußfesseln in mehreren Bundesländern. Die Schweiz diskutiert intensiv über die Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips, stößt aber auf Widerstand konservativer Kräfte.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Der Nationale Aktionsplan wird nur dann erfolgreich sein, wenn die 159 Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Die Koordinierungsstelle im Frauenministerium soll kontinuierlich monitoren, einzelne Maßnahmen werden zusätzlich separat evaluiert. Derzeit läuft etwa eine Evaluierung der Gewaltambulanzen durch die Gesundheit Österreich GmbH.

"Messen Sie uns gerne an den Zeitplänen im NAP", forderte Ministerin Holzleitner die Abgeordneten heraus. Diese Zeitpläne seien konkret im Plan vorgesehen – eine Ansage, die zeigt, dass die Regierung beim Gewaltschutz aufs Tempo drücken will.

Ausblick: Was sich für Frauen in Österreich ändern wird

Wenn der Nationale Aktionsplan wie geplant umgesetzt wird, könnten sich die Lebensbedingungen für Frauen in Österreich spürbar verbessern. Die elektronische Überwachung von Gefährdern könnte Femizide verhindern, die Reform des Sexualstrafrechts würde sexuelle Selbstbestimmung stärken, und die flächendeckenden Gewaltambulanzen würden niederschwellige Hilfe bieten.

Besonders der Schutz vulnerabler Gruppen – von intergeschlechtlichen Minderjährigen über Frauen mit Behinderung bis hin zu Migrantinnen – würde sich verbessern. Die geplanten Schutzkonzepte für den Arbeitsbereich könnten Millionen von Frauen vor Belästigungen schützen.

Der Kampf gegen digitale Gewalt wird angesichts der zunehmenden Bedeutung sozialer Medien immer wichtiger. Die angekündigten rechtlichen Konsequenzen für Deep Fakes und nicht-einvernehmliche Bildaufnahmen könnten Österreich zum Vorreiter im digitalen Gewaltschutz machen.

Entscheidend wird die konsequente Umsetzung sein. Wie die Ministerin betonte: "Jeder Femizid sei auch klarer Auftrag, auf politischer Ebene zu handeln." Der Nationale Aktionsplan ist die Antwort der Politik – jetzt muss er mit Leben gefüllt werden. Die nächste Plenardebatte kommende Woche wird zeigen, ob alle Parteien hinter diesem ambitionierten Vorhaben stehen.

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