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159 Maßnahmen gegen Gewalt: Holzleitner kündigt Fußfessel an

17. März 2026
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Nach dem jüngsten Femizid in Innsbruck macht Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner Tempo beim Gewaltschutz: Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments intensiv diskutiert.

Nach dem jüngsten Femizid in Innsbruck machte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner deutlich, dass der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen heute im Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments intensiv diskutiert wurde. Der Plan enthält 159 Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen.

Nationaler Aktionsplan

Der im November 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst Maßnahmen in acht Lebensbereichen mit dem Ziel, Frauen und Mädchen in verschiedenen Lebensphasen besser zu schützen. "Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein", sagte Ministerin Holzleitner vor den Abgeordneten und verwies auf den Femizid vom vergangenen Sonntag in Innsbruck.

Elektronische Überwachung

Im NAP ist vorgesehen, Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots zu ermöglichen. Holzleitner sagte, die Regierung wolle hier "schnell ins Tun kommen". Zur Frage, mit welchem Gerät ein elektronisches Monitoring erfolgen solle, sagte die Ministerin, ihr sei es egal, wichtig sei nur, dass die Maßnahme wirksam sei. Karin Gölly vom Bundesverband der Gewaltschutzzentren wies in der Diskussion auf offene Fragen hin, etwa dass Täter und Opfer ein entsprechendes Gerät tragen müssten und dass dies nur in Hochrisikofällen und mit Zustimmung der Opfer zur Anwendung kommen dürfe.

"Nur Ja heißt Ja": Evaluierung des Sexualstrafrechts

Holzleitner kündigte eine Evaluierung des Sexualstrafrechts im zweiten Quartal 2026 an, in deren Rahmen auch das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" diskutiert werden solle. Sie äußerte die Überzeugung, dass sexuelle Handlungen, bei denen nicht beide Personen zustimmen, nicht im Konsens stattfinden würden. Karin Gölly sprach sich im Ausschuss ebenfalls für das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" aus und betonte, dass es dabei nicht um eine Formalisierung durch schriftliche Erklärungen gehe, sondern um den Grundsatz, dass sexuelle Handlungen nur mit Einwilligung erfolgen dürfen.

Digitaler Schutz und Deep Fakes

Im NAP ist eine Rechtsprüfung vorgesehen, um rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes zu schaffen. Auch die Prüfung eines Verbots sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen ist Bestandteil des Plans.

Schutz in verschiedenen Lebensbereichen

Für ein gewaltfreies Aufwachsen und Leben sind im NAP Maßnahmen wie ein Kinderschutz auf Tablets und Laptops an Schulen sowie ein Pflichtfach "Demokratie" vorgesehen. Im Arbeitsbereich sollen Schutzkonzepte für Frauen in Handel, Gastronomie, Pflege und im öffentlichen Verkehr entwickelt werden. Geplant sind außerdem Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung sowie mit Migrationsbiografie und Maßnahmen zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C).

Gewaltambulanzen

Der NAP sieht die flächendeckende Ausrollung von Gewaltambulanzen vor. Holzleitner berichtete, die Modellregion Ost und Süd könnten weitergeführt werden; in einigen Bundesländern entsprächen eingerichtete Stellen derzeit nicht den Bundesstandards und könnten daher nicht vom Bund gefördert werden. Aktuell laufe eine Evaluierung der Gewaltambulanzen durch die Gesundheit Österreich GmbH.

Fragen von Abgeordneten und Budget

Abgeordnete erkundigten sich nach Evaluierungsmechanismen und Finanzierung. Meri Disoski (Grüne) sagte, die Regierung solle an Zeitplan und Budget gemessen werden; Holzleitner kündigte an, sie werde dafür kämpfen, dass das Frauenbudget in den kommenden zwei Jahren steigt. Zur Frage der Abschiebung straffälliger Asylwerbender verwies die Ministerin auf das Innenressort.

Expertinnen und Experten

Expertinnen und Experten aus Gewaltschutz und Täterarbeit nahmen Stellung zum NAP. Rechtsanwältin Sonja Aziz sah Reformbedarf in familienrechtlichen Verfahren und forderte verstärkte Schulungen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie eine bessere Bekanntmachung kostenloser Prozessbegleitung. Elisabeth Cinatl vom Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen betonte die Bedeutung von Schnittstellenmanagement und Sensibilisierung für ökonomische Unabhängigkeit.

Alexander Grohs vom Verein Neustart wies darauf hin, dass Gewalt zunehmend im digitalen Raum stattfindet und forderte Rechtsprüfungen zu digitalen Gewaltformen wie Identitätsdiebstahl und Deep Fakes. Auf Nachfrage nannte er Probleme, die in Online‑Communities wie der sogenannten "Manosphere" sichtbar würden und die in der Präventionsarbeit berücksichtigt werden müssten.

Weiteres Verfahren

Über den NAP werden die Abgeordneten im Plenum kommende Woche weiter debattieren; der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig, den Bericht nicht endzuerledigen.

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