Sonstiges
BKA widerspricht: Straftaten unter Betäubung werden erfasst
Richtigstellung des Bundeskriminalamts: Die Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik enthält das Merkmal „Begehung mittels Betäubung“
Das Bundeskriminalamt widerspricht Medienbehauptungen und stellt klar: Anzeigen können nach dem Merkmal 'Begehung mittels Betäubung' ausgewertet werden; Alkohol allein wird dabei nicht erfasst.
22. Juli 2026
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